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Urteil in HamburgHaft für Holocaust-Leugnerin

Die 95-jährige Ursula Haverbeck leugnet, dass in Auschwitz massenhaft Menschen ermordet wurden. Nun droht ihr dafür erneut das Gefängnis.

hamburg, 26. Juni: Ursula Haverbeck wartet im Gerichtssaal des Hamburger Landgerichts auf das Urteil im Berufungsverfahren Foto: Ulrich Perrey/dpa

Hamburg dpa | Das Landgericht Hamburg hat die notorische Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck am Mittwoch wegen Volksverhetzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Miteinbezogen werde dabei ein Berliner Urteil von 2022 in einem anderen Prozess, sagte die Vorsitzende Richterin in dem Berufungsverfahren. Vier Monate werden als bereits vollstreckt angesehen, weil es zu mehrjährigen Verfahrensverzögerungen gekommen war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte der inzwischen 95-Jährigen Volksverhetzung in zwei Fällen vorgeworfen. Die in Nordrhein-Westfalen wohnende Haverbeck hatte am 21. April 2015 am Rande des Lüneburger Prozesses gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning vor Journalisten gesagt, Auschwitz sei kein Vernichtungs-, sondern ein Arbeitslager gewesen. In einem Fernsehinterview des NDR-Magazins „Panorama“ verneinte sie zudem, dass es dort eine Massenvernichtung von Menschen gab. Nach Schätzungen von Historikern ermordeten die Nazis allein im KZ Auschwitz-Birkenau mindestens 1,1 Millionen Menschen.

Die in rechtsextremen Kreisen populäre Haverbeck war 2015 vom Amtsgericht in Hamburg zu zehn Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden. Dagegen hatte sie Berufung eingelegt. Zu dem Prozess kam es aber erst neun Jahre später.

Seit Jahren müssen sich immer wieder Strafgerichte mit Aussagen von Haverbeck befassen. 2004 wurde die Seniorin erstmals verurteilt. Sie erhielt eine Geldstrafe. Zuletzt ergingen Strafen ohne Bewährung. Haverbeck saß wegen Holocaust-Leugnung auch bereits mehr als zwei Jahre im Gefängnis. 2022 wurde sie erneut wegen Volksverhetzung von einem Berliner Gericht zu einem Jahr Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt. Die Haft trat sie bislang nicht an.

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3 Kommentare

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  • Warum arbeitet man sich an dieser Frau ab. Sie wird mit 95 ihre Ansichten kaum noch ändern. Geht von ihr eine Gefahr aus? Wohl kaum, es darf wohl von einem gewissen Altersstarrsinn ausgegangen werden.



    Ich sehe hier eher das Motiv der Justiz : schaut her, wir machen doch..... während weit gefährlichere Leute mit dem System Katz und Maus spielen.

  • Die Haft trat sie bisher nicht an!? Warum nicht?

  • Dieses Urteil ist, auch wenn es in Hamburg gefällt wure, ein echter Schwabenstreich: in Berlin war sie schon rechtskräftig zu einem Jahr verurteilt worden. Nun macht man unter Einbeziehung dieses Urteils eine neue Gesamtstrafe von 16 Monaten und erklärt 4 Monate für verbüßt - und dagegen wird sie natürlich in Revision gehen.

    Was soll das?! Eine vorläufige (faktisch endgültige) Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO wäre sachgerechter gewesen, dann könnte die StA Berlin vollstrecken. So hat die alte Nazisse wieder Hoffnung auf biologische Lösung oder Haftunfähigkeit.