Unschuldig im Gefängnis?: Im Zweifel „lebenslänglich“
2008 soll Manfred Genditzki eine Rentnerin in ihrer Badewanne ertränkt haben. Ein Gericht verurteilte ihn wegen Mordes. Zu Unrecht?
I n Sichtweite der JVA Landsberg am Lech erheben sich die Alpen. Vor der Gefängnismauer stehen Spielgeräte, Farbe blättert von einer Schaukel. Hinter dem Stacheldraht zeigt eine Turmuhr Viertel vor vier, immer, auch an diesem Vormittag im Juli 2020. In der JVA Landsberg am Lech ist die Zeit stehen geblieben.
Empfohlener externer Inhalt
Im Leben von Manfred Genditzki spielt die Zeit eine besondere Rolle. An einem Nachmittag vor zwölf Jahren ging es um jede Minute. Heute sagt Genditzki: „Auf ein paar Monate kommt es nun auch nicht mehr an.“ Seine Stimme klingt dumpf durch die Trennscheibe. Wer Genditzki besuchen will, muss sein Gewicht dreimal gegen schwere Türen stemmen.
In blauer Hose und faltenfreiem Hemd sitzt Genditzki im Besucherraum. Das Gegenlicht lässt ihn blass aussehen. Normalerweise wäre Genditzki jetzt in der Wäscherei. Von sechs bis drei hat er Schicht, danach eine Stunde Hofgang, dann ein bisschen Schach. Genditzki ist wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Am 28. Oktober 2008 soll er die Rentnerin Lieselotte Kortüm in ihrer Badewanne ertränkt haben.
Schon zweimal hat ihn ein Münchner Gericht schuldig gesprochen. Doch bis heute gibt es Zweifel. Glaubt man dem Urteil, ist Lieselotte Kortüm das Opfer eines Mörders. Glaubt man den Unterstützern Genditzkis, ist er das Opfer – eines Justizirrtums.
Manfred Genditzki hat die Tat immer bestritten. Vier neue Gutachten und eine ungehörte Zeugin sollen jetzt beweisen, dass der Tod Kortüms ein Unfall war. Im Juni 2019 hat Genditzkis Anwältin die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt. Über 1.000 Menschen unterstützten das in einer Petition. Doch bislang hat das zuständige Gericht nicht entschieden.
Am 28. Oktober 2008 kümmert sich Manfred Genditzki schon seit 13 Jahren um Lieselotte Kortüm. Er ist Hausmeister in der Wohnanlage, in der die Rentnerin lebt. Und er ist die „Hauptbezugsperson von Frau Kortüm“, wie es später im Urteil heißt. An jenem Oktobertag holt Genditzki sie aus dem Krankenhaus ab, wo die 87-Jährige wegen Magen-Darm-Beschwerden behandelt wurde. In ihrer Wohnung in Rottach-Egern am Tegernsee trinken die beiden gemeinsam Kaffee. Von da an unterscheiden sich die Erzählungen.
Gegen 15 Uhr muss es zum Streit gekommen sein, urteilen die Richter. Genditzki habe die alte Dame zweimal „mit großer Wucht“ auf den Hinterkopf geschlagen oder sie geschubst. Sogleich habe er seine Tat bereut: Um 14:57 Uhr ruft er Kortüms Hausarzt an. Zweimal hintereinander lässt er es kurz läuten. Dann habe er es sich anders überlegt. Um 15:09 Uhr gibt er dem Pflegedienst Bescheid, dass die Rentnerin nun zu Hause sei.
In den elf Minuten dazwischen, so das Urteil, soll Manfred Genditzki Lieselotte Kortüm in ihrer Badewanne ertränkt haben, um seine Gewalttat zu vertuschen.
Genditzki sagt, er habe mit seinen Anrufen einfach den Arzt und den Pflegedienst informieren wollen, dass Kortüm wieder zu Hause sei. Hinter der Trennscheibe spricht er nur in knappen Sätzen über diesen Tag. Zu viel reden, das hat ihn überhaupt erst ins Gefängnis gebracht, glauben manche.
