Twitter-Interview mit Frankfurter Polizei: Auf zum #Grillfest
Sie gilt als Deutschlands munterste Twitter-Behörde und hat bei Blockupy mit Bildern Politik gemacht. Im Austausch mit der Macht des 140-Zeilers.
BERLIN taz | Daran zumindest ist nicht zu zweifeln: Dass die hessischen Beamten mit ihrer Tastatur im tristen Alltag der bundesweiten Behördensprache neue Maßstäbe gesetzt haben. Gerade erst bei den Auseinandersetzungen in Frankfurt rund um die Blockupy-Proteste am 18. März hatte sich das Twitter-Team der Frankfurter Polizei bundesweit einen Namen gemacht. Ihr Alleinstellungsmerkmal: Anders als die oft schnarchigen Verlautbarungstweets wie sie etwa die Berliner Polizei rund um den 1. Mai pflegt, kennen die Hessen das Twitter-Prinzip: Handkäs mit Musik.
So greifen die Beamten vom Bildschirm aus direkt in das Ortsgeschehen ein – auch per Du und in der Rolle der Anwälte aller rechtschaffenen Demonstranten. Zum Beispiel so:
Empfohlener externer Inhalt
Oder so:
Empfohlener externer Inhalt
Oder so:
Empfohlener externer Inhalt
Es dauerte nicht lang, bis unter Aktivisten die Auseinandersetzung darüber begann, welche Rolle das neue offensive Selbstverständnis der Polizei für künftige Proteste und Demonstrationen hat. So stellte etwa der Metronaut-Blogger John F. Nebel in einem Blogeintrag fest: „Vorbei die Zeiten, in denen Twitter einen Vorteil brachte. Der kommunikatorische Vorsprung ist weg. Der Lack ist ab. Twitter wird von der Gegenseite genauso schnell, virtuos und intelligent genutzt.“ Nebel warf in seinem Beitrag auch die Frage auf, ob auch freundliches Behördenhandeln repressives Potenzial haben kann.
Denn was ist das eigentlich, eine twitternde Polizeieinheit? Ist es Aufklärung oder Gegenaufklärung? Propaganda einer beteiligten Behörde oder Dokumentation? Im Netz gehen die Meinungen dazu auseinander – auch wenn die Frankfurter Truppe für ihren undogmatischen und neuen Umgang in Sachen Öffentlichkeitsarbeit von vielen Seiten mit Respekt betrachtet wird.
Am Mittwochmorgen war die taz zu einem Interview mit der Twitter-Einheit von @polizei_ffm verabredet. Wir führten das Interview via Twitter. Wir nannten es #Grillfest. Leider kamen sie ohne Justiziar. Denn tatsächlich wurde die neue Twitter-Strategie nicht nur innerhalb der Frankfurter Polizei kontrovers diskutiert – sie ist auch juristisch betrachtet ein interessantes Phänomen.
Auch Ungespeichertes kann die Grundrechte einschränken
Zur Einordnung: Erst Anfang Februar hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz in einem interessanten Urteil festgestellt, dass auch „bloße Übersichtsaufnahmen einer Versammlung durch die Polizei“ selbst dann in die verfassungsrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit eingreifen könnte, wenn die Filmaufnahmen nicht aufgezeichnet oder gespeichert werden. Die Überlegung der Richter: Allein zu wissen, dass sie polizeilich gefilmt werden, kann Demonstranten davor abschrecken, ihr Grundrecht wahrzunehmen. Das hat noch gar nichts mit Twitter zu tun.
Die Frankfurter Polizei filmt jedoch bei Demonstrationen nicht nur – sie hatte bei den Blockupy-Protesten nach eigenen Angaben sogar bis zu vier zivile Beamte allein dafür im Einsatz, dass diese mit Handyaufnahmen Fotos für den Twitter-Account lieferten. Das heißt: Demonstranten müssen damit rechnen, von unerkannten Polizeibeamten abfotografiert zu werden – und auch damit, dass Bilder von ihnen im Netz auftauchen. Zwar verpixelt die Frankfurter Polizei die meisten Gesichter, sodass Individuen nicht ohne weiteres zu erkennen sind.
Dennoch stellt sich die Frage: Ist das eigentlich ein medialer Pranger? Oder ist es in Zeiten von Twitter und Facebook nicht umgekehrt die Aufgabe der Polizei, über das Geschehen auf der Straße nach eigenen Quellen zeitnah zu berichten? Zumal, wenn es dort auch durchaus sehr krawallig zugeht? Geht es nach den Frankfurter Behörden, so haben diese allein am 18. März zu den Blockupy-Demonstrationen über sämtliche von ihr benutzten Kanäle 10 Millionen Seitenaufrufe erreicht. Ein beachtliches Publikum.
Nur: Was ist ein Tweet der Polizei eigentlich im juristischen Sinne: Eine Meinungsäußerung? Ein Dokument? Eine Verfügung? Laut Frankfurter Polizei, soll die neue Form der Öffentlichkeitsarbeit eine Wirkung auf der Straße erzielen, aber für niemanden bindend sein.
Kommunikation ist nicht nur Kommunikation
Die Behörde möchte ihre Öffentlichkeitsarbeit nur als kommunikativen Akt, nicht als behördliches Eingreifen verstanden wissen. Dass ein Tweet im Netz keiner Verfügung entspricht und für Demonstranten nicht bindend ist – klar. Umgekehrt jedoch müssen die Beamten sich sehr wohl festnageln lassen auf das, was sie dort in Windeseile – und übrigens direkt angebunden an die Einsatzleitung – äußern. Denn dass behördliche Kommunikation in einer Lage, in der die Polizei ein beteiligter Akteur ist, nicht lediglich „Kommunikation“ darstellt, das dürfte ebenfalls klar sein.
Die Frage jedoch, welche einschränkende Wirkung eine twitternde Polizeibehörde auf die Demo-Absichten von Demonstranten haben könnte, hat noch kein Gericht geklärt. Auch deshalb ist das Frankfurter Beispiel ein interessantes Fallbeispiel. Ansonsten dient es, sowieso, zur Unterhaltung.
Beim nächsten #Grillfest, das ist die Verabredung, ist auch Blockupy dabei. Blockupy-Sprecher Aaron Bruckmiller will dann Grillanzünder mitbringen. Die taz hat, natürlich, die Kohle. Und die erfrischenden Kollegen aus Hessen besorgen gerade irgendwas anderes als Frankfurter Würstchen. Denn die kann man nur brühen. Man sollte sie niemals grillen.
Das vollständige Twitter-Interview mit der Frankfurter Polizei und die Debatte rund um das kleine #Grillfest können sie hier nachvollziehen:
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