Unrechte Zwangseinweisung in Psychiatrie: 600.000 Euro für Justizopfer
Über sieben Jahre saß Gustl Mollath zu Unrecht in einer geschlossenen Anstalt. Jetzt entschädigt ihn das Land Bayern mit einer beachtlichen Summe.
Vor wenigen Tagen hat Mollath seinen 63. Geburtstag gefeiert. Siebeneinhalb dieser 63 Jahre, genau genommen 2747 Tage, saß Gustl Mollath in einer geschlossenen Anstalt – zu Unrecht. Ob er in der Einigung nun ein nachträgliches Geburtstagsgeschenk sieht oder am Ende lediglich mürbe geworden war, dazu war zunächst nichts zu vernehmen.
Im Juni noch hatte Mollath einen Einigungsvorschlag des Gerichts in der jetzigen Höhe abgelehnt. Denn 600.000 Euro, das ist viel im Vergleich zu den bisher gezahlten 70.000 Euro – aber nur ein Drittel der von Mollath geforderten 1,8 Millionen. In dieser Summe wären unter anderem etwa 800.000 Euro Schmerzensgeld, 288.000 Euro Verdienstausfall und 90.000 Euro Anwaltskosten enthalten gewesen.
Mollath war 2006 nach einem Prozess vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth in die Psychiatrie eingewiesen worden. Ihm waren Gewalttätigkeiten gegen seine Frau, eine Bankerin, vorgeworfen worden. Unter anderem soll er sie geschlagen, getreten, gebissen und gewürgt haben. Weil er zudem selbst Strafanzeige gegen sie und weitere Mitarbeiter sowie Kunden der HypoVereinsbank gestellt hatte, bescheinigten ihm Gutachter eine Psychose.
Mollath hatte auf Steuerhinterziehung, Schwarzgeld- und Insidergeschäfte hingewiesen. Erst als im Jahr 2012 ein interner Revisionsbericht der HypoVereinsbank öffentlich und Mollaths Vorwürfe damit zum Teil bestätigt wurden, kam es zu einem Wiederaufnahmeverfahren, an dessen Ende Mollath im August 2014 freigesprochen wurde.
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