Umgang mit den Coronabeschlüssen: Bremsen à la Laschet

Corona-Notbremse? Notbremsüberbrückung trifft es wohl eher. MinisterpräsidentInnen wie der aus NRW handeln nach einer ähnlichen Logik.

Fotomontage: Eine Notbremse mit einem Corona-Symbol

Kann man entweder ziehen – oder es lassen: Notbremse, um die Spahn, Laschet und Co. zurzeit kreisen Foto: Christoph Hardt/imago

Soll die Corona-Notbremse nun „konsequent“ (Bundesgesundheitsminister Jens Spahn) gezogen werden? Oder sollte man diese „noch stärker anziehen“, wie der SPD-Gesundheitsexperte Thomas Isenberg vorschlägt? Oder doch lockerer handhaben, wie in Kreisen von bundesdeutschen MinisterpräsidentInnen verbreitet wird?

Jedoch: All diese Empfehlungen greifen zu kurz. Denn eine Notbremse kann man nur entweder ziehen oder es lassen. Letzteres ist zu empfehlen, wenn kein Notfall vorliegt, denn dies wäre ein Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln nach Paragraf 145 StGB. Es droht ein Bußgeld.

Nun scheint es so zu sein, dass dieser Notfall in der Coronapandemie vorliegt, das Ziehen der Notbremse also berechtigt ist. Gleichwohl ist der Begriff Notbremse unpassend, weil diese einen Zug nach Auslösung derselben auf der Stelle zum Stehen bringt. Das geschieht mittels Druckluft und dank des Ackermannventils oder mithilfe elektrischen Stroms. Eine Corona-Notbremse dagegen führt allenfalls zu einer Verlangsamung der Pandemie-Reise. Sie funktioniert über Verbote. Als wirkungsloses Ventil sind dazu sogenannte Coronaproteste bekannt.

Kritiker der Corona-Notbremse verfügen offenbar über intimere Kenntnisse dieses Instruments. Denn sie können sich auf die Notbremsüberbrückung (NBÜ) berufen, bei der ein Zug trotz gezogener Notbremse einfach weiterfährt.

Rote Lampe

Bei Triebfahrzeugen, die über dieses System verfügen, wird lediglich dem Fahrzeugführer signalisiert, dass eine Notbremse gezogen worden ist, ohne dass der Zug zum Halt kommt. Damit soll verhindert werden, dass der Zug in einem Tunnel oder auf einer Brücke gestoppt wird.

Die Notbremsüberbrückung kommt in ICEs der Deutschen Bahn, aber auch in unterirdischen Strecken von U- und S-Bahnen zum Einsatz. Ein effektiver Stopp erfolgt hier nur innerhalb von Bahnhöfen, etwa, weil eine Person in einer Tür eingeklemmt ist.

MinisterpräsidentInnen wie Armin Laschet (CDU) funktio­nieren nach einem ähnlichen System. Wird die Corona-Ver­brei­tungs­ge­schwin­dig­keit über­schritten, leuchtet bei ihnen eine rote Lampe auf. Es geschieht zunächst nichts. Der Corona-Express hält erst bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit, zum Beispiel einer abgeschlossenen Kanzlerkandidatenkür.

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