Unternehmer über „Tofu-Wiener“: „Das Gegenteil von fancy“

Die Lebensmittelbuch-Kommission reformiert die Bezeichnungen von Veggie-Fleisch – Valentin Jäger von „Taifun-Tofu“ will das nicht mitmachen.

Zwei vegetarische Burger

Impossible oder doch noch möglich: vegetarische Burger Foto: ap

taz: Herr Jäger, Sie gehören zu den größten Herstellern von Biotofu in Europa. Geht es nach dem Willen von Julia Klöckner, müssen Sie sich vom „Tofu-Wiener“ verabschieden.

Valentin Jäger: Zumindest sollen wir konkrete Wurstnamen wie Wiener, Lyoner, Leberwurst nicht mehr verwenden. Stattdessen sollen Produzenten Bezeichnungen auf die Etiketten drucken wie „vegane Soja-Wurst nach Wiener Art“ oder „vegetarische Soja-Streichwurst mit Leberwurstgeschmack“. Das werden wir nicht machen. Da lassen wir es auf einen Rechtsstreit ankommen.

Was spricht dagegen?

Unsere Kunden sind seit gut zwanzig Jahren an den Namen Tofu-Wiener gewöhnt.

Aus Raider ist auch mal Twix geworden.

Valentin Jäger leitet das Qualitätsmanagement beim Freiburger Unternehmen Taifun-Tofu. Die Idee, aus Sojabohnen vegetarische Lebensmittel zu machen, brachte Jägers Chef 1985 aus den USA mit. Heute hat das Unternehmen 250 Mitarbeiter, stellt 100 Tonnen Tofu in der Woche her. Jahresumsatz: 36,5 Millionen Euro.

Die Werbeleute fanden für den Schokoriegel Twix halt fancy. Der Süßwarenkonzern Mars hat den Namen nicht geändert, weil ihnen irgendjemand vorgegeben hat, dass Raider nicht mehr Raider heißen darf. Das ist hier ganz anders.

Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission, die der Agrarministerin untersteht, hat in neuen Leitsätzen festgelegt, wann eine Wurst Wurst heißen darf. Die Verbraucher hätten „ein Recht auf Klarheit und Wahrheit“, findet Klöckner.

Die Namen, die erlaubt sein sollen, sind das Gegenteil von fancy, sie sind so sperrig, dass sie kaum auf ein Etikett passen. Und vor allem: Das versteht auch keiner. Diese Leitsätze sind superkompliziert, im besten Beamtendeutsch. Uns soll das Leben so schwer gemacht werden wie möglich.

Das sind acht Seiten, da steht nichts Vernünftiges drin?

Doch, erstmals wird geklärt, welche Lebensmittel als „vegetarisch“ oder „vegan“ bezeichnet werden dürfen. Der Essig, der mit Gelatine geklärt wurde, darf zum Beispiel nicht in ein veganes Produkt. Gelatine wird vor allem aus Knochen etwa vom Schwein hergestellt.

Klöckners Amtsvorgänger Christian Schmidt wollte Begriffe wie „vegetarisches Schnitzel“ verbieten lassen …

Er ließ sich dafür extra in der Bild-Zeitung mit einem Stück Schweinsbraten abbilden …

…aber „Schnitzel“, „Steak“ oder „Filet“ dürfen Sie nun weiter auf Ihre Produkte drucken.

Aber nur in Ausnahmen, wenn zu dem Lebensmittel tierischen Ursprungs, „weitgehende sensorische Ähnlichkeit“ besteht, gemessen an „Aussehen, Textur und Mundgefühl“. Nur ist das Ansichts- und Geschmackssache.

Braucht man denn wirklich Fleischnamen für Fleisch ohne Tier?

Wer ganz klassisch Spätzle mit Linsen und Wiener-Einlage machen, aber nicht so viel Fleisch essen will, nimmt vielleicht den Tofu-Wiener. Die Veggie-Alternativen verkaufen sich immer besser. Nur weil die Wurst früher mal aus Fleisch war, muss sie das doch nicht für immer bleiben. Das passt der Fleischlobby jedoch nicht. Es waren der Deutsche Bauernverband und der Deutsche Fleischerverband, die 2016 die neuen Leitsätze beantragt haben.

Aber in dem Gremium, das die Leitsätze entwickelt hat, saßen neben Vertretern der herkömmlichen Lebensmittelwirtschaft auch die Rügenwalder Mühle, die Fleisch- und Pflanzen-Wurst verkauft.

Sie haben aber die vielen, auch kleineren Hersteller, die schon ganz lange nur Fleisch­alternativen aus Tofu, Seitan, Tempeh produzieren, ignoriert. Dann haben sie in deutschen Supermärkten das Angebot checken lassen und erklärt, es gäbe ein Wirrwarr, der Verbraucher steige nicht durch. Dabei hat sich bei uns noch nie ein Kunde beschwert, weil er sich vom fleischlosen Tofu-Wiener getäuscht fühlte. Die Produkte der Traditionsunternehmen sind längst eine Marke.

Wie geht es weiter?

Es ist für Fleischhersteller kein Problem, Schnitzel aus Formfleisch zu verkaufen, bayerischen Leberkäse, der keine Leber enthält, auch nicht aus Bayern kommen muss, oder Krabbenfleischimitat aus Surimi, zermahlenem Fisch. Aber die Gefahr ist groß, dass die Lebensmittelaufsicht jetzt Produkte wie den Tofu-Wiener von uns oder das Rostbräterle und das japanische Bratfilet bemängelt oder gar aus dem Verkehr zieht. Sie orientiert sich an den Leitsätzen.

Ist Ihr Geschäft in Gefahr?

Das gesamte Unternehmen sicher nicht. Aber neue Namen suchen, alte Etiketten entsorgen, neue drucken lassen, die Werbung dafür – das macht alles Arbeit und kostet Geld. Wir hoffen, Mitstreiter zu finden, die das auch nicht mitmachen, sodass die Leitsätze in der Praxis keine Akzeptanz finden und nicht wirksam werden.

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