Denn anfangs gibt es gar keinen Tatverdacht. Der Rechtsmediziner geht von einem Unfall aus. Doch Manfred Genditzki bringt noch am Todestag Schmuck zur Polizei, den die Rentnerin seiner Frau geschenkt hat – um nicht als Erbschleicher dazustehen, wie er sagt. Er zeigt den Beamten einen Kassenbon, der auf 15:30 Uhr datiert ist. Bei einer zweiten Vernehmung soll er mindestens eine halbe Stunde lang ohne Pause geredet haben. Die Beamten finden das verdächtig.
Genditzki denkt sich nichts dabei. „Ich habe immer an das Gute geglaubt.“ Manches, was er sagt, würde draußen abgedroschen klingen, hinter den Gefängnismauern tut es das nicht. Noch bei seiner Verhaftung habe Genditzki gedacht, die Sache kläre sich schnell. In den Vernehmungen, aber es sei zugegangen wie auf einem Flohmarkt. Beamte hätten ihn gedrängt, etwas zuzugeben, um ein geringere Strafe zu erhalten: „ ‚Sagen Sie doch, dass Sie etwas damit zu tun haben. Vielleicht haben Sie die Dame ja auch nur geschubst?‘ Solche Sprüche kamen da“, sagt Genditzki.
Wochen nach dem Tod von Kortüm ändert der Rechtsmediziner sein Gutachten. Nach einem Besuch in ihrem Bad schreibt er, ein Sturz in die Wanne könne nicht die zwei Hämatome am Hinterkopf der Toten erklären. Ein Unfall sei somit ausgeschlossen. Seinen Befund demonstriert er im Gerichtssaal an einem selbst gebastelten Badewannenmodell.
Der Rechtsmediziner kann den Todeszeitpunkt nicht exakt bestimmen. Auch findet sich keine DNA von Genditzki an der Toten. Und Zeugen berichten, dass Kortüm immer wieder unter Schwindelattacken gelitten habe und gestürzt sei. Dennoch schließt das Urteil einen Unfall aus. In den Monaten vor ihrem Tod seien schließlich keine Stürze mehr in der Krankenakte der 87-Jährigen dokumentiert.
Auch die Frage, ob Kortüm ihre Badewanne überhaupt benutzt habe, wird vor Gericht tagelang diskutiert. Hat sie ihre Füße darin gewaschen? Oder schmutzige Kleidung eingeweicht? Ihre Wäsche war wegen der Magen-Darm-Beschwerden verkotet. Zeugen beschreiben sie als jemanden, dem Hygiene wichtig war. An der Badewanne findet sich ihre DNA. Trotzdem schließt das Gericht aus, dass die ältere Dame ihre Wanne benutzte. Sie habe doch zu viel Angst vor Stürzen gehabt.
Staatsanwalt Florian Gliwitzky sieht auch ein triftiges Motiv: Im Oktober 2008 hat Manfred Genditzki über 120.000 Euro Schulden. Tage vor dem Tod von Kortüm zahlt er 8.000 Euro zurück. Der Hausmeister habe offenbar Geld entwendet, und Kortüm sei ihm auf die Schliche gekommen. Dann habe er zugeschlagen. Doch Manfred Genditzki kann vor Gericht belegen, dass er nichts gestohlen hat.
Bis heute geht es immer wieder ums Geld. Auch andere Inhaftierte glaubten an seine Unschuld, erzählt Genditzki. „Die sagen: ‚Wenn du mal rauskannst, bekommst du richtig Geld.‘ “ Genditzki redet jetzt schneller und lauter. Er sagt, eine Haftentschädigung sei ihm doch egal – er wolle seine Familie sehen.
Manfred Genditzki hat drei Kinder, sie sind 33, 14 und 11 Jahre alt. Als seine jüngste Tochter zur Welt kam, saß er schon in Haft. Vor einigen Wochen wurde seine zweite Enkelin geboren und Genditzki war immer noch im Gefängnis. Auch seinen 60. Geburtstag im Mai hat er dort verbracht.
