Untersuchungen in der Fleischindustrie: Fast 1.900 Mängel in Unterkünften
Undichte Dächer, Schimmel, Einsturzgefahr: Behörden in NRW haben 650 Unterkünfte von Arbeitern in der Fleischindustrie untersucht. Und 1.900 Mängeln gezählt.
Vergleichsweise gering seien die Beanstandungen bei Unterkünften von Erntehelfern gewesen, so Laumann. Er betonte, dass die Kontrollen nur durch die Corona-Pandemie möglich gewesen seien – normalerweise sei das den Behörden gar nicht erlaubt.
Laut Laumann wurden bis Ende Mai 250 landwirtschaftliche Betriebe und die Unterkünfte von knapp 5.800 Saisonarbeitskräften überprüft. Man habe 170 meist kleinere oder mittlere Mängel gefunden. „Es ist umgekehrt aber auch festgestellt worden, dass einige landwirtschaftliche Betriebe sehr vorbildlich hinsichtlich der Umsetzung von Hygieneschutzmaßnahmen vorbereitet waren“, so der Minister in seinem Bericht.
Bei der Fleischindustrie wurden laut Landesregierung bis Ende Mai – also noch vor dem massenhaften Corona-Ausbruch bei Tönnies – rund 650 Unterkünfte mit mehr als 5.300 Personen überprüft. „Insgesamt wurden über 1.863 mittlere und gravierende Beanstandungen festgestellt“, so Laumann.
Ungeziefer, Brandschutzmängel, und und und
Dabei sei es um fehlende Desinfektionsmittel und Überbelegungen aber auch Schimmelpilze, Einsturzgefahr, undichte Dächer, „katastrophale Sanitäreinrichtungen“, Ungezieferbefall und Brandschutzmängel gegangen. „Vier Wohnungen mussten aufgrund von erheblichen Baumängeln sowie Gesundheitsgefahren geräumt werden. Zwei dieser Wohnungen befinden sich in Gütersloh, sowie jeweils eine in Espelkamp bzw. in Bochum.“
Die Behörden nahmen zudem Unterkünfte von Rumänen unter die Lupe, die auf deutschem Gebiet wohnen, aber für niederländische Fleischbetriebe arbeiten. Auch dort wurden „erhebliche Mängel festgestellt“, wie das Ministerium mitteilte. In einem Wohnkomplex mit bis zu 30 Bewohnern seien zwischen 50 und 100 Beanstandungen festgestellt worden.
„Die Beschwerden über schlechte Wohnverhältnisse der Beschäftigten von Werkvertragsfirmen der Fleischindustrie von Bürgerinnen und Bürgern aus betroffenen Regionen sind im Rahmen der außerordentlichen Überprüfungsmöglichkeit während der Covid-19-Pandemie bestätigt worden“, bilanzierte Laumann. Dies verdeutliche den Änderungsbedarf der aktuellen Rechtslage beim Bund – die unter anderem Kontrollen außerhalb der Pandemie nicht vorsehe.
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