Union zur Reform der Grunderwerbsteuer: Steuertrick soll möglich bleiben
Mit Share Deals umgehen Konzerne die Grunderwerbsteuer. CDU/CSU wollen diese Möglichkeit nur bei Agrarflächen stark erschweren.
![Luftaufnahme von landwirtschaftlich genutzten Flächen Luftaufnahme von landwirtschaftlich genutzten Flächen](https://taz.de/picture/4734717/14/26994692-1.jpeg)
Gerade Konzerne erwerben Gebäude oder Grundstücke oft nicht direkt, sondern sie kaufen Anteile („Shares“) an einer Firma, der die Immobilie gehört. Solange sie weniger als 95 Prozent der Anteile übernehmen, müssen sie nach aktueller Rechtslage keine Grunderwerbsteuer zahlen. Auch Vorkaufsrechte etwa von durch Wohnungsnot geplagte Kommunen oder – bei Agrarflächen – von Landwirten gelten dann nicht.
Von 1999 bis 2017 wurden nach Angaben der Grünen zwei Drittel des Wohnungsportfolios mit mehr als 800 Wohneinheiten als Share Deal verkauft. Bei der Hälfte davon seien weniger als 95 Prozent der Anteile erworben. Dem Staat würden damit so jährlich rund eine Milliarde Euro entgehen, rund 10 Prozent des Gesamtaufkommens der Grunderwerbsteuer. Privatleute dagegen müssen beim Kauf etwa einer Wohnung die Abgabe in Höhe von – je nach Bundesland – bis zu 6,5 Prozent der Kaufsumme regelmäßig zahlen.
Die Bundesregierung hat deshalb einen Gesetzentwurf beschlossen, wonach schon ab einem Erwerb von 90 Prozent der Unternehmensanteile die volle Steuer fällig wäre. Kritikern zufolge würde eine so hohe Schwelle Share Deals nur wenig erschweren. Die SPD-Fraktion forderte 75 Prozent, Agrarministerin Julia Klöckner (CDU) verlangte diese Schwelle für Agrargeschäfte.
Kritik von der SPD
„Endlich erkennen auch führende Unionspolitiker die Notwendigkeit der 75%-Schwelle für Share Deals“, teilte die SPD-Finanzpolitikerin Cansel Kiziltepe der taz mit. „Doch warum sollte das nur in der Landwirtschaft gelten, obwohl Share Deals in Metropolen ein noch dringenderes Problem sind?“ Eine unterschiedliche Behandlung widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz. Auch das Finanzministerium habe deswegen erhebliche Zweifel an einer Sonderregelung für die Landwirtschaft.
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