Den letzten Familienbesuch bekam er im Februar. Wegen der Coronapandemie sind Treffen momentan nur hinter Trennscheibe möglich. Ohne Umarmung lohne sich die stundenlange Fahrt für die Familie nicht, sagt Genditzki. Mit seinen jüngeren Kindern telefoniert er seitdem zweimal im Monat. Sie sprechen dann über Fußball, Turnen oder Taekwondo. „Wenn sie kommen, sind sie wieder ein Stück größer. Und nichts davon erlebe ich.“
Vor der Haft wollte Genditzki sein Haus abbezahlen, mal in den Urlaub fahren. Jetzt will er die Wiederaufnahme seines Verfahrens schaffen. Wenn er entlassen werde, müsse er seine Frau eigentlich ein zweites Mal heiraten, scherzt er, als Dank für ihre Loyalität. Echte Pläne für ein Danach macht er nicht. „Kann sein, ich komm raus, und sie sagt: ‚Ich brauch den Deppen nicht mehr.‘ “
Als sich im ersten Prozess herausstellt, dass der Hausmeister nichts gestohlen hat, präsentiert Staatswanwalt Gliwitzky ein neues Motiv: Stress. Am Tag bevor die Richter ihr Urteil sprechen, erklärt der Staatsanwalt: Kortüm habe es geärgert, dass Genditzki an jenem Oktobertag schon gehen und seine Mutter im Krankenhaus besuchen wollte. Genditzki habe sich bedrängt gefühlt und die Kontrolle verloren, also zugeschlagen.
Das Gericht folgt der Argumentation. Am 12. Mai 2010 spricht ihn die Erste Strafkammer des Landgerichts München II schuldig. Wegen Mordes verurteilt sie ihn zu lebenslanger Haft. Zeugen eines Streits zwischen Genditzki und Kortüm gibt es nicht.
Nach dem ersten Prozess bekommt Genditzki einen neuen Anwalt, einen Experten für Revisionen – sein Antrag hat Erfolg. Der Bundesgerichtshof hebt das Urteil auf und rügt das Verfahren – gegen die geänderten Vorwürfe habe sich Genditzki nicht ausreichend verteidigen können.
Im November 2011 beginnt eine neue Verhandlung, dieses Mal vor der Vierten Strafkammer, aber wieder am Landgericht München II. Im Spiegel schreibt eine Reporterin, im Fall Genditzki sei es durch den ersten Prozess „fast zum GAU gekommen.“ Nun erhalte Genditzki eine zweite Chance.
Doch am 17. Januar 2012 spricht das Gericht Genditzki erneut schuldig. Manche Passagen aus dem ersten Urteil übernimmt es Wort für Wort. Auch den Streit, für den es keine Zeugen gibt. Frau Kortüm habe darauf bestanden, dass Genditzki später mit seiner Familie zum Kaffeetrinken komme. Im Urteil heißt es, er sei entgegen seiner „meist gezeigten Langmut derart in Rage“ geraten, „dass er sich zu einer Tätlichkeit gegenüber Frau (geschwärzt) hinreißen ließ“.
„Ich dachte, die wollen mich verarschen“, sagt Genditzki. „Streit um eine Tasse Kaffee. Da hätte ich doch einfach gehen können.“
Regina Rick, Anwältin
Dass Manfred Genditzki jemals die Nerven verlor, ist nicht belegt. Er ist jemand, der gerne gebraucht wird. Auch im Gefängnis will er sich einbringen. Wegen des Coronavirus gelten zusätzliche Schutzmaßnahmen. Genditzki fürchtet, nach einem notwendigen Arztbesuch in Quarantäne zu müssen. Dann könnte er nicht mehr arbeiten, wäre zwei Wochen lang ohne Aufgabe. „Und das wäre die Hölle“, sagt er.
Für Lieselotte Kortüm machte Genditzki täglich Frühstück, erledigte ihre Einkäufe. Auch anderen Bewohnern der Wohnanlage half er. An seine Schwiegermutter in der Ukraine überwies Genditzki jeden Monat 200 bis 300 Euro. Nachbarn und Bekannte beschrieben ihn im Prozess als sympathischen Zeitgenossen. Er habe engagiert gearbeitet, sei „sehr hilfsbereit“ gewesen.
Das Gericht in München erkennt das an. Doch es hält Genditzki auch für einen, dem die eigene Gutmütigkeit zu viel wurde. 300 Anrufe von Lieselotte Kortüm hat sein Handy in vier Monaten gespeichert. Wohlwollende Aussagen beschreiben Kortüm als resolut, andere als bestimmend und eifersüchtig.
