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US-Drohnenangriff auf DeutschenErmittlungen eingestellt

Die Tötung eines deutschen Dschihadisten durch einen Drohnenangriff der USA in Pakistan war rechtens. Das sagt die Bundesanwaltschaft.

Mit Raketen bewaffnete US-Drohne vom Typ MQ-1 Predator. Bild: dpa

BERLIN rtr | Die Tötung eines deutschen Dschihadisten durch einen US-Drohnenangriff ist nach Einschätzung der Bundesanwaltschaft nicht als Kriegsverbrechen einzustufen. Der Generalbundesanwalt stellte daher die Ermittlungen im Fall des Deutschen Bünyamin E. ein, der im Oktober 2010 im pakistanischen Mir Ali bei einem Drohnenangriff umgekommen war.

Bünyamin E. sei kein vom humanitären Völkerrecht geschützter Zivilist gewesen, sondern Angehöriger einer organisierten bewaffneten Gruppe, die als Partei an einem bewaffneten Konflikt teilgenommen habe. „Gezielte Angriffe gegen solche Personen in einem bewaffneten Konflikt sind kein Kriegsverbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch“, erklärte die Bundesanwaltschaft am Montag. Auch nach allgemeinem Strafrecht sei die Tötung damit nicht strafbar.

Es stehe fest, dass Bünyamin E. nach Pakistan gereist sei, um sich dort am Heiligen Krieg der Islamisten, dem Dschihad, zu beteiligen, erklärte die Bundesanwaltschaft. Nacheinander habe er sich mehreren aufständischen Gruppierungen angeschlossen, die die pakistanische Armee und die in Afghanistan stationierten Soldaten der Nato-Truppe ISAF bekämpften.

Er habe sich zu Einsatz im bewaffneten Kampf ausbilden lassen, sei bewaffnet worden und mit seinem Einverständnis für einen Selbstmordanschlag vorgesehen gewesen.

„Feindselige Handlungen“

„Seine gesamten Aktivitäten in Pakistan waren darauf ausgerichtet, an feindseligen Handlungen teilzunehmen“, erklärte die Bundesanwaltschaft. Zum Zeitpunkt des Drohnenangriffs habe er an einem Treffen von acht Männern teilgenommen, unter denen auch Mitglieder der radikal-islamischen al-Qaida und der Taliban gewesen seien.

Dabei hätten die Planungen für sein Selbstmordattentat vorangetrieben werden sollen, dessen Ziel pakistanische Soldaten oder ISAF-Truppen sein sollten.

Um den Sachverhalt zu klären, hätten die Karlsruher Ermittler unter anderem die umfangreichen Erkenntnisse aus ihrem Ermittlungsverfahren gegen Bünyamins Bruder Emrah ausgewertet, der derzeit wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorvereinigung vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt steht.

Die Bundesanwaltschaft wirft Emrah E. vor, sich zunächst als Mitglied von al-Qaida im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet und später als Mitglied der radikal-islamischen Gruppierung al-Shabab am Kampf in Somalia beteiligt zu haben.

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4 Kommentare

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  • M
    Marcus

    @@samSpeed:

     

    Das Problem liegt eher darin das die USA sich weigern es als Krieg anzuerkenne. Sie bezeichnen ihre Gegner als Teroristen und Krimminelle. Aber genau dann ist eine solche Tötung eben nicht rechtens. Kriminelle und Terroristen dürfen nicht initiativ getötet werden. Sie müssen festgenommen werden und nur wenn sie sich dieser Festnahme mit wafengewalt wiedersetzen dürfen sie auch getötet werden.

     

    Handelt es sich jedoch um einen Krieg, wofür einiges spricht, dann sind zwar die Tötungen rechtens, allerdings müssten Gefangene dan als Kriegsgefangeen behandelt werden. Sie werden aber als Kriminelle behandelt und wegen Mord und Atentaten verurteilt. Den Gegnern in einen Krieg muss zugestanden werden das auch ihre Kriegshandlungen keine Verbrechen sind. Sie können als Kriegsgefangene zwar unbefristet festgehalten und sogar zu Arbeit verpflichtet werden, aber sie sind kein Verbrecher. Davon ausgenomen sind natürlich Kriegsverbrechen, doch die Grenze dazu ist hoch und dürfte nur von wenigen Taliban überschriten werden.

     

    Die USA haben dafür den Begrif des unrechtsmäßigen Kömpfers geprägt, dieser ist aber föllig Inhaltsleer. Während mann über die Einstuffung als Krieg streiten könte, so steht fest das die USA entweder Kriegsverbrechen begeht(an ihren Gefangenen) oder Mnschenrechtsverbrechen an ihren Gegnern(was in dem Fall Kriminelle währen). Es ist klar das nicht beides der Fall ist aber eins von beiden muss zutreffen, wenn die Bundesanwaltschaft das eine Ausschlist, muss sie die Gegenwart des anderen Feststellen.

  • S
    @samSpeed

    "Das ist schon skandalös. Sind dann bewaffnete politische Extremisten die sich in einem Konflikt

    befinden pauschal zum Abschuss freigegeben?"

     

    Hää? Ja, sind sie. Nennt sich Krieg (garstige Sache das) und Kriegsvölkerrecht. Sie werden es nicht glauben, da darf man Leute tatsächlich töten, wenn Gefangennahme nicht oder nur mit eigenen Opfern möglich wäre. Taliban und al-Qaida haben oft genug erklärt, sich mit den USA im Krieg zu befinden. Das Opfer und sein Bruder haben aus ihren Zielen kein Hehl gemacht. Kein Kriegszustand existiert mit Pakistan, doch ist nach Völkerrecht ein Eingreifen auch dort möglich, wenn der Staat nicht fähig oder willens ist, selbst initiativ zu werden.

    NSU-Vergleich zeugt von einer starken Schlichtheit im Denken, da die Gefangennahme der Überlebenden und Prozess hier ja möglich war.

    Manchmal fragt man sich, was in einigen linken Köpfen so vor sich geht (wenn überhaupt).

  • A
    amigo

    Nicht nur, dass sich die Justiz bei der jüngsten Spionageattacke durch die USA und England, mit Billigung der Hochverräterin Merkel äußerst bedeckt hält. Jetzt begeht sie auch noch Rechtsbeugung beim Drohnenangriff auf deutsche Staatsbürger!

    Wie lange wollen wir uns die Herrschaft der USA und ihren Schergen wie Merkel u.a. noch bieten lassen?

  • S
    SamSpeed

    Das ist schon skandalös. Sind dann bewaffnete politische Extremisten die sich in einem Konflikt

    befinden pauschal zum Abschuss freigegeben?

     

    War ja nen Extremist... ist ja dann weder Mensch noch zu irgendwas berechtig durch seine Staatsangehörigkeit.

     

    Oder sind sich die Herren zu feige Ermittlungen zu beginnen, gegen den großen Bruder.

     

    GEHTS NOCH?

     

    Also hätte man den NSU gestoppt, wäre man ohne Verfahren da rausgekommen? Nein ?

    Aber das waren ja auch Extremisten in einem bewaffneten Konflikt.

     

    Mir wird echt übel wenn ich dieses Gerede und die Rechtfertigungen höre, als wären "wir" die Herrenrasse.

     

    In was für einem A***krampenland lebe ich hier eigentlich, liebe Krampen der Bundesanwaltschaft.