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Tuchverbot erlaubt

URTEIL Kein Anspruch auf Kopftuch am Arbeitsplatz

BERLIN dpa | Die islamischen Verbände in Deutschland haben das Kopftuch-Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) kritisiert. Der Zentralrat der Muslime sprach von einer „Abkehr von verbrieften Freiheitsrechten“. Die Türkisch-Islamische Union (Ditib) erklärte, wer für Religionsfreiheit eintrete, dürfe Frauen nicht vorschreiben, wie sie sich zu kleiden hätten. Das Gericht hatte entschieden, dass Firmen das Tragen des Kopftuchs im Job verbieten dürfen. Voraussetzung ist aber, dass weltanschauliche Zeichen dort generell verboten sind.

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