piwik no script img

Urteil vom BundesverwaltungsgerichtKeine Zöpfe für Soldaten

Männliche Soldaten müssen kurze Haare haben. Ein Gericht bestätigte die Praxis der Bundeswehr, über Haarlängen zu wachen. Für Frauen gelten hingegen andere Regeln.

Die Soldatin hat Glück, sie darf ihren Zopf weiter tragen. Bild: dpa

LEIPZIG dpa | Soldaten mit Zopf bleiben tabu. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag entschieden, dass der sogenannte Haar- und Barterlass der Bundeswehr rechtmäßig ist.

Es wies in zwei Beschlüssen die Beschwerden eines Wehrpflichtigen ab, der 2009 mit 40 Zentimeter langen Haaren seinen Grundwehrdienst angetreten hatte. Er widersetzte sich den Befehlen, seine Frisur den Bundeswehr-Regeln anzupassen. Der Mann sah sich in seinem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit verletzt und fühlte sich gegenüber Soldatinnen benachteiligt.

Der Haar- und Barterlass schreibt nach Angaben des Gerichts vor, dass bei männlichen Soldaten das Haar am Kopf anliegen oder so kurz geschnitten sein muss, dass Augen und Ohren nicht bedeckt sind. Zudem dürfe bei aufrechter Kopfhaltung das Haar Uniform- und Hemdkragen nicht berühren.

Der 1. Wehrdienstsenat entschied nun, dass das Bundesverteidigungsministerium befugt sei, die Haar- und Barttracht der Soldaten zu regeln. Auftrag und Funktionsfähigkeit der Streitkräfte seien „in einem hohen Maß durch ein nach außen einheitliches Auftreten und einen nach innen engen Zusammenhalt ihrer Angehörigen geprägt“. Überdies werde keine Einheitsfrisur verordnet.

Dass Soldatinnen längere Haare tragen dürfen, stelle „eine zulässige Maßnahme zur Förderung von Frauen in der Bundeswehr dar“. (Az.: BVerwG 1 WRB 2.12 und 3.12)

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

31 Kommentare

 / 
  • D
    David

    Wer ist denn so naiv und glaubt, man könne von heute auf morgen auf alle Armeen der Welt verzichten?

    Zu Wehrdienstzeiten kamen, auch wenn es gerne anders dargestellt wird, Menschen aus allen Gesellschaftsschichten und jeder politischen Couleur zur Bundeswehr. Einige von diesen Menschen sind bei der Bundeswehr geblieben und haben diese geprägt.

    Das Wegfallen des Wehrdiensts bedeutet für die Bundeswehr ein großes Problem, da das Gleichgewicht der Truppe droht verloren zu gehen. Der Zopf ist daher auch als politisches Statement eines Soldaten zu sehen, der sich nicht in die konservative Ecke stellen lassen möchte. Man kann Soldat und trotzdem „links“ sein.

    Ich habe in den Jahren meiner Berufssoldatenlaufbahn viele Soldaten erlebt, die sich eher dem linken politischen Spektrum zurechnen lassen. Sie sind im Rahmen des Wehrdienstes zur Bundeswehr gekommen und dort geblieben -und das sicherlich nicht weil sie schießwütig sind. Es sollte auch im Interesse der linken politischen Parteien sein, wenn es weiterhin solche Soldaten gibt.

    • T
      tazzer
      @David:

      Vielen Dank für diesen Kommentar. Dem kann ich nur zustimmen.

      • @tazzer:

        Ich schließe mich der Zustimmung von @Tazzer an.

         

        Ich habe selber ebenfalls grundsätzlich keine Probleme mit der Bundeswehr. Eine Demokratie braucht eine ihr zweifelsfrei unterstellte Armee, die nicht vorwiegend aus eher "Rechten" bzw. Jungkonservativen besteht. Diese Lehre kann man aus den Jahren 1918/19 und der weiteren bitteren Geschichte der Weimarer Republik ziehen.

         

        Ich war Ende der 80er ebenfalls wegen meiner seinerzeit langen Haare gezwungen Zivildienst zu leisten. Na ja habe ich in dieser Funktion ebenfalls einen sinnvollen Dienst für die Gemeinschaft abgeleistet.

        Allerdings ging es mir mächtig gegen den Strich, dass man für sein Bürgerrecht auch noch bei seiner Verweigerung den weltfremden Vollpazifisten mimen musste.

         

        In den Niederlanden mutete man seinen Bürgern solche dialektischen Verrenkungen nicht zu, da wurde bei langen Haaren unterm Helm einfach ein Haarnetz getragen.

