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US-Klage gegen GoogleDas Problem-Geschäftsmodell

Kommentar von Svenja Bergt

Die EU tut es, das US-Justizministerium auch: Gegen Google zu klagen, löst aber noch nicht das Grundproblem des Datenhortens.

Bay View Campus von Google in Mountain View, Kalifornien Foto: Peter Dasliva/reuters

E s ist leicht, den Überblick zu verlieren, angesichts der ganzen Verfahren, die in unterschiedlichen Ländern und auf unterschiedlichen Ebenen mittlerweile gegen den US-Tech-Riesen Google laufen. Eine Auswahl: Da ist das Bundeskartellamt, das kritisch auf Googles Kartendienste schaut. Da ist die EU, wo zuletzt das Gericht der Europäischen Union eine verhängte milliardenschwere Geldbuße nur leicht gemindert hat, nämlich von 4,34 Milliarden Euro auf 4,125 Milliarden. Es ging dabei um die Marktmacht von Googles Smartphone-Betriebssystem Android.

Und nun, aktuellster Fall, kommt die US-Regierung dazu, und zwar bereits mit Verfahren Nummer 2: Das US-Justizministerium will mit einer diese Woche veröffentlichten Klage unter anderem eine Zerschlagung von Googles Anzeigen-Geschäftsbereich erzielen. Google habe auch mit illegalen Methoden versucht, seine Dominanz auf dem Markt zu halten, so der erhobene Vorwurf, dem das Unternehmen umgehend widersprach.

Es also nicht so, dass die Rechtsabteilung von Google, beziehungsweise des Mutterkonzerns Alphabet, gerade über Unterbeschäftigung klagen könnte. Und trotzdem: So richtig und wichtig es ist, all diese Verfahren einzuleiten und zu führen – fundamental ändern werden sie nichts. Denn das grundlegende Problem ist das Geschäftsmodell. Ein Geschäftsmodell, das nicht nur Google, sondern in Varianten auch die anderen Big-Tech-Konzerne wie Meta, unter anderem mit Facebook und Instagram, oder auch ByteDance mit Tiktok praktizieren: Es ist das möglichst uferlose Sammeln von persönlichen Nut­ze­r:in­nen­da­ten und das Generieren von Umsatz auf dieser Basis.

Wenn nun Regeln neu geschrieben, strenger gefasst oder besser durchgesetzt, womöglich sogar Unternehmensteile gezwungenermaßen abgespalten werden, dann kann sich das positiv auf den Wettbewerb oder auf den Schutz der Privatsphäre von Nut­ze­r:in­nen auswirken. Aber so lange das Modell, persönliche Daten zu sammeln und zu Geld zu machen, legal bleibt, so lange wird sich absehbar an der jeweiligen Marktmacht und den damit verbundenen Problemen nichts grundlegend ändern.

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Redakteurin für Wirtschaft und Umwelt
schreibt über vernetzte Welten, digitale Wirtschaft und lange Wörter (Datenschutz-Grundverordnung, Plattformökonomie, Nutzungsbedingungen). Manchmal und wenn es die Saison zulässt, auch über alte Apfelsorten. Bevor sie zur taz kam, hat sie unter anderem für den MDR als Multimedia-Redakteurin gearbeitet. Autorin der Kolumne Digitalozän.
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1 Kommentar

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  • Da rächst sich das von Anfang an mit Bedacht eingebaute (oder sollte ich sagen: hereinlobbierte) Schlupfloch der "Zustimmung" durch den Verbraucher.

    Denn Verbrauchertäuschung [und somit das Verbot entsprechender Klauseln] läßt sich hier ja niemals zweifelsfrei beweisen.

    Aktuelles Beispiel sind die nicht abwählbaren Cookiezustimmungen für "notwendige Cookies" unter denen sich dann aber Dinge finden wie "Webanalyse, Marketing usw.

    Um das mal ad absurdum zu führen:



    Der Gebrauch einer Schusswaffe bei einem Überfall ist strafmindernd da die Schusswaffe ja zum Überfall "notwendig" ist ...