US-Bundesstaat Kalifornien: Ärztliche Sterbehilfe künftig zulässig
Der US-Bundesstaat Kalifornien erlaubt Ärzten in Zukunft assistierten Suizid. Gouverneur Jerry Brown unterzeichnete am Montag ein entsprechendes Gesetz.
Brown gab an, er habe vor der Unterzeichnung des Gesetzes sowohl mit Ärzten gesprochen als auch mit Vertretern der katholischen Kirche, welche die Sterbehilfe ablehnt. „Am Ende habe ich mich gefragt, was ich im Angesicht meines eigenen Tods wollen würde“, erklärte der 77-Jährige.
Er wisse zwar immer noch nicht, wie er bei langer, schmerzvoller und unheilbarer Krankheit handeln würde, erklärte Brown weiter. „Aber ich bin mir sicher, dass es eine Beruhigung für mich wäre zu wissen, dass ich über die durch dieses Gesetz gegebene Möglichkeit nachdenken kann.“
Für das Gesetz hatten sich zuvor bereits das kalifornische Abgeordnetenhaus und der Senat ausgesprochen. Die nun geltende Regelung sieht vor, dass todkranke Erwachsene unter bestimmten Bedingungen Medikamente erhalten können, um ihrem Leben ein Ende zu setzen.
Ähnliche Gesetze gibt es bereits in den Bundesstaaten Oregon, Vermont und Washington. In Montana ist assistierter Suizid nach einem Gerichtsurteil erlaubt. In New Mexico wurde ein entsprechendes Urteil im Berufungsverfahren vorerst gekippt, eine endgültige Entscheidung steht noch aus.
Öffentliches Sterben von Maynard
Sterbehilfe ist auch in den USA ein äußerst umstrittenes Thema, vor allem religiöse Organisationen laufen dagegen Sturm. Im vergangenen Jahr sorgte das öffentliche Sterben der Kalifornierin Maynard für hitzige Debatten. Die 29-Jährige zog nach Oregon, weil sie dort ihrem Leben selbstbestimmt ein Ende setzen konnte.
Bei Maynard war Anfang 2014 ein Gehirntumor diagnostiziert worden, kurz darauf gaben ihr die Ärzte nur noch ein halbes Jahr Lebenszeit und bereiteten sie auf qualvolle letzte Monate vor. Maynard schilderte ihr Schicksal in Videos auf ihrer Internetseite, im November vollzog sie ihren begleiteten Suizid.
Zur Entscheidung zur künftigen Rechtslage in Kalifornien erklärte die Deutsche Stiftung Patientenschutz am Dienstag, diese sei immer noch „strenger als das deutsche Recht“. In Kalifornien stünden „weiterhin alle Handlungen, Hilfeleistungen und Ratschläge, die zum Suizid führen, unter Strafe“.
Es bleibe dabei, „dass die Förderung des Suizids ein Verbrechen darstellt“, erklärte die Stiftung. In Deutschland seien „weder der Suizid noch die Beihilfe zum Suizid strafbar“, was so bleiben solle. „Allerdings müssen geschäftsmäßige, jederzeit verfügbare Angebote der Suizidbeihilfe unter Strafe gestellt werden“, forderte die Stiftung.
In Deutschland soll der Bundestag im November ohne Fraktionszwang über eine Neuregelung zur Sterbehilfe entscheiden. Es liegen Vorschläge von vier fraktionsübergreifenden Gruppen vor, die von einer liberalen Regelung insbesondere für Ärzte bis zu einem Verbot der Suizidbeihilfe reichen.
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