Trotz des Urteils aus Karlsruhe: Union verweigert Homo-Gleichstellung
Eigentlich müssen eingetragene Lebenspartner steuerlich Ehepaaren gleichgestellt sein. Doch die Regierung hintergeht die Reform auf dem Verwaltungsweg.
BERLIN dpa/afp | Die Bundesregierung verweigert nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung schwulen und lesbischen Lebenspartnern weiterhin die volle steuerliche Gleichstellung mit Ehepaaren. Dies ergebe sich aus einem sogenannten Anwendungserlass des Finanzministeriums, der jetzt an die Bundesländer verschickt worden und ab sofort gültig sei, schreibt das Blatt.
Demnach dürfen sich homosexuelle Paare zwar in Zukunft gemeinsam zur Steuer veranlagen lassen und Vorteile wie das Ehegattensplitting nutzen. Sie sollen aber beispielsweise keinen gemeinsamen Steuerbescheid erhalten.
Auch gelten gleichgeschlechtliche Partner im steuerrechtlichen Sinne weiterhin nicht als „Angehörige“, schreibt die Zeitung. Sie würden damit schlechter behandelt als etwa die Verlobte eines Mannes oder der Bruder einer Ehefrau.
Aus Sicht der Opposition ist das Vorgehen des Ministeriums kein Zufall, sondern pure Absicht: Statt die vom Bundesverfassungsgericht verordnete steuerliche Gleichbehandlung von Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern eins zu eins umzusetzen, wolle die Koalition die Reform nun offenbar auf dem Verwaltungswege hintertreiben, hieß es.
Der Grünen-Abgeordnete Volker Beck kritisierte sprach in einer Erklärung von einem „Akt der Respektlosigkeit“ und einer Missachtung des Bundesverfassungsgerichts.
Die Karlsruher Richter hatten im Mai dieses Jahres die Ungleichbehandlung von Eheleuten und verpartnerten Homosexuellen beim Ehegattensplitting für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber zur Änderung der Steuerregeln aufgefordert. Die Richter verwiesen in ihrer Begründung auf den Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Bis auf die Union hatten alle Parteien im Bundestag für die Gleichstellung plädiert.
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