  • Es sollte bei der Diskussion bedacht werden, dass es in der Vorschrift der Bundeswehr auch einen Abschnitt gibt, der ausschließlich für weibliche Soldaten gilt:

    Die Haartracht weiblicher Soldaten darf den vorschriftsmäßigen Sitz der

    militärischen Kopfbedeckung nicht behindern. Zur Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen

    und bei bestimmten Diensten (z.B. Gefechtsausbildung, Sportausbildung,

    Teilnahme an Einsätzen und Übungen) kann der Disziplinarvorgesetzte bei

    langen Haaren das Tragen eines Haarnetzes befehlen.

  • E
    Eleonor

    Das nennt man also Gleichstellung? Und wenn Frauen per Gesetz bevorzugt werden, dann nennt man das Frauenförderung. Nur die Männerförderung gibt es nicht, dabei gibt es Berufszweige, in denen Männer nur eine Minderheit sind wie z. B. Lehrer in der Grundschule oder Erzieher. Auf solch eine Gleichstellung können wir verzichten.

  • H
    Hoje

    Wo bleibt der Aufschrei der taz Autoren gegen diese Diskriminierung? Wenn Männer von einer solchen betroffen sind, reicht es für die taz nur zu einem kurzen unaufgeregten Artikel, aber wehe eine Frau bricht sich einen Fingernagel ab, weil ihr Arbeitsplatz nicht an den weiblichen Körper angepasst wurde...

  • Witzig. Zu "meiner Zeit" (oh Mann, bin ich alt :-)) war die Hälfte meiner Kumpel Kriegsdienstverweigerer, weil sie keinen Bock hatten, ihre Heavy Metal Matte abzuschneiden. Das war Mitte/Ende der Achtziger. Sie hör(t)en Bands wie: Slayer, Atomkraft, Megadeth oder Venom und waren so ziemlich das Gegenteil ihrer 68er Eltern.

     

    Aber der Bund war zu dumm und setzte mehr auf die Mode, die seit ca. 100 Jahren vorschreibt: Männer haben kurze Haare zu haben.

     

    Die tausende von Jahren davor war es eher andersrum (siehe Samson)

     

    Grüße von nem langhaarigen Nichthippie!

  • G
    goofy3

    Peiniche, falsche Überschrift!

     

    Vor dem BVG hätte diese Regel kein Bestand und wenn ist das GG eh nix mehr wert.

     

    Übrigens liebe TAZ für solche reisserischen Überschriften zahle ich nix, denn sie tragen zur Fehlinformation bei, ihr baut fürchterlich ab.

  • N
    Nemomen

    Ich denke die Richter sind wohl noch von der alten Generation. Anders ist mir die Begründung nicht zu erklären.

     

    Wie schon jemand erwähnt hat, entweder es ist für alle verboten oder für alle erlaubt, aber keine Sondergenehmigungen!

    • G
      gast
      @Nemomen:

      Soldaten repräsentieren ein Land.

       

      Wie sollen die Menschen in anderen Ländern die Soldaten respektieren, wenn sie mit Wallemähne, Pferdeschwanz oder Zöpfen,, Vollbart und Schlabberkleidung, vielleicht noch mit nem Joint im Mundwinkel antanzen.

       

      Es braucht in gewissen Bereichen Regeln, besonders bei Soldaten.

      • @gast:

        Die Mudschaheddin hatten damit keine Probleme.

        Und überhaupt - was haben die Soldaten in anderen Ländern zu suchen?

  • Lächerlich!

  • T
    tazzer

    "Die Soldatin hat Glück, sie darf ihren Zopf weiter tragen."

    Das heißt die Frau Hauptgefreite®. Kein Wunder, dass das niemand weiß. In der taz Redaktion ja auch nur Hippies:P

  • W
    willkuer

    Willkürjustiz.

    Nicht mit fundamentalen Rechtsprinzipien vereinbar.

  • TR
    Thorsten Reinert

    Grundgesetz, Artikel 3:

    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

    (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

     

    Wahnsinn, wie sie diesen Artikel stets FÜR Frauen und GEGEN Männer auslegen. Diese Chuzpe, dieser Verlogenheit, diese Heuchelei, dieser mit einem Wort: FEMINISMUS.

     

    Dass der institutionalisierte Feminismus nichts vom Grundgesetz hält und Männerrechte, die MENSCHENRECHTE sind, mit Füßen tritt, ist nix neues.

    • C
      cosmopol
      @Thorsten Reinert:

      Es ist Feminismus wenn Männer (der hyperpatriarchalen Bastion Bundeswehr, die erst seit kurzem Frauen überhaupt auch nur zulässt) anderen Männer vorschreiben, dass sie sich die langen Haare abschneiden sollen? Oo

      Hat auch nur irgendeine Feministin das gefordert?

    • G
      gast
      @Thorsten Reinert:

      Oooooooch, armes Opfer. Aber ihr Männer seid schon froh, das eure Ehefrauen arbeiten gehen, damit ihr euch mehr leisten könnt ?????

