Umgang mit Asylsuchenden in Litauen: „Regierung verletzt Menschenrechte“
Organisationen sind wegen der Verschärfungen des Migrationsrechts alarmiert. Asylsuchende in Litauen würden teils „faktisch inhaftiert“.
Einige dieser Änderungen „stehen im Widerspruch zu Litauens Verpflichtungen aus dem internationalem Recht und dem EU-Recht“. Andere hätten „eine Situation geschaffen, die geeignet ist, das Asylrecht und den Grundsatz der Nichtzurückweisung zu verletzen und die Fairness und Effizienz des Asylverfahrens zu untergraben“. Das Land hat seit Wochen mit einem verstärkten Andrang von Asylsuchenden zu kämpfen, die über die Grenze zu Belarus ins Land kommen.
Konkret bezieht sich die Organisation auf Verschärfungen des litauischen Ausländerrechts, wonach beispielsweise Asylgesuche von Menschen, die nicht über amtliche Grenzübergänge ins Land gekommen sind, überhaupt nicht berücksichtigt werden müssen und diese gleich abgeschoben werden können. In der Kritik steht auch die Möglichkeit, Asylsuchende für sechs Monate ohne Einschaltung einer juristischen Instanz de facto zu inhaftieren. Zudem würden Asylgesuche nur in einem pauschalen Schnellverfahren geprüft, bei dem es kein Recht auf Rechtshilfe, Rechtsmittel oder Dolmetscher gebe und bei dem schon vor einer endgültigen Entscheidung abgeschoben werden dürfe.
Die Analyse von ECRE ist nur eine in einer ganzen Reihe von Stellungnahmen internationaler Organisationen und Gremien, die den Umgang Litauens mit den über Belarus ins Land gekommenen Asylsuchenden in Frage stellen. Bereits im August hatte Dunja Mijatović, die Menschenrechtskommissarin des Europarats, die litauische Ministerpräsidentin Ingrida Šimonytė zur „Einhaltung der Standards der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Genfer Flüchtlingskonvention“ aufgefordert.
Mehrere Hundert Menschen auf matschigem Gelände
Sie kritisierte ähnlich wie nun ECRE, dass Asylsuchende in Litauen teilweise „faktisch inhaftiert“ würden und von der Regierung „wesentliche Garantien“ für eine ordnungsgemäße Durchführung eines Asylverfahrens aufgehoben worden seien. Durch solchen Verzicht auf rechtsstaatliche Standards und die von Litauen praktizierten summarischen Pushback-Aktionen könnten vor allem „schutzbedürftige Personen wie unbegleitete Minderjährige, Folteropfer oder Opfer von Menschenhandel“ gefährdet sein und nicht den ihnen zustehenden Schutz erhalten.
„Die Regierung verletzt die Menschenrechte“ beklagt auch eine am Donnerstag veröffentlichte Petition von 20 litauischen NGOs, darunter die Organisation für LGBT-Rechte IGL und die Menschenrechtsinstitute HRMI und LHRC. Mit ihrem Vorgehen würde die Regierung „Migranten dämonisieren und Menschenrechtsverletzungen rechtfertigen“. Der systematische Gebrauch von Begriffen wie „illegale Migration“ und „illegale Flüchtlinge“ solle offenbar Assoziationen zu kriminellem Verhalten wecken.
Natürlich bringe die gestiegene Migration Herausforderungen für das Land mit sich, „aber Migration ist kein Verbrechen und Asylsuchende stellen keine Bedrohung dar“, betonen die NGOs. Die Push-Backs von Migranten nach Belarus seien ein Völkerrechtsverstoß und die Regierung widerspreche sich auch selbst, wenn sie das Regime in einerseits Belarus als terroristisch bezeichne, aber gleichzeitig zu einem „sicheren“ Land für Flüchtlinge erklären wolle.
Mehrere Berichte des litauischen öffentlich-rechtlichen Senders LRT schilderten in den letzten Tagen erbärmliche Verhältnisse, in denen jedenfalls ein Teil der Asylsuchenden leben muss: Ein enges Zeltlager auf einem matschigen Gelände in Lipliūnai etwa, in dem seit 2 Monaten mehrere Hundert Menschen leben, darunter Kinder und schwangere Frauen, oder 140 teilweise minderjährige Asylsuchende aus afrikanischen Ländern, die zu dreißigt in einem Raum schlafen müssen und das ständig polizeilich bewachte Gelände nicht verlassen dürfen. Die Petition der NGOs fordert Vilnius auf, die Lebensbedingungen der Flüchtlinge umgehend zu verbessern und Asylgesuche ordnungsgemäß und individuell zu prüfen.
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