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Urteil von französischem GerichtTÜV haftet für Billigbrustimplantate

Die Betroffenen minderwertiger Brustimplantate können auf Entschädigung hoffen. Ein Gericht in Toulon hat entschieden: Der TÜV Rheinland habe geschlampt.

Zu billig? Silikon-Implantate der Firma PIP. Bild: dpa

PARIS dpa | Im Skandal um minderwertige Brustimplantate hat ein Gericht erstmals eine Verantwortung des TÜV Rheinland festgestellt. Rund 1.600 betroffene Frauen und sechs Händler hatten gegen den deutschen Prüfdienstleister geklagt. Sie können jetzt auf Geld hoffen.

Aus Sicht des Gerichts im französischen Toulon verletzte der TÜV seine „Pflicht zur Kontrolle und Wachsamkeit“ bei den Implantaten aus Frankreich. Das Unternehmen müsse nun „den Schaden der Importeure und der Opfer“ ausgleichen, entschied die Kammer am Donnerstag.

Der TÜV hatte im Auftrag des inzwischen insolventen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) dessen Produktion zertifiziert. Dabei prüfte der TÜV Unterlagen und die Qualitätssicherung des Unternehmens, allerdings nicht die Plantate selbst.

Den Prüfern war wegen Zertifizierung der Implantate Schlamperei vorgeworfen worden. Die Kläger wollen zusammen rund 53 Millionen Euro Schadenersatz. Den klagenden Frauen vor allem aus Südamerika, aber auch aus Frankreich und Großbritannien sprach das Gericht jeweils 3.000 Euro Schadenersatz zu. Gefordert hatten sie je 16.000 Euro.

Mehr als 5.000 Frauen in Deutschland betroffen

Der TÜV Rheinland bezeichnete das Urteil als „schockierend“. Die Entscheidung der Gerichts wolle das Unternehmen nicht hinnehmen: „Wir werden auf jeden Fall in Berufung gehen“, sagte ein TÜV-Sprecher der Nachrichtenagentur in Paris. Das Urteil widerspreche „der Rechtslage, der Position des Staatsanwaltes in Toulon und allen Urteilen, die bisher gesprochen wurden“.

Der Staatsanwalt hatte die Frage aufgeworfen, ob das Verfahren in Toulon der richtige Ort für die notwendige Entschädigung der Opfer sei. Ein Anwalt der Händler sprach nach dem überraschenden Urteil dagegen von einem „großen Moment“. Die Entscheidung sei ein „Durchbruch für die Opfer“. Weltweit haben Chirurgen Schätzungen zufolge Hunderttausenden Frauen minderwertige Silikonkissen implantiert, in Deutschland sind mehr als 5.000 Frauen betroffen.

Der Prozess war Teil einer Reihe von Verfahren in dem Betrugsfall. PIP-Gründer Jean-Claude Mas sowie frühere Mitarbeiter sind vor einem Strafgericht in Marseille angeklagt. Dort ist ein Urteil für Dezember angekündigt.

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3 Kommentare

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  • AN
    arno nym

    Stößt da etwa das Geschäftsmodell des TÜV Rheinland an seine Grenzen? Es war schon immer schwer zu glauben, dass von der Taschenlampe bis zum Paraglider alles eingehend prüfbar ist.

  • TR
    Trügen rittin

    offensichtlich hat nicht nur deutschland ein Problem mit unfähigen Richtern....

  • DT
    Den TÜV muss genauer unter die Lupe genommen werden

    Endlich!