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Urteil wegen Ermordung von Nazi-VaterSieben Jahre Haft für 13-Jährigen

In Kalifornien hatte ein Junge seinen Vater, einen Neonazi-Führer, erschossen, als dieser auf der Couch schlief. Das Gericht schickte ihn dafür jetzt ins Gefängnis.

LOS ANGELES dpa | Ein 13-Jähriger muss in den USA für die Ermordung seines Vaters, eines bekannten Neonazi-Anführers, mindestens für sieben Jahre in Jugendhaft. Der Junge sei wegen seiner Gewalttätigkeit eine Gefahr für Öffentlichkeit, urteilte die Richterin am Donnerstag (Ortszeit) im kalifornischen Riverside, berichtete die Los Angeles Times.

Der an einer Lernschwäche leidende Junge war zehn Jahre alt, als er nach Ansicht des Gerichts den auf einer Couch schlafenden Jeffrey Hall mit dessen Revolver erschossen hat. Der Verteidigung zufolge sei er regelmäßig von seinem Vater geschlagen worden. In dem Haus hätten immer wieder Neonazi-Treffen stattgefunden.

Die Staatsanwaltschaft argumentierte, der Täter sei extrem gewaltbereit und habe dies auch nach seiner Festnahme vor rund zwei Jahren gezeigt. Er soll wiederholt seine Lehrer angegriffen haben. Selbst als er ein Kleinkind war, soll sich seine Großmutter geweigert haben, aufgrund seines aggressiven Verhaltens auf ihn aufzupassen.

Der Jugendliche kann erstmals mit 20 die Freilassung auf Bewährung beantragen. Maximal müsste er bis zum 23. Lebensjahr in Haft bleiben.

Punam Grewal, die Anwältin des Jungen, bezeichnete das Urteil als „Fehlentscheidung der Justiz“. Sie hatte dafür plädiert, dass der 13-jährige von einer geschlossenen Wohneinrichtung aufgenommen werden sollte, die besser geeignet sei, die sozialen und emotionalen Defizite des Heranwachsenden anzugehen. Sie kündigte an, in Berufung zu gehen.

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8 Kommentare

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  • Da ist die Saat wohl mal wieder aufgegangen.

  • Wenn er mit so einem Vater aufgewachsen ist, ist es ja kein Wunder, dass er unter "sozialen und emotionalen Defiziten" leidet. Ich denke auch, der Junge braucht Hilfe, keine Strafe. Im Knast jedenfalls wird es garantiert nicht besser.

    • @Aufrechtgehn:

      Das eine schließt das andere nicht aus. Der Jugendstrafvollzug in den USA ist eine wesentlich diffizilere Angelegenheit, als bei uns (allein schon weil der Strafvollzug Recht der Bundesstaaten ist und somit von Staat zu Staat unterschiedlich gehandhabt wird), weshalb es durchaus schwierig ist, die momentane Lage des Jungen tatsächlich einzuschätzen. Grundsätzlich kann man jedoch sagen, dass im Jugendstrafvollzug wesentlich mehr erzieherische Angebote bei höherer Personaldichte gegeben sind, als beispielsweise in Deutschland (Ausnahme: Gangkriminalität). Darin ist auch einer der Gründe zu sehen, weshalb Geschworenengerichte minderjährige Straftäter gerne mal nach Erwachsenenrecht aburteilen. Juvenile Justice wird in weiten Teilen der USA nicht als Strafe angesehen. Es ist also durchaus möglich, dass die Jugendstrafe für den Jungen mehr positive Effekte (vor allem die Trennung vom politisch indoktrinierten Umfeld) entfaltet, als man in Europa weithin erwartet. Hier Bilder einer Jungendeinrichtung:

       

      http://www.juvenile-in-justice.com/image-galleries?g2_itemId=7082

  • O
    Oliver

    Ein Hinweis das die Ereignisse schon einige Zeit zurück liegen wäre gut gewesen, vor allem verstehe ich nicht ganz warum dieser Artikel jetzt geschrieben wurde.

     

    siehe 2011

    http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article110576741/Der-Hass-und-der-Junge-der-ein-Held-sein-wollte.html

  • G
    gast

    bei uns wäre mit 5 betreuern zum segeln in karibik abkommandiert worden

  • PH
    Peter Haller

    Eine kranke Nation züchtet kranke Menschen heran !

    "God's own country" eben. Welchen Gott die wohl meinen ??!!

    • HP
      Halber Peter

      @Peter Haller:

      Die USA-Hetze wird jetzt auch langsam alt. Irgendwelche 'echten' Kommentare zum Artikel? Anyone?

    • ZP
      Zu plump

      @Peter Haller:

      Naja, das ist ja nun wirklich sehr verkürzt. Nationalsozialismus ist - wie wir hierzulande leider wohl am besten wissen - keine Erfindung der Amis, Aggression ebenso wenig.

       

      Aber mal zum Artikel: Es hätte meines Erachtens noch näher beleuchtet werden sollen, unter welchen Umständen genau es zu der Tötung kam. Gab es unmittelbar vorher Drohungen, Gewalt, Streit etc.?

      Dass die Tötung strafrechtlich geahndet werden muss, steht außer Frage. Auch gegen den überzeugten Neo-Nationalsozialist, sprich: Verneiner jeglichen Menschenrechts, können keine willkürlichen Gewaltakte, schon gar nicht aber eine Tötung gerechtfertigt werden. Das hieße Menschenrechtsfeinden mit ihren eigenen Mitteln zu bekämpfen. Anders verhält es sich freilich in Fällen der Notwehr und des Widerstands gegen Versuche, eine faschistische Regierung einzurichten.