      Die Frauen aber nebenbei die Kinder versorgen, den Haushalt machen usw.

      • G
        gast
        @gast:

        Wovon redest du denn? Es sind ja wohl eher die Männer, die das Geld nach Hause bringen (bei Verheirateten) als die Frauen.

         

        Keine Ahnung aber hauptsache gegen Männer, was?

  • M
    mützeglatze

    Ich wage mal zu behaupten, dass an jemandem für den es schon zu viel verlangt ist sich die Matte abzurasieren eh kein großer Soldat verloren gegangen ist.

     

    Wobei andererseits, Rambo hatte ja auch ne ziemliche Mähne. Vielleicht sollte man einfach rote Stirnbänder als Kompromiss einführen. säh auch cooler aus.

  • Aus dem Gleichstellungsgesetz:

     

    ...Eine unmittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person wegen eines in § 1 genannten Grundes eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt...

     

    Dies Bezieht sich auch auf die Umstände und Bedingungen am Arbeitsplatz.

    Ich hoffe das sich ein öffentlicher Träger, eine Partei, oder zB. der ein eingetragener Verein wie Manndat findet der den Soldaten bei seinem offensichtlich erfolgreichem Gang vor das Bundesverfassungsgericht unterstützt. Dieses Urteil ist mitnichten so trivial wie es erscheinen mag. entweder verbietet das Berufsbild des Soldaten lange Haare oder nicht und wenn, dann für beide Geschlechter.

  • Überall wo "Gleichstellung" und "Gleichberechtigung" draufsteht, ist Männerdiskriminierung drin. Hat jetzt auch dieser Soldat zu spüren gekriegt.

    • C
      cosmopol
      @Horsti:

      Uiuiui. Es waren also gar nicht das Bundesverwaltungsgericht/die von Männern gemachte Bundeswehr-Frisuren-Reglements, sondern irgendwelche bösen Gleichstellungsbeauftragten die dem Soldaten die Haare absäbeln wollen? Schrecklich sowas. Und wo steht das noch gleich im Artikel? Garnicht? Och.

  • R
    ridicule

    Manoman - die schwächeln vielleicht in Leipzig:

     

    was ist mit dem Haarnetz als milderes Mittel beim Recht auf körperliche Unversehrtheit?;-))

     

    das sah immer schwer putzig aus und dank change the gender ist doch der Haarwickeler und die Presswurst - äh -welle nicht weit;

     

    schließlich tragen die Drohnen die Haare auch länger als die Bienen;

    jedenfalls bei Dralle!

  • E
    emil

    selbst schuld wer bei dem verein mitmacht. aufnahmebedingung ist schließlich das abtreten grundlegender rechte. vielleicht mal nicht krieg spielen und soviel zöpfe tragen wie mensch möchte?

    • @emil:

      Als der junge Mann Wehrdienst leisten musste, konnte man der Einberufung nur entgehen, wenn man aus Gewissensgründen nicht mitmachen konnte oder zu krank war.

      Und es soll ja Leute geben, die zwar kein Problem mit ihrem Gewissen bekommen, wenn sie den Wehrdienst leisten müssen, sich aber dort dann nicht alles gefallen lassen. Grundlegende Rechte trat man übrigens auch als Zivildienstleistender ab.

  • G
    golm

    Na da gibt es nur eins, als Mann einfach nicht zur Bundeswehr gehen.

  • Unfassbar, dass ein Bundesverwaltungsgericht ein dermaßen offensichtlich verfassungswidriges Grundsatzurteil fällen kann. Gleich mehrere Menschenrechte wie der Gleichheitsgrundsatz, das Recht auf freie Entfaltung und die körperliche Unversehrtheit werden hier eklatant verletzt. Gut, dass die Wehrpflicht ausgesetzt ist - besser, sie würde ganz aufgehoben!

  • K
    Klarsteller

    Bei der Begründung bleibt dir doch gleich die Spucke weg.

  • P
    Panzerblüte

    Mit bestehender Wehrpflicht hätte ich jetzt das Bundesverwaltungsgericht, A. Schwarzer oder den Vatikan angerufen. (Wahrscheinlich alle drei).

    Irgendwie riecht das doch nach einer Verletzung des Gleichstellungsparagraphen/-Gesetzes.

     

    Bei einer freiwilligen Armee sieht die Sache aber wohl anders aus und fällt in die Kategorie "selbst schuld" :(

     

    „in einem hohen Maß durch ein nach außen einheitliches Auftreten und einen nach innen engen Zusammenhalt ihrer Angehörigen geprägt“

    Und wenn sich langhaarige männliche Gestalten in weiblichen Uniformen kleiden?

  • 3
    3848985326

    Immer schön die Männer diskriminieren...

  • Die Haare müssen ab, das Gehirn wird ja schließlich beim Bund auch entfernt.