Urteil vom Bundesverwaltungsgericht: Keine Zöpfe für Soldaten
Männliche Soldaten müssen kurze Haare haben. Ein Gericht bestätigte die Praxis der Bundeswehr, über Haarlängen zu wachen. Für Frauen gelten hingegen andere Regeln.
LEIPZIG dpa | Soldaten mit Zopf bleiben tabu. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag entschieden, dass der sogenannte Haar- und Barterlass der Bundeswehr rechtmäßig ist.
Es wies in zwei Beschlüssen die Beschwerden eines Wehrpflichtigen ab, der 2009 mit 40 Zentimeter langen Haaren seinen Grundwehrdienst angetreten hatte. Er widersetzte sich den Befehlen, seine Frisur den Bundeswehr-Regeln anzupassen. Der Mann sah sich in seinem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit verletzt und fühlte sich gegenüber Soldatinnen benachteiligt.
Der Haar- und Barterlass schreibt nach Angaben des Gerichts vor, dass bei männlichen Soldaten das Haar am Kopf anliegen oder so kurz geschnitten sein muss, dass Augen und Ohren nicht bedeckt sind. Zudem dürfe bei aufrechter Kopfhaltung das Haar Uniform- und Hemdkragen nicht berühren.
Der 1. Wehrdienstsenat entschied nun, dass das Bundesverteidigungsministerium befugt sei, die Haar- und Barttracht der Soldaten zu regeln. Auftrag und Funktionsfähigkeit der Streitkräfte seien „in einem hohen Maß durch ein nach außen einheitliches Auftreten und einen nach innen engen Zusammenhalt ihrer Angehörigen geprägt“. Überdies werde keine Einheitsfrisur verordnet.
Dass Soldatinnen längere Haare tragen dürfen, stelle „eine zulässige Maßnahme zur Förderung von Frauen in der Bundeswehr dar“. (Az.: BVerwG 1 WRB 2.12 und 3.12)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Nach dem Anschlag in Magdeburg
Rechtsextreme instrumentalisieren Gedenken
Bundestagswahl am 23. Februar
An der Wählerschaft vorbei
Erderwärmung und Donald Trump
Kipppunkt für unseren Klimaschutz
EU-Gipfel zur Ukraine-Frage
Am Horizont droht Trump – und die EU ist leider planlos
Anschlag in Magdeburg
„Eine Schockstarre, die bis jetzt anhält“
Wirbel um KI von Apple
BBC kritisiert „Apple Intelligence“