US-Handelspolitik unter Donald Trump: Gericht stoppt Trumps Zollpolitik
Ein New Yorker Gericht setzt fast alle von Donald Trump verhängten Zölle außer Kraft. Der US-Präsident habe seine Befugnisse klar überschritten.

Als Grundlage für die Zölle, die Trump Anfang April der Weltöffentlichkeit präsentierte, bediente sich die Regierung des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA). Das 1977 erlassene Gesetz erteilt dem Präsidenten eine breite Autorität, die internationalen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen des Landes im Falle einer Bedrohung der nationalen Sicherheit, der Außenpolitik oder der Wirtschaft, zu übernehmen. In der Vergangenheit hatte allerdings noch nie ein Präsident unter Berufung auf dieses Gesetz Handelszölle verhängt – eigentlich geht es um Sanktions- und Embargo-Maßnahmen.
Trump hatte argumentiert, das lang anhaltende Handelsdefizit der USA stelle einen nationalen Notstand dar.
Die Richter entschieden jedoch nun, dass es sich im aktuellen Fall nicht um einen nationalen Notfall handele und die von Trump erhobenen Zölle somit unrechtmäßig seien. „Die weltweiten und reziproken Zollverordnungen gehen über jede dem Präsidenten durch das IEEPA eingeräumte Befugnis hinaus“, hieß es in der schriftlichen Entscheidung des Gerichts.
Richter: kein Zusammenhang zwischen Zöllen und Drogenhandel
Weiter erklärten die Richter, dass die Verfassung die Zollhoheit ausdrücklich dem Kongress zuschreibt und dass das IEEPA dem Präsidenten im Übrigen nicht einmal in Notfällen eine uneingeschränkte Vollmacht für diese Entscheidungen übertrage. Das Gesetz ermächtige den Präsidenten lediglich, im Notfall angebrachte Wirtschaftssanktionen zu verhängen, „um eine ungewöhnliche und außergewöhnliche Bedrohung zu bekämpfen“, hieß es in den Gerichtsdokumenten weiter.
Im Fall der Zölle gegen China, Kanada und Mexiko, die laut US-Regierung aufgrund des illegalen Drogenschmuggels verhängt wurden, erklärten die Richter, dass diese unrechtmäßig sein, „da sie sich nicht mit den in diesen Anordnungen dargelegten Bedrohungen befassen“.
Für die Richter war nicht ersichtlich, wie genau Zölle den Fluss von illegalen Drogen, vor allem Fentanyl, stoppen sollen. Trump hatte argumentiert, dass Einfuhrzölle von 25 Prozent auf mexikanische und kanadische Produkte und 10 Prozent auf chinesische Produkte nötig wären, um diese Länder unter Druck zu setzen, den Drogenschmuggel in die USA konsequenter zu bekämpfen.
„Die Erhebung von Zöllen auf legale Importe steht offensichtlich nicht im Zusammenhang mit den Bemühungen ausländischer Regierungen, Übeltäter in ihren jeweiligen Rechtsräumen festzunehmen, in Gewahrsam zu nehmen oder anderweitig abzufangen“, schrieben die Richter.
Trumps Vize-Stabschef spricht von „Justizputsch“
Das Weiße Haus legte umgehend Berufung ein. Ein Regierungssprecher erklärte, dass die Handelsdefizite, die mit den reziproken und anderen Zöllen bekämpft werden sollen, durchaus eine nationale Notlage darstellen würden.
„Diese Defizite haben einen nationalen Notstand geschaffen, der amerikanische Gemeinden geschwächt, unsere Arbeiter abgehängt und unsere industrielle Verteidigungsbasis geschwächt hat – Tatsachen, die das Gericht nicht bestritten hat. … Es ist nicht die Aufgabe von nicht gewählten Richtern, zu entscheiden, wie ein nationaler Notstand angemessen zu bewältigen ist“, sagte Regierungssprecher Kush Desai in einer Erklärung. Der stellvertretende Stabschef Stephen Miller sprach von einem „Justizputsch“.
Der Generalstaatsanwalt des US-Bundesstaates Oregon, Dan Rayfield, bezeichnete das Urteil hingegen als einen Sieg für Arbeiterfamilien, Kleinunternehmer und alle Amerikaner.
„Präsident Trumps umfassende Zölle waren rechtswidrig, rücksichtslos und wirtschaftlich verheerend. … Sie lösten Vergeltungsmaßnahmen aus, trieben die Preise für lebenswichtige Güter in die Höhe und belasteten amerikanische Familien, kleine Unternehmen und Hersteller ungerecht“, sagte Rayfield in einer Erklärung.
Auch wenn das Gericht mit seiner Entscheidung die meisten von Trumps Zöllen vorerst blockiert hat, andere Zölle, die nicht das IEEPA als Grundlage benutzen, bleiben weiter bestehen. Dazu zählen unter anderem Zölle auf Stahl- und Aluminium-Importe sowie auf ausländische Fahrzeuge.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Negative Preise durch Solaranlagen
Strom im Mai häufig wertlos
Militärhistoriker über Kriegstüchtigkeit
„Wir brauchen als Republik einen demokratischen Krieger“
Waffenlieferung an Israel
Macht sich Deutschland mitschuldig?
Selenski zu Besuch in Berlin
Militarisiertes Denken
Klima-Urteil des OLG Hamm
RWE ist weltweit mitverantwortlich
US-Handelspolitik unter Donald Trump
Gericht stoppt Trumps Zollpolitik