Urteil zu Racial Profiling: Kontrolle war rechtswidrig
Das OVG Münster hat einem 43-jährigen in zweiter Instanz Recht gegeben. Der hatte dagegen geklagt, dass die Polizei ihn wegen seiner Hautfarbe kontrolliert hatte.
dpa/lnw | Die Kontrolle eines Mannes unter anderem wegen seiner dunklen Hautfarbe im Bochumer Hauptbahnhof war rechtswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Dienstag entschieden und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln aus der ersten Instanz gekippt.
Die Ausweiskontrolle des heute 43-jährigen Deutschen im November 2013 durch zwei Beamte der Bundespolizei war nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts ein Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte Diskriminierungsverbot.
Der 5. Senat des Gerichts betonte in seiner mündlichen Urteilsbegründung, dass Polizeibeamte nur dann auch die Hautfarbe als Anknüpfungspunkt für eine Kontrolle auswählen dürfen, wenn ausreichende Anhaltspunkte für Straftaten vorliegen.
Der Rechtsvertreter der Polizei konnte allerdings im Verfahren keine überzeugenden Kriminalitätsstatistiken für den Hauptbahnhof Bochum vorlegen. Die Polizei hatte argumentiert, der Mann habe sich auffällig verhalten, und das sei damals auch ein Grund für die Kontrolle gewesen.
Bloße Behauptungen
Die Bundespolizei hatte dem Gericht Zahlen für den Bochumer Bahnhof vorgelegt. Danach gingen ein Großteil der registrierten Straftaten allerdings auf das Konto von Deutschen.
Die Vorsitzende Richterin und Präsidentin des OVG, Riccarda Brandts, zeigte sich in der mündlichen Verhandlung überrascht. „Die bloße Behauptung, dass zum Großteil Nordafrikaner für Eigentumsdelikte verantwortlich sind, reicht nicht. Die Behörde hat eine erhöhte Darlegungslast“, sagte Brandts in der Verhandlung.
Auch habe es sich nicht um eine illegale Einreise handeln können. „Der Kläger hat den Bahnhof ja von außen betreten. Das haben die Beamten ja gesehen“, sagte die Vorsitzende Richterin.
Das Gericht ließ keine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Gegen diese Entscheidung kann die unterlegene Seite Beschwerde einlegen.
Gemeinsam für freie Presse
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert