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Unterkünfte für FlüchtlingeErst einmal ohne Balkon und Aufzug

Es mangelt an Unterkünften für Flüchtlinge, aber auch an Sozialwohnungen für Geringverdiener. Architekten tüfteln an variablen Lösungen.

Leben in der Turnhalle kann nur eine vorübergehende Notlösung sein Foto: dpa

Berlin taz | Das Thema ist heikel: In Deutschland fehlen Tausende geförderte Sozialwohnungen mit bezahlbarer Miete, für Geringverdiener, Kleinrentnerinnen, Hartz-IV-Empfänger und anerkannte Flüchtlinge. Gleichzeitig mangelt es an Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber, die noch im Verfahren stecken.

„Es besteht die große Gefahr, dass man hilfsbedürftige Gruppen gegeneinander ausspielt“, sagt Antje Kapek, Fraktionschefin der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus. Kapek sieht ein neues Bauvorhaben in Berlin sehr kritisch.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt plant 15.000 öffentlich geförderte Wohneinheiten in „modularer Bauweise“. Dabei soll es sich in erster Linie um Unterkünfte für rund 30.000 Flüchtlinge handeln, die man in normale Familienwohnungen umgestalten könne, erklärt Martin Pallgen, Sprecher der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in Berlin.

In Gruppenunterkünften wohnen die Flüchtlinge während des Asylverfahrens zu zweit im Doppelzimmer und teilen sich mit anderen Küche und Bad. Der Bau der Wohneinheiten soll etwa 1.000 Euro pro Quadratmeter kosten, sich aber auch nach den Angeboten richten. Die öffentliche Ausschreibung wendet sich an Systembauer, die Bauten mit Stahlskeletten und Holzwänden anbieten, sowie an Unternehmen, die mit Betonelementen arbeiten.

Die Wohnungsknappheit gilt vor allem für die Ballungszentren

Kapek befürchtet, dass mit den neuen „Leichtbau-Wohnungen“ die „Armenghettos“ von morgen entstehen könnten. Doch Entwickler von Modulbauten wollen sich vom Image des Billigplatten- oder Containerbaus absetzen. Architekten der Kieler Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen (Arge) tüfteln schon länger an variablen Lösungen, die Arbeitsgemeinschaft ist eine Art Ikea für den sozialen Wohnungsbau in Schleswig-Holstein.

Der Clou des Kieler Modells

Unterbringung

Flüchtlinge sind in den ersten Monaten des Asylverfahrens in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht, anschließend wechseln sie in Gemeinschaftsunterkünfte oder mancherorts – je nach Kommune – auch schon in Wohnungen.

Flüchtlinge, die schließlich anerkannt werden, wie die meisten Syrer zum Beispiel, haben dann ein Anrecht auf Sozialleistungen nach Hartz IV und auf einen Wohnberechtigungsschein. Sie können sich damit auf dem Wohnungsmarkt selbst eine Bleibe suchen, deren Miete das Jobcenter übernimmt.

In Deutschland müssten laut dem Pestel-Institut im Jahr 140.000 geförderte Wohnungen zusätzlich gebaut werden, deren Mieten für Normal-, Geringverdiener und Hartz-IV-Empfänger bezahlbar sind. (bd)

Das „Kieler Modell“ sieht Häuser vor, in denen 24 Flüchtlinge auf einer Etage zu zweit in zwölf Quadratmeter großen Zimmern wohnen, mit Gemeinschaftsküchen und -bädern. Die Ausstattung ist einfach, die Räume sind niedrig, Balkons und Aufzüge gibt es nicht. Die Baukosten liegen bei 1.300 Euro pro Quadratmeter.

Der Clou des Modells: Die Wände können in kurzer Zeit so umgebaut werden, dass auf der Etage dann Wohnungen für Singles oder drei- und vierköpfige Familien entstehen, die dem Standard des sozialen Wohnungsbaus entsprechen. Dabei hat jeder Bewohner einen Raum, für Alleinstehende gilt eine Wohnfläche von 45 Quadratmetern, für weitere Mieter kommen 12 Quadratmeter pro Person hinzu.

Die Variabilität der Modulbauten mildert potenzielle Verteilungsdebatten. Denn niemand will eine mögliche Wohnkonkurrenz zwischen Flüchtlingen und Geringverdienern befeuern. Auch das Bundesbauministerium will kein Sonderprogramm ausschließlich für Flüchtlinge, hat dem Bedarf aber durch neue Gesetze und Förderungen schon Rechnung getragen.

Mit der Novelle des Asylrechts sind die Standards für die Nutzung erneuerbarer Energien für Gemeinschaftsunterkünfte teilweise ausgesetzt, das Bauplanungsrecht für diese Unterkünfte wurde gelockert. Zudem hat das Ministerium die Mittel für den sozialen Wohnungsbau in den Ländern um 500 Millionen Euro auf rund 1 Milliarde Euro im Jahr erhöht.

Schäuble gegen steuerliche Förderung

Bundesbauministerium Barbara Hendricks (SPD) befürwortet zudem eine „befristete und regionalisierte degressive Abschreibung“ auf den Wohnungsneubau, auch eine erhöhte Abschreibung von „neu errichteten Wohnungen mit Sozialbindung“ wäre „denkbar“, heißt es in einer Erklärung des Ministeriums. Von neuen steuerlichen Förderungen des Sozialbaus will Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) nichts wissen.

Man sehe neue „steuerliche Anreizinstrumente für den Wohnungsbau sehr kritisch“, heißt es im Ministerium. Der Finanzminister befürchtet hohe Steuerausfälle, wenn neue Erleichterungen kommen. Offen wollen die Ministerien den Konflikt nicht austragen – keiner möchte eine Diskussion, in der die milliardenteure Flüchtlingshilfe gegen mehr steuerliche Förderungen für den sozialen Wohnungsbau ausgespielt werden könnte.

Die Wohnungsknappheit gilt vor allem für Ballungszentren. In Städten mit hoher Abwanderung wie Goslar oder Hildesheim existiere genug Wohnraum, berichtet Kai Weber, Geschäftsführer des Flüchtlingsrates in Niedersachsen. Mancher Hausbesitzer bevorzuge sogar anerkannte Flüchtlinge als Bewohner.

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