Genditzki sagt über Kortüm: „Sie hat niemanden mehr gehabt, sie hat sich natürlich ein bisschen an uns geklammert. Aber sie war eine absolut nette Person. Ostpreußin, alte Schule. Geradeheraus. Sie hat gesagt, was sie denkt. Und das hat mir gefallen.“
Das Gericht sieht das anders. Kortüms Forderungen müssten Genditzki so unter Druck gesetzt haben, dass er am Ende zuschlug – oder schubste, denn die genaue Herkunft der Hämatome bleibt auch im zweiten Prozess unklar.
Regina Rick nennt diesen Streit „eine Erfindung der Justiz“. Rick ist Manfred Genditzkis dritte Anwältin. 2012 hat sie den Fall übernommen, nachdem der zweite Anwalt bei einem Unfall gestorben war. Ihr Mandant sei frustrationstolerant, sagt Rick, auch ein Gutachten belege das. Doch selbst das habe das Gericht zu Gemditzkis Nachteil interpretiert: „Als müsse auch einem friedfertigen Menschen irgendwann das Fass überlaufen.“
Rick empfängt in ihrer Kanzlei im Zentrum Münchens. Große Räume, hohe Fenster, Parkett: Möglich machen das Einnahmen aus dem Wirtschaftsrecht. Am Fall Genditzki arbeitet Rick meist pro bono. Sie ist überzeugt davon, dass Manfred Genditzki unschuldig ist.
Sieben Jahre lang hat Rick Belege für Genditzkis Unschuld gesammelt. Mehrere zehntausend Euro hat die Erstellung von Gutachten gekostet, Rick und die Unterstützer Genditzkis haben sie über Spenden finanziert.
Die Anwältin klappt ihren Laptop auf und öffnet eine Computersimulation. Sie zeigt eine animierte Person vor einer Badewanne. In Zeitlupe fällt ihr Körper vornüber hinein, zweimal schlägt der Kopf dabei an die Wanne. Schließlich bleibt der Körper in der Position liegen, in der auch Lieselotte Kortüm gefunden wurde. Die Simulation und die Gutachten legen nahe, dass die Tote sich ihre Hämatome sehr wohl bei einem Sturz habe zuziehen können.
Über ein weiteres Gutachten hat Rick den Todeszeitpunkt eingrenzen lassen. Mit verschiedenen Methoden haben mehrere Wissenschaftler berechnet, dass der Tod vermutlich nach 15:30 Uhr, wahrscheinlich aber noch später eintrat. Alle Gutachter verweisen auch auf Unsicherheiten in der Berechnung. „Aber selbst wenn wir für Herrn Genditzki die ungünstigsten Bedingungen annehmen, ist die Dame aller Wahrscheinlichkeit erst dann gestorben, als Herr Genditzki längst ein Alibi hatte“, sagt Rick.
Der Wert von Gutachten ist in der Justiz umstritten – auch der des ersten Gutachtens, das zu Genditzkis Verurteilung führte. Regina Rick hat jedoch auch eine neue Zeugin.
2019 meldet sich eine frühere Freundin von Kortüm bei der Anwältin. Zwanzig Jahre lang standen Christiane Eyssele und Lieselotte Kortüm in engem Kontakt, bis sie sich aus den Augen verloren. Erst Jahre nach Kortüms Tod liest Eyssele durch Zufall etwas über den Mordprozess. Zwei Dinge, die sie berichtet: Kortüm sei schon früher immer wieder umgekippt „wie ein Brett“.
Einmal sei sie in Eysseles Gegenwart in die volle Badewanne gefallen. Dort nämlich habe die alte Dame ständig Wäsche eingeweicht. „Das war offenbar ein regelrechter Spleen von ihr“, erzählt Regina Rick. Was Eyssele über Kortüm berichtet, ist mit der Argumentation des Gerichts nicht in Einklang zu bringen. Überhaupt findet Regina Rick es „eigentlich unglaublich, den Sturz einer multimorbiden 87-jährigen Dame auszuschließen“.
Im Juni 2019 hat Rick deswegen am Landgericht München I beantragt, das Verfahren wieder aufzunehmen. Knapp 1.300 Menschen unterstützten ihren Antrag mittlerweile in einer Petition. Einer der Organisatoren der Petition ist Stanislaus Benecke. Er hat Manfred Genditzki nie getroffen, wie die meisten Unterzeichneten. „Ich weiß nicht, was dort vorgefallen ist“, sagt Benecke.
