Urteil wegen sexueller Übergriffe: Weinstein schuldig gesprochen
Im Prozess gegen Harvey Weinstein wegen mutmaßlicher sexueller Übergriffe hat die Geschworenenjury den Ex-Filmproduzenten schuldig gesprochen.
In zwei Anklagepunkten wegen wiederholter sexueller Angriffe wurde der 67-Jährige dagegen freigesprochen. Die Jury sprach Weinstein zudem lediglich der Vergewaltigung in einem minder schweren Fall schuldig, nicht der schweren Vergewaltigung.
Weinstein war in dem in New York geführten Prozess zur Last gelegt worden, 2006 einer Produktionsassistentin Oralsex aufgezwungen und 2013 eine Jungschauspielerin vergewaltigt zu haben. Weinstein weist alle Vorwürfe zurück und spricht von einvernehmlichen sexuellen Beziehungen.
Inzwischen haben mehr als 80 Frauen Weinstein sexuelle Vergehen vorgeworfen. Das Bekanntwerden der Vorwürfe gegen den Gründer des Miramax-Filmstudios hatte im Herbst 2017 die weltweite #MeToo-Bewegung gegen sexuelle Übergriffe und Gewalt ausgelöst.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Der Pazifismus der Linkspartei
Mehr Rationalität wagen
+++ Nachrichten im Ukraine-Krieg +++
Von der Leyen legt Milliarden-Plan zur Aufrüstung Europas vor
Ostdeutschland wählt rechtsradikal
Was, wenn alles nicht mehr hilft?
Eklat im Weißen Haus
Europa muss jetzt viel Geld bereitstellen
Vorfall in Mannheim
Autofahrer rast durch Fußgängerzone
Unionsvorstoß für Sondervermögen
Ohne eine Reform der Schuldenbremse geht es nicht