Umweltverbände gegen Braunkohletagebau: Jänschwalde saugt Grundwasser ab
Der Braunkohletagebau Jänschwalde entnimmt dreimal so viel Grundwasser wie erlaubt. Das wollen nun Umweltverbände vor Gericht stoppen.
Mit einem Eilantrag wollen sie hier den Hauptbetriebsplan des Tagebaus außer Vollzug setzen. Die illegale Entnahme summiere sich auf 240 Millionen Kubikmeter Grundwasser seit 2017, mehr als sechsmal das Volumen des Berliner Müggelsees. Der Tagebau Jänschwalde liegt bei Cottbus an der deutsch-polnischen Grenze im wasserarmen Brandenburg.
„Die Bergbehörde hat einen Betriebsplan zugelassen, der gar nicht ohne massive Verstöße gegen die geltende wasserrechtliche Erlaubnis umsetzbar ist. Die Zulassung ist deshalb offensichtlich rechtswidrig“, fasst Rechtsanwalt Dirk Teßmer zusammen, der die Umweltverbände vertritt.
So gestattet die wasserrechtliche Erlaubnis beispielsweise für das Jahr 2020 die Entnahme von 42 Millionen Kubikmetern Wasser. Tatsächlich habe der Tagebaubetreiber Leag 114,06 Millionen Kubikmeter abgepumpt, also fast das Dreifache.
Brandenburg „gewässerreich, aber wasserarm“
„Um die zugelassenen Mengen nicht zu überschreiten, hätte der Tagebau spätestens 2019 endgültig außer Betrieb gehen müssen“, sagt Cornelia Nicklas, Leiterin Recht bei der DUH. Sie spricht sich für einen umgehenden Entnahmestopp aus, nur so ließe sich „der Schaden für die Schutzgebiete begrenzen“.
Ziel des Antrages ist es, wichtige Schutzgebiete wie Seen und Feuchtgebiete zu schützen, die zunehmend unter dem Grundwasserentzug leiden. Der Tagebau solle den geringstmöglichen Schaden an den umliegenden Schutzgebieten und dem Wasserhaushalt anrichten, fordern DUH und Grüne Liga.
„Brandenburg sei gewässerreich, aber wasserarm“, sagt René Schuster von der Grünen Liga Cottbus. Das liege daran, dass es am Ostrand Deutschlands deutlich weniger regnet als etwa im Westen. Klimawandel und Dürren verschärften das Problem. Deshalb sei „Grundwasser unser wichtigster Bodenschatz, nicht die Braunkohle.“
Verantwortlich für das Problem sei auch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe. „Die zuständige Bergbehörde ist verpflichtet, die Einhaltung der erteilten Genehmigungen und Zulassungen zu überprüfen. Das hat sie in diesem Fall nicht getan“, sagt René Schuster. Die Verbände hätten bei der Behörde „Auskunft verlangt, wie viel in den letzten Jahren tatsächlich abgepumpt wurde. Dann hat sich unsere Vermutung bestätigt.“
Ob die Wasserentnahme rechtliche Konsequenzen für die Leag hat, die über einen Entnahmestopp hinausgehen, ist derzeit unklar. Die Leag sagte auf Nachfrage der taz, dass man sich zu dem laufenden Gerichtsverfahren nicht äußere.
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