Transparente Forschung: Wenn VW die Studie bezahlt
Hochschulen in Niedersachsen und Bremen sollen künftig Auskunft über die von Dritten gesponserten Forschungsprojekte geben.
BERLIN taz | Die Hochschulen im Norden gewähren mehr Einblick in ihre Forschungslabore. Am Donnerstag stellte die niedersächsische Wissenschaftsministerin Gabriele Heinen-Kljajic (Grüne), gemeinsam mit den Hochschulen erarbeitete Transparenzrichtlinien vor.
Ab sofort geben diese einmal jährlich Auskunft über sogenannte Drittmittelprojekte, Forschung die von staatlichen oder privaten Spendern finanziert wird. Heinen-Kljajic sagte der taz: „Wir erhoffen uns damit eine breite öffentliche Debatte darüber, welche Forschung an Hochschulen stattfinden darf und welche nicht.“
Derzeit tragen Drittmittel fast 20 Prozent zum jährlichen Budget der Hochschulen bei – Tendenz steigend. Rund ein Drittel davon stammt von Unternehmen oder privaten Stiftungen. Was geforscht wird, welche Summen fließen und wer die Auftraggeber sind, ist oft nicht bekannt.
Einen Tag zuvor hatte der rot-grüne Bremer Senat einen Gesetzentwurf für mehr Transparenz in der Drittmittelforschung und eine verbindliche Zivilklausel, die militärische relevante Forschung an Unis verbietet, beschlossen. Auch in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg schreiben die Hochschulgesetze eine Veröffentlichungspflicht für Drittmittelprojekte vor.
Einschränkung bei vertraglicher „Vertraulichkeit“
Die 21 niedersächsischen Hochschulen verzichten auf eine verbindliche Zivilklausel, erklären sich aber bereit, jeweils zum 31. März Daten zu Laufzeit, Auftraggeber und Summe ihrer von Dritten finanzierten Forschung ins Internet zu stellen. Allerdings brauchen Auftraggeber und Name des Projekts nicht genannt zu werden, „sofern vertraglich Vertraulichkeit vereinbart wurde“. Eine Einschränkung, räumt Heinen-Kljajic ein, die aber nur sehr selten greifen werde.
Die Initiative gegen Militärforschung an Universitäten kritisiert die Leitlinien denn auch. „Viel heiße Luft“, meint Sprecher Dietrich Schulze und moniert die fehlende Zivilklausel. Damit fehle die inhaltliche Bestimmung und die Berufungsmöglichkeit darauf, welche Forschung nicht erlaubt sei.
„Ein öffentliche Debatte bewegt mehr als eine gesetzlich vorgeschriebene Zivilklausel“, hofft dagegen Heinen-Kljajic.
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