Untersuchungsausschuss Diese eG: Stadtrat Florian Schmidt entlastet
Der Untersuchungsausschuss zur Diese eG hat seinen Abschlussbericht vorgelegt. Schaden ist durch die Vorkaufsfälle nicht entstanden.
Die Untersuchung der Vorkaufsfälle aus dem Sommer 2019 hat zwei zentrale Ergebnisse hervorgebracht, wie der Ausschussvorsitzende Frank Zimmermann (SPD) sagte: Demnach werden die „finanziellen Risiken des Landes, die der Rechnungshof befürchet hatte, nicht eintreten“. Von bis zu 27 Millionen Euro war die Rede; der tatsächliche Schaden liege bei etwa 100.000 Euro. Zweitens sind, so steht es im Bericht, „sowohl die gesetzlichen Voraussetzungen als auch die Richtlinien der Genossenschaftsförderung uneingeschränkt gewahrt worden“.
Friedrichshain-Kreuzbergs Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne), gegen den sich die Kritik hauptsächlich richtete, ist damit entlastet. Schon zuvor hatte die Staatsanwaltschaft alle Verfahren gegen ihn eingestellt. Ein „lupenreiner Freispruch“, wie SPD-Obmann Christian Hochgrebe sagte.
Viel Lärm um Nichts könnte man sagen. Die CDU dagegen ließ ihr Sondervotum als Broschüre verteilen, Titel: „Der Fall ‚Diese eG‘ – ein rot-rot-grüner Wirtschaftskrimi.“ Aus Sicht ihres Obmanns Stefan Evers handelt es sich um einen „Förderskandal“ und eine „Günstlingswirtschaft“ in einer „Bananenrepublik“. Evers und der Linken-Obmann Michael Nelken waren sich dann auch nur in einem einig: dem Gefühl, in unterschiedlichen Ausschüssen gesessen zu haben.
Lang bekannte Missstände
Die tatsächlichen Missstände bei der Rettung der Häuser sind überschaubar und waren lange vor dem Ausschuss mit zwölf Sitzungstagen, 18 vernommenen Zeugen und 130 ausgewerteten Aktenbänden bekannt. Die Diese eG hatte sich im Frühjahr 2019 gegründet, um als Käuferin für Häuser einzutreten, bei denen keine große Genossenschaft oder landeseigene Wohnungsbaugesellschaft zur Übernahme bereitsteht. Sie setzte auf die Beteiligung der Mieter*innen, die Eigenanteile leisten sollten. Die größten Anteile an der Finanzierung waren aber Bankkredite von 13 Millionen Euro sowie Darlehen aus einem Genossenschaftsprogramm des Landes Berlin, das von der Investitionsbank Berlin (IBB) verwaltet wird, in Höhe von über 20 Millionen Euro.
Allerdings wurden erst Monate nach den Ankäufen der Häuser die Darlehen der IBB bewilligt – und dies auch erst, nachdem mehrere Parameter zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit korrigiert wurden, darunter solche zu fehlendem Eigenkapital und erforderlichen Rücklagen für Sanierungsarbeiten. Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke) hatte – rechtskonform – die Prüfung an sich gezogen, die IBB sich bei der Bewilligung der Kredite enthalten.
Weil Stadtrat Schmidt der Diese eG die Häuser übertrug, obwohl deren Finanzierung noch nicht gesichert war, hatte ihm der Rechnungshof pflichtwidriges Verhalten attestiert. Der Baustadtrat war ins Risiko gegangen, um die Häuser innerhalb der kurzen Vorkaufzeit von zwei Monaten zu retten – auch auf Wunsch der Mieter*innen.
Ebenso hatten Diese und Schmidt von Anfang an mit einem Landeszuschuss von zehn Prozent zur Kaufsumme gerechnet. Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) hatte im März 2019 bei einem Treffen mit den Baustadträt*innen signalisiert, diesen zukünftig neben Wohnungsbaugesellschaften auch Genossenschaften zu ermöglichen. Ein formaler Beschluss darüber fiel allerdings erst im August im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses – bis dahin hatte Schmidt schon in fünf Fällen die Diese als begünstigten Dritten eingesetzt – in einem Fall trat sie nachträglich als Käufer zurück. Zuschüsse gab es schließlich nur für die beiden danach erworbenen Häuser.
Der Linkenabgeordnete Nelken sprach von einer „enormen Herausforderung“, die auch zu „Fehleinschätzungen und Fehlern“ führte. Sein Fazit fällt dennoch positiv aus: „Aufgrund des Wohlwollens und der Anstrengungen aller Beteiligten konnte das Vorhaben letztlich erfolgreich realisiert werden.“ Nelken kritisierte, dass sich die Opposition „unbeeindruckt von den Tatsachenfeststellungen“ des Ausschusses zeigte. Die Schmidt-Vertraute und Grünen-Abgeordnete Katrin Schmidberger sagte der taz, der Bericht zeige, „dass die finanziellen Risiken minimal waren und kein rechtswidriges Verwaltungshandeln gegeben ist. Damit ist das Vorkaufsrecht gestärkt.“
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