piwik no script img

Urteil des BundesverfassungsgerichtsZDF-Staatsvertrag ist illegal

Der Einfluss von Staat und Parteien auf das ZDF wird eingeschränkt. Der entsprechende Staatsvertrag wurde von Karlsruhe für verfassungswidrig erklärt.

Die gute alte Zeit: Lottofee Heike Maurer 2007. Bild: dpa

KARLSRUHE afp | Das Bundesverfassungsgericht hat den Einfluss von Staat und Parteien auf das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) erheblich eingeschränkt. Im Verwaltungs- und Fernsehrat des Senders muss der Anteil von Politikern und „staatsnahen Personen“ von derzeit 44 Prozent auf ein Drittel reduziert werden, wie das Gericht in einem am Dienstag verkündeten Urteil entschied.

Zudem dürfen Politiker bei der Auswahl der aus gesellschaftlichen Gruppen entsandten Mitglieder des Fernsehrates „keinen bestimmenden Einfluss“ mehr ausüben. Der Vizepräsident des Gerichts, Ferdinand Kirchhof, verwies zur Begründung auf die im Grundgesetz verankerte freie Berichterstattung der Medien.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk „darf nicht zum Staatsfunk werden“, sondern müsse die in der Gesellschaft vertretenen Meinungen „facettenreich widerspiegeln“, sagte Kirchhof. Die Vorgaben des Gerichts müssen bis zum 30. Juni 2015 umgesetzt werden.

Die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Hamburg hatten geklagt, nachdem 2009 eine CDU-nahe Mehrheit im Verwaltungsrat unter dem damaligen hessischen CDU-Ministerpräsidenten Roland Koch den Vertrag von Chefredakteur Nikolaus Brender nicht verlängert hatte. Brender hatte der Union vorher vorgeworfen, den Verwaltungsrat des Senders dominieren zu wollen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

2 Kommentare

 / 
  • Wenn ich es recht verstanden habe, ist das ganze Konstrukt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verfassungsrechtlich bedenklich

    http://www.zahlungsstreik.net/

  • erwartbar -

    aber trotzdem - Danke

     

    Ol'Connie läuft endlich mal rund;

    seine Heiligkeit Roland Koch -

    längst über alle Berge.