Trump verschärft Kurs gegen Kuba: Klagewelle erwartet
Erstmals werden Klagen von zwangsenteigneten Immobilienbesitzern in Kuba ermöglicht. Das könnte auch europäische Unternehmen treffen.
„Es wird keine Ausnahmen geben“ kündigte Pompeo an und machte zudem klar, was die Zielsetzung dieses Schritts sei. „Die militärischen Dienste, der Geheimdienst und die Sicherheitskräfte Kubas halten Maduro an der Macht“, sagte der Außenminister und machte so deutlich, dass das kubanische Engagement in Venezuela und Kubas Unterstützung für Präsident Nicolás Maduro das zentrale Motiv ist, um die Sanktionen gegen Havanna zu verstärken. Fortan hätten die US-Amerikaner nun eine Chance auf Gerechtigkeit, so Pompeo.
Konkret ermöglicht das dritte Kapitel des Helms-Burton-Gesetzes US-Unternehmen und kubanischstämmigen US-Bürgern, gegen Einzelpersonen oder Firmen wegen in Kuba enteigneten Besitzes vor Gericht zu ziehen. Dadurch wird eine Klagewelle in Kraft gesetzt, die alle Unternehmen auf der Insel betrifft, die mit Immobilien, die seit der kubanischen Revolution von 1959 enteignet wurden, operieren. Bislang hatten alle Präsidenten seit Bill Clinton diese Klausel nicht in Kraft treten lassen.
Spanische Hotelketten im Visier
Die bisher beim US-Schatzamt angemeldeten Ansprüche von Alteigentümern belaufen sich auf mindestens fünf Milliarden US-Dollar. „Doch die Summe könnte schnell steigen, weil sich nun eine Armada von Rechtsanwälten auf die Fälle stürzen wird“, prognostiziert der kubanische Sozialwissenschaftler Omar Everleny Pérez. Das betrifft die wichtigsten kubanischen Handelspartner, darunter viele spanische und kanadische Unternehmen wie das Bergbauunternehmen Sherritt International aus Toronto, das im kubanischen Moa eine Nickelmine betreibt, oder die spanischen Hotelketten Iberostar und Melía, die zahlreiche Ferienanlagen auf der Insel betreiben.
Genau deshalb fielen die Reaktionen aus Kanada und der Europäischen Union auch deutlich aus. Die EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini, Handelskommissarin Cecilia Malmström und die kanadische Außenministerin Chrystia Freeland bezeichneten die „extraterritoriale“ und „einseitige“ Maßnahme auch als Verstoß gegen das Völkerrecht. Sie könne zu nichts anderem als einer „unnötigen Spirale“ von juristischen Auseinandersetzungen führen.
Eine Klage vor der Welthandelsorganisation (WTO) gegen die USA ist von Seiten der EU und Kanadas genauso zu erwarten wie langwierige Prozesse. Die werden das keimende Investitionsinteresse in Kuba dämpfen, wo sich die Europäer in den letzten Jahren wieder vermehrt engagiert haben, so Omar Everleny Pérez. Das hat genauso Folgen für die latent kriselnde kubanische Ökonomie wie die weiteren gestern von John Bolton angekündigten Einschränkungen bei Reisen und bei Geldüberweisungen nach Kuba.
Entspannungspolitik wird rückgängig gemacht
Für die Regierung in Havanna hätte die Beschränkung der Geldüberweisungen nach Kuba, die sich Schätzungen zufolge auf bis zu fünf Milliarden US-Dollar pro Jahr belaufen, weitreichende Folgen. Gleiches gilt für die angekündigten Reisebeschränkungen für US-Amerikaner mit kubanischen Wurzeln. De facto macht die amtierende US-Regierung die Entspannungspolitik der Barack Obama-Ära rückgängig und kehrt zur Sanktionspolitik des Kalten Krieges zurück, was von konservativen exilkubanischen Kreisen um den republikanischen Senator Marco Rubio seit langem gefordert wird.
Für den kubanischen Außenminister Bruno Rodríguez ist das Vorgehen der USA ein „Angriff auf das Völkerrecht, die Souveränität Kubas und die dritter Staaten“. Der wird weitreichende Folgen für den internationalen Handel haben. Auch die anstehenden Verhandlungen über ein Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA wird er belasten. Für Kubas Wirtschaft sind die Folgen jedoch kaum absehbar. Deshalb bereitete Raúl Castro, der ehemalige Staatschef und bis heute der Vorsitzende der Kommunistischen Partei, die Bevölkerung schon letzte Woche auf eine neuerliche Wirtschaftskrise vor.
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