Umstrittenes Dorf im Westjordanland: Die Bulldozer vor der Tür

Bis Montag sollen 30 Familien im Westjordanland ihr Dorf niederreißen und gehen. Gegner von Israels Politik fürchten einen Präzedenzfall.

Mehrere Menschen demonstrieren vor einem Bulldozer, ein Mann hält eine palästinensische Flagge.

Streit um den Abriss: Protestierende vor einem Bulldozer in Khan al-Ahmar Foto: reuters

JERUSALEM taz | Aus israelischer Sicht geht es um Recht und Ordnung; das EU-Parlament sieht internationales Recht verletzt. Sicher ist: Die bevorstehende Vertreibung von dreißig Familien aus dem Beduinendorf Khan al-Ahmar im Westjordanland wird Widerstand hervorrufen. Mit Sandhaufen und Betonblöcken sperrte die israelische Armee die Region ab. Für den Abriss ist alles bereitet. Erste Verletzte und Verhaftungen hat es bei Protestaktionen bereits gegeben.

Über zehn Jahre dauerte der Rechtsstreit um das Schicksal der Beduinen und die Zukunft einer Schule für Kinder aus der gesamten Region. Schließlich entschied Israels Oberster Gerichtshof in Jerusalem Anfang September gegen die Mitglieder des Dschahalin-Stammes. Bis Montag sollen die Bewohner nun „alle Gebäude, die in Khan al-Ahmar errichtet worden sind, eigenständig niederreißen“ und das Dorf verlassen. Dies forderte die israelische Regierung am Sonntag vergangener Woche.

Deutschland, Italien, Spanien und Großbritannien appellierten an Israel, davon abzusehen, „das Dorf einschließlich seiner Schule abzureißen und seine Bewohner umzusiedeln“. Die Folgen für „die Gemeinde einschließlich ihrer Kinder sowie für die Zukunft der Zwei-Staaten-Lösung“ würden „sehr ernst“ sein.

Der ungewohnt laute Protest der Europäer stützt sich auf die Sorge, dass mit dem Abriss von Khan al-Ahmar ein Präzedenzfall geschaffen wird. Das Dorf könnte das erste von zwölf bedrohten Gemeinden in der Region sein. Auch die Vereinten Nationen kritisierten die Pläne und sprachen sich vor allem gegen den Abriss der Schule aus.

Khan al-Ahmar liegt unmittelbar an der Hauptverbindungsstraße zwischen Jerusalem und dem südlichen Westjordanland. Sollten die Palästinenser aus dem Dorf vertrieben werden, um Platz für israelische Siedlungen zu machen, wäre der Süden des Wetstjordanlands komplett vom palästinensischen Ostteil Jerusalems abgeschnitten.

provisorisch wirkende Wellblech-Hütten in einer Wüstenlandschaft

Khan al-Ahmar: Sollten hier israelische Siedlungen entstehen, wäre das südliche Westjordanland komplett von Ostjerusalem abgeschnitten Foto: reuters

Israel hat den Beduinen ein Ausweichquartier in der an OstJerusalem angrenzenden Kleinstadt Abu Dis angeboten. Jede Familie soll 260 Quadratmeter Land bekommen, allerdings liegen die Grundstücke unmittelbar neben einer Müllkippe. Die überwiegend von ihren Tieren lebenden Familien hätten in Abu Dis zudem keine Möglichkeit, ihre Schafe, Ziegen und Kamele unterzubringen.

Die EU bezieht sich in ihrer Kritik auf die vierte Genfer Konvention, die „zwangsweise Einzel- oder Massenumsiedlungen“ verbietet. Israels Bildungsminister Naftali Bennett, Chef der Siedlerpartei Jüdisches Heim, warf den Europäern vor, sich „die Beduinen zu politischen Geiseln zu machen“. Ziel des Protestes sei kein anderer, „als Israel mit dem Finger ins Auge zu piksen“.

Für die Älteren des Dschahalin-Stammes wäre der Umzug nach Abu Dis die zweite Zwangsumsiedlung. Die Beduinen wurden in den fünfziger Jahren aus der Negev-Wüste vertrieben und zogen ins damals noch von Jordanien besetzte Westjordanland.

Israels Oberstes Gericht genehmigte den Abriss von Khan al-Ahmar mit dem Argument, dass die zumeist provisorisch errichteten Unterkünfte für Mensch und Tier wie die aus alten Autoreifen und Lehm errichtete Schule ohne Genehmigung gebaut worden seien. Dies ist zutreffend, allerdings erteilen die israelischen Behörden in den komplett unter Besatzung stehenden C-Gebieten des Westjordanlands nur in Ausnahmefällen eine Baugenehmigung. Für Khan al-Ahmar hat es einen Masterplan zur infrastrukturellen Entwicklung nie gegeben.

Während die nach israelischem Recht illegalen palästinensischen Dörfer vom Abriss bedroht sind, ermöglicht ein im Februar vergangenen Jahres vom Parlament verabschiedetes Gesetz die nachträgliche Legalisierung illegal errichteter israelischer Siedlungen im Westjordanland. Sogar Häuser, die auf einem palästinensischen Privatgrundstück und ohne Genehmigung errichtet wurden, können im Nachhinein für rechtmäßig erklärt werden. Einzige Voraussetzung dafür ist, dass die Siedler „unwissentlich“ gehandelt hätten und davon ausgegangen seien, dass es sich bei dem Grundstück um staatlich kontrolliertes Land handele, auf das niemand Ansprüche stellt.

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