Untersuchung über Folter in der Türkei: Schlussfolgerungen ohne Bericht
Die türkische Regierung verweigert die Genehmigung. Somit bleibt der Bericht des europäischen Antifolterausschusses zur Türkei unveröffentlicht.
![Telefonierende Gefangene in einem türkischen Knast Telefonierende Gefangene in einem türkischen Knast](https://taz.de/picture/1935113/14/dc4f9f85131b5473a53ac922ab60919d_edited_68505399_c45fee812e.jpeg)
„Da gibt es keinen Weg herum“, sagte er. „Natürlich würde ich sehr gerne über unsere Erkenntnisse reden. Aber ich darf kein Wort darüber verlieren.“
Nach dem Putschversuch im Juli 2016 und der Festnahme zahlreicher Menschen hatte die Expertengruppe Gefängnisse in Ankara, Istanbul und Izmir besucht. Dem türkischen Innenministerium zufolge saßen Anfang April rund 47.000 Menschen wegen angeblicher Verbindungen zur islamischen Gülen-Bewegung in Untersuchungshaft.
Die Konvention gegen Folter, die seit 1989 für die Türkei gilt, räumt den Menschenrechtlern Zugang zu Gefängnissen und Dokumenten über Häftlinge ein. „Wir haben Hunderte Leute interviewt, einzeln und unter vier Augen“, sagte Gnatovskyy. „Wir haben also ziemlich gutes Material, aus dem wir Schlussfolgerungen ziehen können.“
Bisher hat die Türkei alle Berichte des Antifolterausschusses genehmigt – bis auf die drei jüngsten. Zum Vergleich: Russland hat nach 26 Besuchen nur drei Berichte veröffentlichen lassen.
2017 steht ein regelmäßiger Besuch des Antifolterausschusses in der Türkei an. „Und natürlich sind wir auch sehr flexibel. Wir können immer einen Ad-hoc-Besuch in ein Land organisieren“, sagte Gnatovskyy. „Wir bleiben sehr aufmerksam in dieser Situation.“
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