Strafmaß für Harvey Weinstein verkündet: 23 Jahre Haft

Ende Februar wurde Harvey Weinstein wegen Vergewaltigung und Nötigung an zwei Frauen schuldig gesprochen. Nun hat der Richter das Strafmaß verkündet.

Harvey Weinstein

Harvey Weinstein an einem Prozesstag im Februar in New York Foto: Jeenah Moon/reuters

BERLIN taz | Rund zwei Wochen nach dem Schuldspruch gegen den ehemaligen Filmproduzenten Harvey Weinstein, wurde am heutigen Mittwoch, das Strafmaß verkündet. James Burke, Richter am Oberstern Gericht in New York City, veranlasste eine 23-jährige Haftstrafe. Die Staatsanwaltschaft hatte im Vorfeld noch einmal ausdrücklich eine harte Strafe gefordert. Die Verteidigung hat bereits angekündigt, in Revision gehen zu wollen.

Eine Jury, bestehend aus zwölf Geschworenen, hatte Weinstein Ende Februar wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung an zwei Frauen für schuldig befunden. Im Anklagepunkt des „predatory sexual assault“ – wörtlich mit raubtierhaften oder räuberischen sexuellen Übergriffen zu übersetzen – wurde Weinstein freigesprochen. Es war der schwerste Vorwurf gegen Weinstein, eine Verurteilung in diesem Anklagepunkt hätte eine lebenslange Haftstrafe nach sich ziehen können. Bei den zwei Schuldsprüchen war die Mindesthaftstrafe 5 Jahre, das Maximum wäre 29 Jahre gewesen.

Weinstein sitzt seit dem 5. März im Gefängnis auf Rikers Island, in der Nähe von New York City. Nach seinem Schuldspruch war er vorerst ins Krankenhaus gekommen und hatte sich dort einer Herzoperation unterzogen.

Die Recherchen der New York Times und des New Yorker im Oktober 2017 zu Weinstein lösten eine weltweite Debatte über sexualisierte Gewalt und Machtmissbrauch aus. Mittlerweile haben mehr als 100 Frauen, darunter auch Prominente wie Gwyneth Paltrow oder Angelina Jolie, Vorwürfe gegen den ehemaligen Filmmogul erhoben. Auch in Los Angeles erwartet Weinstein womöglich bald ein Prozess. Dort wurde er ebenfalls wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung angeklagt.

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