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Urteil zu Flüchtlingsstatus in DeutschlandWehrpflichtigen Syrern steht Schutz zu

In Syrien würden sie wohl als Systemgegner verfolgt, so das Verwaltungsgericht in Aachen. Männern im wehrpflichtigen Alter gebührt ein Flüchtlingsstatus.

Wehrpflichtige Syrer, die aus Deutschland abgeschoben werden, würden in ihrer Heimat wohl als Regimegegner verfolgt Foto: dpa

Aachen epd | Syrischen Männern im wehrpflichtigen Alter steht nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Aachen in Deutschland der volle Flüchtlingsstatus zu. Es sei wahrscheinlich, dass sie von den syrischen Sicherheitskräften wegen Wehrdienstentziehung als Regimegegner angesehen und verfolgt werden, erklärte das Gericht in mehreren am Dienstag veröffentlichten Urteilen (AZ: 9 K 2245/15.A u.a.).

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte den Klägern nur den sogenannten subsidiären Schutzstatus vor den Gefahren des Bürgerkriegs zuerkannt. Der Gericht verpflichtete nun die Bundesrepublik Deutschland, den Syrern den vollen Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention zuzusprechen.

Die Kläger waren den Angaben zufolge im Jahr 2015 nach Deutschland geflohen und hatten Asyl beantragt. Die Aachener Richter argumentierten, wehrpflichtigen Männern im Alter von 18 bis 42 Jahren und Reservisten sei die Ausreise aus Syrien verboten beziehungsweise nur nach Genehmigung erlaubt. Daher sei es wahrscheinlich, dass Männer, die durch ihre Ausreise ihrer Militärpflicht entgehen wollen, in Syrien als Oppositionelle angesehen und verfolgt werden.

Das Gericht ließ ausdrücklich offen, ob allen Asylbewerbern bei einer Rückkehr nach Syrien allein wegen ihres Auslandsaufenthalts und des gestellten Asylantrags eine politische Verfolgung droht. Mehrere andere Gerichte hatten dies zuletzt verneint, so auch das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen ist noch nicht rechtskräftig, die Bundesrepublik kann dagegen Berufung beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster beantragen.

Den subsidiären Schutz erhalten Flüchtlinge, wenn ihnen zwar eine Bedrohung für Leib und Leben im Heimatland etwa wegen eines Bürgerkriegs droht, aber keine individuelle Verfolgung erkennbar ist. Der Status zieht eine Aufenthaltserlaubnis von einem Jahr nach sich, der volle Flüchtlingsstatus dagegen für drei Jahre. Die große Koalition hat zudem den Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz ausgesetzt.

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2 Kommentare

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  • Was würde denn in Europa mit Leuten gemacht, die sich ihrer Landeswehrpflicht

    durch Abwanderung entziehen ?

    Ich teile dieses Verwaltungsgerichtsurteil nicht.Insbesondere die Begründung "es sei wahrscheinlich, das.....) ist für ein Gericht als Begründung ein Armutszeugnis.

    Hat beim Gericht der "Glaube, das raten oder ein nur Halbwissen zur Entscheidungsfindung beigetragen ?, Hier wird hier eine Gruppe junger Männer und es sind sehr viele, bevorzugt ein Status gegeben, dem anderen nicht zusteht.

    Gleichwohl werden hier Präsidenzfälle für andere ausländische Staaten und deren jungen Männern im wehrpflichtigen Alter geschaffen.

    Das Urteil wird voraussichtlich vor dem nächst höheren Gericht gekippt werden.

    Die geistigen Beweggründe von Richtern entwickeln sich oft zu einem nicht mehr logischen und somit nicht nachvollziehbaren Verständnis für andere.

  • Diese Konsequenz muss man dann aber auch für Deserteuere aus der Türkei und anderswo ziehen............

    Ob das gut geht?