Urteil über Rettungsschiff vor Lampedusa: „Sea-Watch 3“ darf nicht anlegen
Erneute Niederlage für die Hilfsorganisation Sea-Watch: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte, dass ihr Rettungsschiff nicht in Italien anlegen darf.
Das Schiff hatte die Migranten vor rund zwei Wochen vor Libyen aufgenommen und wartet seitdem mit 42 Geflüchteten an Bord vergeblich vor der sizilianischen Insel Lampedusa auf eine Einfahrtserlaubnis.
Da es an Bord keine Menschen mehr gebe, die auf dem Schiff gefährdet seien, werde derzeit kein Grund für die Anwendung der Maßnahmen gesehen, hieß es in der Begründung der Entscheidung. Familien, Schwangere und Kranke hätten das Boot bereits verlassen können.
Anträge auf einstweilige Maßnahme
Die Kapitänin des Rettungsschiffes, Carola Rackete, sowie rund 40 Migranten an Bord hatten nach EGMR-Angaben Anträge auf eine sogenannte einstweilige Maßnahme gestellt, in Italien an Land gehen zu dürfen. Nach diesem Verfahren kann der Gerichtshof in Fällen drohender Menschenrechtsverletzungen einschreiten und Staaten anweisen, Abhilfe zu schaffen.
Matteo Salvini, Innenminister
Die Entscheidung des EGMR zeige, „dass niemand Verantwortung übernehmen will“, sagte Sea-Watch-Sprecher Ruben Neugebauer. Das sei aber zwingend notwendig: Die Situation könne nicht ewig andauern, denn die Lage auf dem Schiff spitze sich immer weiter zu, so Neugebauer.
Italiens Innenminister Matteo Salvini sah in der Entscheidung eine Bestätigung seines Kurses. „Geschlossene Häfen für Menschenschlepper und ihre Komplizen“, erklärte er. In dieser Hinsicht gebe es kein Zurück.
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