Aber die Argumentation des Gerichts hält er für „in einer gravierenden Weise nicht nachvollziehbar“. Er glaubt, so könne jeder zum Opfer der Justiz werden. Für Unterstützer wie Benecke steht fest: In dubio pro reo, im Zweifel für den Angeklagten – das galt für Manfred Genditzki nicht.
Dieser Text stammt aus der taz am wochenende. Immer ab Samstag am Kiosk, im eKiosk oder gleich im praktischen Wochenendabo. Und bei Facebook und Twitter.
Die taz hat auch die zuständigen Justizbehörden in München um eine Stellungnahme gebeten. Schon im Herbst 2019 empfahl die zuständige Staatsanwaltschaft, Ricks Antrag abzulehnen. Kommentieren dürfe sie das nicht, da ein laufender Antrag einem laufenden Verfahren gleichkomme.
Die Staatsanwaltschaft verweist deshalb an die Pressestelle des Oberlandesgerichts. Deren Leiter ist heute ausgerechnet Florian Gliwitzky – jener Staatsanwalt, der 2010 und 2012 die Anklage gegen Manfred Genditzki führte. Als ehemaliger Staatsanwalt, so Gliwitzky, könne er sich nicht öffentlich zu dem Fall äußern.
Stattdessen meldet sich seine Vertreterin: Da der Wiederaufnahmeantrag sehr umfassend sei, benötige das Gericht Zeit, um alle Punkte gründlich zu prüfen. Dann kommentiert sie den Streit, der zwischen Kortüm und Genditzki stattgefunden haben soll: Es gelinge eben nicht immer, das Motiv eines Täters zweifelsfrei zu klären. Selbst wenn gar kein Motiv gefunden wird, könne ein Täter verurteilt werden.
Das rechtskräftige Urteil aber beschreibt den Streit zwischen Genditzki und Kortüm nicht als Eventualität, sondern als Fakt.
Anwältin Rick glaubt, dass es Justizbehörden in Bayern besonders schwerfällt, Fehler zuzugeben. Nicht nur im Fall Gustl Mollath sei das so gewesen. Rick hat auch die Familie Rupp verteidigt. 2005 verurteilte ein Gericht in Ingolstadt mehrere Verwandte für den Mord an Rudi Rupp. Sie sollen ihn gemeinsam zerstückelt und an Hunde verfüttert haben. Das hatte die Familie auch gestanden.
Obwohl ihre Schilderungen sich widersprachen, kam ein Teil der Familie in Haft. 2009 jedoch zogen Taucher Rudi Rupp in seinem Wagen aus der Donau – tot, aber unverletzt. Offenbar hatte die Polizei die Verurteilten gedrängt, ein falsches Geständnis abzulegen. Gutachter attestierten den Verurteilten eine verminderte Intelligenz.
Regina Rick erklärt Justizirrtümer so: „Wenn eine Vorstellung erst mal da ist, werden alle Informationen ausgefiltert, die ihr widersprechen.“ Auch Studien belegten einen solchen Bias in der Wahrnehmung. In der Münchner Justiz sei aber auch der Korpsgeist besonders stark, so Rick: „Wenn jemand sagt: ‚Das ist ein Täter, den dürfen wir nicht laufen lassen!‘ – dann hält sich das. Zu oft.“
Sollte ihr Antrag auf Wiederaufnahme scheitern, will Rick mit dem Fall Genditzki vor das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. „Alles würde ich machen, bis zum Schluss. Und Herr Genditzki auch.“
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Müntefering und die K-Frage bei der SPD
Pistorius statt Scholz!
Urteil nach Tötung eines Geflüchteten
Gericht findet mal wieder keine Beweise für Rassismus
Aktienpaket-Vorschlag
Die CDU möchte allen Kindern ETFs zum Geburtstag schenken
Waffen für die Ukraine
Bidens Taktik, Scholz’ Chance
Unterwanderung der Bauernproteste
Alles, was rechts ist
Rentner beleidigt Habeck
Beleidigung hat Grenzen