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Umstrittene ErmittlungsmethodeWo sind die Staatstrojaner?

Das Bundesamt für Justiz korrigiert seine Statistik deutlich nach unten: Staatsanwaltschaften setzten viel weniger Spähsoftware ein als gedacht.

Das Bundesamt für Justiz hat jetzt seine Überwachungsstatistik dramatisch nach unten korrigiert Foto: Sascha Steinach/imago

FREIBURG taz | In Deutschland werden sogenannte Staatstrojaner viel seltener eingesetzt als zunächst von den Sicherheitsbehörden mitgeteilt. Das Bundesamt für Justiz hat jetzt seine Überwachungsstatistik dramatisch nach unten korrigiert.

Im Sommer 2017 hat der Bundestag kurz vor der Wahl noch den Einsatz von Staatstrojanern zur Aufklärung von Straftaten zugelassen. In der Strafprozessordnung wurde sowohl die Online-Durchsuchung als auch die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) eingeführt.

In beiden Fällen muss Spähsoftware (der so genannte Staatstrojaner) auf den Computer oder das Smartphone gespielt werden. Bei der Online-Durchsuchung übermittelt der Trojaner dann den Inhalt der Festplatte an die Polizei, bei der Quellen-TKÜ ermöglicht er das Auslesen verschlüsselter Telefonate, Emails und Chats.

Ende 2020 legte das Bundesamt für Justiz erstmals die gesetzlich vorgesehene Statistik für beide Maßnahmen vor. Vor allem die Zahlen für die Quellen-TKÜ waren damals höher als erwartet. Im Jahr 2019 sollen 578 Trojaner-Einsätze angeordnet und 368 durchgeführt worden sein. Erstaunlich war dies, weil jede Installation eines Trojaners aufwendig vorbereitet werden muss.

Besonders oft setzten laut der Statistik vor allem folgende Bundesländer Trojaner ein: Meckpomm (95), Niedersachsen (89), Sachsen (76), Hessen (52), Saarland (24) und NRW (14). Recherchen von NDR und WDR ergaben jedoch, dass diese Zahlen deutlich zu hoch waren. Viele Staatsanwaltschaften hatten das veränderte Abfrage-Formular nicht richtig verstanden.

Nun legte das Bundesamt für Justiz eine „berichtigte“ Statistik vor – mit eklatant niedrigeren Zahlen. Danach wurde bundesweit die Quellen-TKÜ nur 31 Mal (statt 578 Mal) angeordnet und ganze drei Mal (statt 368 Mal) durchgeführt: je einmal in Niedersachsen, NRW und in Brandenburg. Dies könnte die aktuellen Diskussionen um die Einführung der Quellen-TKÜ bei der Bundespolizei und beim Bundesamt für Verfassungsschutz etwas entspannen.

Bei der Online-Durchsuchung musste kaum etwas berichtigt werden, die Zahlen waren aber ebenfalls eher niedrig. So wurde die Online-Durchsuchung 2019 bundesweit 21 Mal zur Strafverfolgung angeordnet und 12 Mal tatsächlich durchgeführt, davon sechs Mal in Bayern.

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4 Kommentare

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  • In die Statistik des Bundesamtes für Justiz fließen allerdings nur die Fälle ein, die dem Bundesamt für Justiz auch von Staatsanwaltschaften/Gerichten mitgeteilt werden. Zur Telekommunikationsüberwachung braucht die Polizei etc. doch technisch in der Regel heute überhaupt gar keine Spähsoftware. Telefonüberwachung findet in Deutschland regelmäßig und millionenfach statt. Kontrollieren kann das praktisch niemand und benachrichtigt wird darüber nachher auch - anders als das Gesetz es ausdrücklich vorsieht - so gut wie keiner.

    netzpolitik.org/20...nternet-abgelehnt/

    • @Rainer B.:

      Millionenfach.. da müssen Sie selbst lachen. Am Ende muss es ein Richter genehmigen. Das macht er nur mit handfesten Indizien, die Überwachung ist zeitlich begrenzt und die Daten müssen gelöscht werden, wenn nur Quatsch drauf ist. Davon abgesehen, sind Rauschgift-, Rocker- und andere Kommissariate derart überlastet (speziell Berlin), die haben genau 0 Bock und Zeit, sich Rainer B.s Kaffeetratsch anzuhören

      Also... Was soll's.

      • @Wonneproppen:

        Sie haben den Link leider nicht gelesen. Da finden Sie die konkreten Zahlen von 2019 aus Berlin.



        „In Berlin wurde seit zwölf Jahren kein Antrag auf Überwachung von Telefon oder Internet abgelehnt.“ Das spricht nun wirklich nicht für eine Überlastungssituation, sondern vielmehr für Blanko-Genehmigungen. Eine Kontrolle danach findet i.d.R. gar nicht statt.

  • "Meckpomm (95), Niedersachsen (89), Sachsen (76), Hessen (52), Saarland (24) und NRW (14). Recherchen von NDR und WDR ergaben jedoch, dass diese Zahlen deutlich zu hoch waren"

    Lächerlich, wenn man bedenkt, wie unglaublich weit verbreitet und selbstverständlich Verschlüsselungsapps für Schmutzbuckel aller Art sind. Wenn der Rechtsstaat da nicht nachzieht, schaut's düster aus.