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Urteil im Fall SchlesingerDer RBB muss zahlen, aber Schlesinger mehr

Im Sommer 2022 erschüttert ein Skandal den öffentlich-rechtlichen Sender RBB. Jetzt hat ein Gericht entschieden, ob die Ex-Intendantin Ruhegeld bekommt.

RBB muss der ehemaligen Intendantin Patricia Schlesinger Ruhegeld zahlen Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

Berlin dpa/epd/afp | Im Rechtsstreit mit ihrem früheren Arbeitgeber, dem ARD-Sender RBB, hat die fristlos entlassene Ex-Intendantin Patricia Schlesinger einen Teilerfolg erzielt. Das Landgericht Berlin sprach Schlesinger mit einem Urteil Anspruch auf gefordertes Ruhegeld für den Januar 2023 zu. Die Höhe liegt laut Gericht bei rund 18.300 Euro. Dies sei aber keine Vorabentscheidung über weitere Ansprüche, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Markfort bei der Urteilsverkündung.

Schlesinger hatte dagegen geklagt, dass der RBB ihr nach ihrer Entlassung 2022 kein Ruhegeld auszahlte. Die Klage der heute 64-Jährigen bezog sich dabei zunächst nur auf einen Monat – vermutlich, um die Prozess- und Anwaltskosten gering zu halten. Eine Gerichtssprecherin betonte nach der Urteilsverkündung, sollte Schlesinger weitere Ruhegeldzahlungen vom RBB einfordern wollen, müsse sie erneut Klage einreichen.

Gleichzeitig entschied das Gericht aber auch gegen Schlesinger. Es gab einer Widerklage des RBB teilweise statt, die dieser im selben Verfahren eingereicht hatte. In der Widerklage hatte der Sender Schadenersatz von Schlesinger verlangt. So verurteilte die Kammer Schlesinger zu einer Zahlung von etwas mehr als 24.000 Euro wegen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Dienstwagen und Reisekosten.

Bezüglich zweier weiterer Pflichtverletzungen – nämlich der Gewährung von Bonus-Zahlungen durch Schlesinger und ihrer ARD-Zulage – erließ das Gericht lediglich ein sogenanntes Grundurteil, also ein Zwischenurteil. Es erkannte den Anspruch des RBB grundsätzlich an. Der Betrag müsse jedoch noch festgelegt werden. Der RBB hatte hier laut Gericht Summen von 1,7 Millionen Euro und 88.000 Euro genannt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Schlesinger kann beim Kammergericht Berufung einlegen. Ein Rechtsstreit, in dem der RBB Forderungen an Schlesinger wegen der Planung eines digitalen Medienhauses erhob, wurde abgetrennt und soll extra verhandelt werden.

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4 Kommentare

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  • Ich hoffe wirklich, dass der RBB alle möglichen Register zieht um am Ende den Schaden, die diese Sonnenkönigin angerichtet hat, möglichst klein zu halten.

  • Ob die Strukturen des ÖRR die vielleicht in den 50er Jahren ihre Berechtigung hatten irgendwann mal der Neuzeit angepasst werden? Und warum erhalten Intendanten beim ÖRR so hohe Bezüge, obwohl sie nicht mehr Verantwortung und Risiko haben als zB die Leiterin oder der Leiter einer oberen Landes oder Bundesbehörde? Absolut nicht nachvollziehbar.

  • Es ist unfassbar, welcher Luxus im ÖRR existiert. Warum lassen wir uns solche Gehälter gefallen? Bei Banker-Boni sind wir alle zurecht ebenso sauer....der ÖRR kann der Chefetage Luxus-Gehälter zahlen und die Referendare und freien Angestellten nagen am Hungertuch. Wo bleibt da der Aufschrei von Link? Ebenso bei der "linken" Volksbühne Berlin. Warum verdient die Leitung 200.000+ und die Putzkfrat Mindestlohn? Es ist ein öffentlich getragenes Haus - mit Steuermitteln. Die Kultur wäre genauso toll bei einer Leitung, die 90.000 im Jahr verdient. Das reicht!

  • Was eine Schmach. Da fällt es mir zunehmend schwerer den Rundfunkbeitrag gerne zu bezahlen. 1000 Beitragszahlende haben diesen Monat also nur für das Ruhegeld von Frau Schlesinger bezahlt.