Urteil des Europäischen Gerichtshofes: Abtreibungsgegner verliert vor Gericht
Klaus Günter Annen verglich einen Forscher mit KZ-Ärzten und wurde verurteilt. Das Urteil ist dem EuGH zufolge kein Verstoß gegen Meinungsfreiheit.
Das Gericht des Europarats lehnte die Beschwerde von Klaus Günter Annen gegen ein Urteil des Amtsgerichts im baden-württembergischen Weinheim ab: Es hatte den bekannten Abtreibungsgegner im November 2008 zu einer Geldstrafe von insgesamt 450 Euro verurteilt, weil er einen Professor der Universität Bonn beleidigt hatte, der zu Stammzellen forschte.
Annen hatte den Wissenschaftler in einer Pressemitteilung mit Ärzten verglichen, die Experimente an Menschen in NS-Konzentrationslagern durchgeführt hatten. Seine Versuche, das Urteil anzufechten, scheiterten. Annen sah dadurch sein Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt.
Dieser Argumentation folgte der Gerichtshof nicht. Der Vergleich sei „schockierend und verstörend“ gewesen – damit habe Annen die Grenzen akzeptabler Kritik überschritten, heißt es in dem Urteil. Das gelte, obwohl der Professor als Figur des öffentlichen Lebens ein weniger großes Schutzbedürfnis habe als ein unbekannter Mensch. Annen kann die Entscheidung der Richter innerhalb von drei Monaten anfechten.
Der Abtreibungsgegner aus Weinheim beschäftigt seit Jahren die Justiz. Vor drei Jahren hatte das Europäische Menschenrechtsgericht dem Mann noch Recht gegeben: Es urteilte 2015, Deutschland habe seine Meinungsfreiheit verletzt, als es Flugblätter des Mannes verbot. Darin hatte er auf Morde in dem Vernichtungslager Auschwitz verwiesen.
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