Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs: Türkei diskriminiert Aleviten
Seit Jahren kämpfen die Aleviten um staatliche Anerkennung in der Türkei. Bringt ein Urteil aus Straßburg die Wende?
dpa | Die Türkei verletzt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die schätzungsweise 20 Millionen Aleviten im Land in ihrer Religionsfreiheit. Sie seien ohne objektive und einsichtige Begründung deutlich schlechter gestellt als die Mehrheit der sunnitischen Muslime, entschieden die Straßburger Richter am Dienstag. Damit hatte eine Beschwerde von mehr als 200 Aleviten Erfolg. Sie wollen unter anderem erreichen, dass ihre Gebetshäuser und Gottesdienste offiziell anerkannt werden.
Als zweitgrößte türkische Religionsgemeinschaft erheben sie zudem Anspruch auf staatliche Fördermittel und treten dafür ein, dass ihre religiösen Führer Beamtenstatus bekommen. Die Regierung in Ankara hatte ein entsprechendes Gesuch 2005 zurückgewiesen. Türkische Gerichte bestätigten diese Entscheidung. Sie wurde damit begründet, dass die Aleviten eine religiöse Bewegung innerhalb des Islams seien.
Nach Auffassung der Straßburger Richter verkennt das den religiösen Charakter des alevitischen Glaubens, der tief in der türkischen Geschichte und Gesellschaft verankert sei. Wie sie ihre Religion verstehen, sei Sache der Gläubigen und nicht des Staates.
Aleviten leben nicht nach den fünf Säulen des Islam. So pilgern sie zum Beispiel nicht nach Mekka und fasten auch nicht im Ramadan. Frauen und Männer sind gleichgestellt und beten im selben Raum.
Eklatantes Ungleichgewicht
Was die Stellung der Aleviten im Vergleich zu den Sunniten angeht, sprechen die Richter von einem „eklatanten Ungleichgewicht“. Die Restriktionen hätten in vielerlei Hinsicht Nachteile für die Organisation und Finanzierung des religiösen Lebens. Die Begründung, die der türkische Staat dafür abgebe, sei „weder relevant noch ausreichend in einer demokratischen Gesellschaft“.
Das Urteil wurde von der Großen Kammer des Gerichtshofs gesprochen und ist damit unanfechtbar. Für die Mitgliedstaaten des Europarats sind die Urteile aus Straßburg bindend, das heißt, sie müssen die beanstandeten Menschenrechtsverstöße in Zukunft vermeiden. Wie die Türkei mit dem Richterspruch umgeht, war zunächst unklar.
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