Überwachung: Mit Sicherheit mehr Video
Die SPD diskutiert bei ihrem Landesparteitag über Sicherheitspolitik. Parallel kündigt das vom Senat gestoppte Video-Volksbegehren an weiterzumachen.
Der größte anzunehmende Streitfall versteckt sich auf der vorletzten von 14 Seiten von Antrag 02.1/II: Wenn die SPD bei ihrem Landesparteitag am Samstag diskutiert, wo sie beim Thema Sicherheit stehen will, findet sich dort zwei Mal der Begriff „Videoüberwachung“. Vor allem für die Jusos hat so etwas in der SPD-Politik nichts verloren. Insider erwarten darum einen gewissen Widerstand unter den 220 Delegierten – letztlich aber werde, was Innensenator Andreas Geisel vorstellt, Zustimmung finden.
„Sicher leben in Berlin – wir wollen urbane Sicherheit“, ist der Antrag überschrieben, der den Begriff um Sicherheit vor Verdrängung und einen sicheren Arbeitsplatz erweitert. „Wir müssen die Menschen vor Kriminalität genauso schützen wie vor der Angst, in einer Gesellschaft nicht mehr mithalten zu können, die als sozial ungerecht empfunden wird“, heißt es dort. Man gesteht den Bürgern auch subjektive Ängste zu: „Tatsächliche Bedrohung durch Kriminalität und das persönliche Sicherheitsgefühl mögen dabei nicht immer deckungsgleich sein, aber Ängste sind auch real“, heißt es, „sie einfach zu negieren, ist falsch.“
Bereits vor einem Jahr stand das Thema Sicherheit auf der Tagesordnung eines Parteitags, ohne dass sich die SPD zu einem Beschluss durchringen konnte. Beim Parteitag im Juni ließ man das Thema wegen der Vorstandswahlen außen vor. Mit der gerade beim Thema Video entschärften neuen Antragsfassung tourte Innensenator Geisel über Monate durch den Landesverband.
„Anlassbezogen und temporär“
Zu Videoüberwachung heißt, dass es sie zwecks besserer Beweissicherung „an ausgewählten kriminalitätsbelasteten Orten“ geben soll, allerdings „nur anlassbezogen und temporär“. Was temporär genau heißt, lässt der Text offen. Die Wirkung der Videoüberwachung soll überprüft werden. In der Antragskommission der SPD gab es für diesen Antrag eine Mehrheit.
Dauerhafte Videoüberwachung an gefährlichen Orten hatte im Juni 2016 im damals noch rot-schwarzen Senat schon grünes Licht bekommen. Regierungs- und SPD-Landeschef Michael Müller selbst stellte den Beschluss in einer Pressekonferenz vor. Die SPD-Fraktion, die im Abgeordnetenhaus der nötigen Gesetzesänderung hätte zustimmen müssen, stoppte das Projekt jedoch. Fast genau ein Jahr später startete 2017 das vor allem von Ex-Bürgermeister Heinz Buschkowsky (SPD) und Ex-Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) angeschobene Volksbegehren für mehr Videoüberwachung. Es schaffte die erste Unterschriftensammelstufe. Der rot-rot-grüne Senats stoppte es jedoch vor vier Wochen, um es vom Verfassungsgericht prüfen zu lassen: Aus Geisels Sicht ist es nicht verfassungsgemäß. Eine Gerichtssprecherin bestätigte der taz, dass ein solcher Antrag des Senats eingegangen sei. Einen Verhandlungstermin gebe es aber noch nicht.
Mitinitiator Heilmann gab sich am Donnerstag gegenüber der taz optimistisch: Mit dem Volksbegehren gehe es in jedem Fall weiter. „Entweder erklärt das Gericht unsere Initiative für verfassungsgemäß oder es sagt: Mit diesen drei, vier Punkten haben wir Probleme“, sagte Heilmann. „Dann bessern wir die nach und fangen nochmal von vorne an.“
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