Bundestagsdebatte um Suizidhilfe: Sterbehilfe-Befürworter verbündet

Die Grüne Künast und der CDUler Hintze wollen verhindern, dass Suizidhilfe strafbar wird. Vielleicht bleibt alles beim Alten.

Friedhofsfigur in Herbstblättern

Womöglich bleibt Beihilfe zum Suizid straffrei – auch für die umstrittenen Sterbehilfevereine. Foto: dpa

BERLIN taz | Vielleicht wird die Sterbehilfe nun doch nicht neu geregelt in Deutschland, vielleicht bleibt alles beim Alten. Drei Tage vor der entscheidenden Bundestagssitzung, in der am Freitag abgestimmt werden soll, ob die Beihilfe zum Suizid – anders als bisher – künftig strafbar sein soll, haben sich die Vertreter der beiden liberalen Gesetzentwürfe am Dienstag in Berlin verbündet.

Sie wollen gemeinsam verhindern, dass Menschen bestraft werden, wenn sie anderen dabei helfen, sich selbst zu töten – indem sie ihnen etwa ein todbringendes Medikament überlassen. Letzteres sehen zwei der insgesamt vier konkurrierenden, fraktionsübergreifenden Gesetzentwürfe vor.

Die Verfechter der Straffreiheit um die Abgeordneten Renate Künast (Grüne) und Peter Hintze (CDU) wollen dies nun verhindern. Notfalls wollen sie in Kauf nehmen, dass ihre eigenen Gesetzentwürfe – die Rechtssicherheit für Ärzte sowie ein Verbot gewinnorientierter Sterbehilfevereine fordern – auf der Strecke bleiben. „Die bestehende Rechtslage ist allemal besser als eine Strafrechtsverschärfung“, sagte Hintze. „Wir haben nicht das Mandat, die Selbstbestimmung am Lebensende einzuschränken“, ergänzte Künast.

Ihren Plan für die insgesamt drei Wahlgänge skizzierten Künast und Hintze so: Sollte im ersten Gang keiner ihrer beiden Gesetzentwürfe eine Mehrheit finden – was als wahrscheinlich gilt –, dann wollen sie im zweiten Gang denjenigen ihrer Entwürfe unterstützen, der zuvor mehr Stimmen hatte.

Sollte auch dies nicht reichen, um die Anhänger der Strafverschärfung aus dem Rennen zu kegeln – was ebenfalls als wahrscheinlich gilt – wollen die Künast- und die Hintze-Gruppe im dritten Durchlauf geschlossen mit „Nein“ stimmen. Der Grund: Im dritten Wahlgang gilt ein Gesetzentwurf als angenommen, wenn er mehr Ja- als Nein-Stimmen auf sich vereint. Schafft dies kein Antrag, dann bleibt es bei der jetzigen Regelung. Danach ist die Beihilfe zum Suizid straffrei – auch für die umstrittenen Sterbehilfevereine.

Spannend wird es wohl: Der aussichtsreichste Entwurf der Gruppe um Kerstin Griese (SPD) und Michael Brand (CDU), der wiederholte Suizidhilfe mit bis zu dreijähriger Haft bestrafen will, wird derzeit von 210 der 630 Abgeordneten unterstützt. Darunter: die Fraktionschefs von CDU/CSU, SPD und Grünen, Volker Kauder, Thomas Oppermann und Katrin Göring-Eckardt.

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