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Urteil gegen PKK-AktivistinEine politische Botschaft

Jürgen Gottschlich
Kommentar von Jürgen Gottschlich

Die Deutschkurdin Gönül Örs ist zu einer hohen Haftstrafe verurteilt worden. Es ist ein Warnsignal an die PKK-Sympathisanten in Deutschland.

Gönül Örs im Juni 2020 Foto: Mirjam Schmidt/dpa

Z ehn Jahre Haft für eine Kundgebung zur Freilassung des früheren PKK-Chefs Abdullah Öcalan, noch dazu für eine Aktion in Deutschland, die von der deutschen Justiz bereits als vernachlässigbar eingestuft worden war. Das ist, wie die betroffene kurdischdeutsche Sozialarbeiterin Gönül Örs sagt, nach juristischen Maßstäben tatsächlich ein Skandalurteil, gleichzeitig aber ein durch und durch politisches Urteil, das mit juristischen Maßstäben wenig zu tun hat.

Die Türkei sieht sich seit über 30 Jahren im Krieg mit der bewaffneten kurdischen PKK. Man kann das falsch finden und von einem legitimen Befreiungskampf sprechen, aber die ganz überwiegende Mehrheit der türkischen Bevölkerung sieht das so wie die Regierung. Entsprechend hart geht die türkische Justiz gegen tatsächliche oder vermeintliche PKK-Unterstützer vor, gerade auch die im europäischen Ausland, von denen angeblich das Geld für den PKK-Kampf kommt.

Es ist sicher falsch, die kurdische Frage in der Türkei und der ganzen Region mit Gewalt lösen zu wollen. Das gilt für das türkische Militär, aber auch für die PKK. Die PKK ist keine Pfadfindertruppe, sondern eine harte stalinistische Kader­organisation, die von der Führungsclique abweichende Meinungen als Verrat bestraft und auch in ihren gewaltsamen Aktionen wenige Skrupel kennt. Für sozialromantische Revolutionsmythen ist da kein Platz.

Anders als Journalisten und Menschenrechtler hat sich Gönül Örs wohl ziemlich blauäugig in diesen Konflikt hineinbegeben. Nicht zuletzt die kurdische linke HDP, die angetreten ist, den Konflikt friedlich und politisch auf parlamentarischem Weg zu lösen, hat in den vergangenen Jahren immer wieder unter der PKK gelitten, auch wenn sie das nicht laut sagt.

Dasselbe gilt für die irakischkurdische Autonomieregierung in Erbil, von dessen Territorium aus die PKK Krieg gegen die Türkei führt. Das Urteil ist deshalb vor allem eine politische Botschaft an Sympathisanten der PKK in Deutschland. Dazu passt, dass Gönül Örs nach mehr als zwei schwierigen Jahren in der Türkei nun dennoch ausreisen darf.

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Jürgen Gottschlich
Auslandskorrespondent Türkei
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4 Kommentare

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  • die PKK ist schon lange nicht mehr stalinistisch und das weiß der autor auch. gegen eine faschistische diktatur ist der bewaffnete kampf legitim. aber der türkische staat hat die letzten jahrzente unter jeder regierung, egal welche richtung, die kurden mit terror überzogen. die gründung der PKK war eine reaktion darauf. ihre ideale sind zum teil in rojava verwirklicht. von stalinismus ist dort nichts zu erkennen. viele unserer gefährt*innen kämpfen an der seite der PKK und ihrer schwesterorganisationen. die anarchistische bewegung und weite teile der feministischen bewegung stehen in kritischer solidarität zur PKK.

    öcalan orientiert sich seit 20 jahren an murray bookchin. was soll an dem denn stalinistisch sein? dieser text ist nichts weiter als eine böswillige verleumdung. der autor macht sich damit zum erfüllungsgehilfen einer faschistischen diktatur.



    erdogan setzt im nordirak giftgas ein, unterstützt den IS und andere islamistische banden. mit deren hilfe hat er im norden rojavas ein schariaregime errichtet. dann hetzt er noch aufs übelste gegen juden. alles mit billigung der nato.



    wenn du friedlich gegen die gewalt nicht ankommen kannst, ist das letzte mittel das uns dann noch bleibt militanz.



    weg mit dem verbot der PKK!

  • 1G
    17900 (Profil gelöscht)

    Nun das muss harte Konsequenzen haben, wenn eine deutsche Staatsbürgerin in der Türkei ins Gefängnis geworfen wird, ohne dass man ihr nach allgemeiner europäischer Rechtsauffassung etwas Gravierendes vorwerfen kann.



    Sanktionen sind doch in Mode.



    Ein EINREISEVERBOT nach Deutschland für - sehr gerne Erdogan himself - würde ich deshalb begrüßen.



    Man kann nicht Sanktionen gegen Russland verhängen und bei der Türkei schweigen. Damit wäre unser Rechtssystem keinen Pfifferling mehr wert.



    Im Falle China handelt man ja leider so.

    • @17900 (Profil gelöscht):

      Man kann Sanktionen gegen Russland verhängen und bei der Türkei darauf verzichten. Ich halte beide Regierungen für hochgradig autokratisch und in Teilen menschenverachtend, aber Russland ist in Sachen Grenzüberschreitungen (auch wortwörtlich) ein anderes Kaliber.

      Darüber hinaus ist das Rechtssystem der falsche Ansprechpartner, bei zwischenstaatlichen Auseinandersetzungen ist die Diplomatie zuständig

      • 1G
        17900 (Profil gelöscht)
        @Questor:

        Die Diplomaten richten sich nicht nach dem herrschenden Rechtssystem?