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Umstrittener Youtube-KanalFreispruch von Nazi-Delikt für Youtuber KuchenTV

Das Gericht konnte "nicht zweifelsfrei" feststellen, dass der Influencer Tim Heldt "Sieg Heil" gesagt hat. Der lobt das Urteil als "super korrekt".

Der Betreiber des Youtube-Kanals KuchenTV, Tim Heldt, ist vom Vorwurf freigesprochen worden, in einem Livestream „Sieg Heil“ gesagt zu haben. „Nach mehrmaligem Anhören in der Verhandlung war nicht zweifelsfrei feststellbar, dass er die ihm zur Last gelegte Äußerung getätigt hat“, teilte ein Sprecher des Amtsgerichts Braunschweig nach der mündlichen Verhandlung am 13. November der taz mit. Das Urteil sei seit Freitag rechtskräftig.

„Es war zu seinen Gunsten von einem Versprecher auszugehen und dass seine Äußerung nur so ähnlich klang wie die zur Last gelegte verfassungswidrige Parole“, ergänzte der Sprecher. Heldt habe die Tat bestritten. Auch die Staatsanwaltschaft habe auf Freispruch plädiert. Die Behörde hatte dem Influencer zufolge ursprünglich einen Strafbefehl über 16.000 Euro wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in dem Livestream vom Dezember 2024 auf der Plattform Twitch beantragt.

Heldt kommentierte den Freispruch in einem Video unter anderem mit den Worten: „super korrekt und vielen lieben Dank“. KuchenTV hat bei Youtube ungefähr 1,2 Millionen Abonnenten.

Die taz hatte in einem Artikel vom 1. November darauf hingewiesen, dass Heldt rechtspopulistische Inhalte verbreitet hat und mehrmals wegen "Witzen" über den Holocaust verurteilt wurde. Nach Erscheinen des Textes beleidigte er den Autoren, der auch diesen Text verfasst hat, in einem Video unter anderem als „menschlicher Abschaum“. Erst nach dem Hinweis, dass es sich dabei um eine strafbare Beleidigung handelt, löschte er die entsprechende Stelle. Heldt spielte sie aber in einem anderen Beitrag wieder ab.

Der Influencer warf der taz in einem Video "Rufmord" vor. Sie habe verschwiegen, dass er sich in einem 2024 veröffentlichten Video von den Holocaust-„Witzen“ distanziert habe, die ihm Verurteilungen wegen Volksverhetzung eingebracht hatten. Im selben Film sagte er allerdings auch, "solche sehr miesen und übertriebenen Jokes" sollten seiner Meinung nach von der Kunstfreiheit gedeckt sein. Die taz hatte seine Verteidigung zitiert, dass die Verurteilungen wegen Volksverhetzung lange zurücklägen und er auch Videos gegen die AfD oder rechte Influencer gemacht habe.

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