Urteil im Fall Schlesinger: Der RBB muss zahlen, aber Schlesinger mehr
Im Sommer 2022 erschüttert ein Skandal den öffentlich-rechtlichen Sender RBB. Jetzt hat ein Gericht entschieden, ob die Ex-Intendantin Ruhegeld bekommt.

Schlesinger hatte dagegen geklagt, dass der RBB ihr nach ihrer Entlassung 2022 kein Ruhegeld auszahlte. Die Klage der heute 64-Jährigen bezog sich dabei zunächst nur auf einen Monat – vermutlich, um die Prozess- und Anwaltskosten gering zu halten. Eine Gerichtssprecherin betonte nach der Urteilsverkündung, sollte Schlesinger weitere Ruhegeldzahlungen vom RBB einfordern wollen, müsse sie erneut Klage einreichen.
Gleichzeitig entschied das Gericht aber auch gegen Schlesinger. Es gab einer Widerklage des RBB teilweise statt, die dieser im selben Verfahren eingereicht hatte. In der Widerklage hatte der Sender Schadenersatz von Schlesinger verlangt. So verurteilte die Kammer Schlesinger zu einer Zahlung von etwas mehr als 24.000 Euro wegen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Dienstwagen und Reisekosten.
Bezüglich zweier weiterer Pflichtverletzungen – nämlich der Gewährung von Bonus-Zahlungen durch Schlesinger und ihrer ARD-Zulage – erließ das Gericht lediglich ein sogenanntes Grundurteil, also ein Zwischenurteil. Es erkannte den Anspruch des RBB grundsätzlich an. Der Betrag müsse jedoch noch festgelegt werden. Der RBB hatte hier laut Gericht Summen von 1,7 Millionen Euro und 88.000 Euro genannt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Schlesinger kann beim Kammergericht Berufung einlegen. Ein Rechtsstreit, in dem der RBB Forderungen an Schlesinger wegen der Planung eines digitalen Medienhauses erhob, wurde abgetrennt und soll extra verhandelt werden.
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