Tourismus: Wohnungen bleiben im Dunkeln
Seit Anfang Mai müssen alle Ferienwohnungen in Berlin gemeldet werden. 500 solcher Meldungen sind bis dato eingegangen.
Pech gehabt: Ganz wie es das neue Gesetz fordert, wollte die Vermieterin einer Ferienwohnung im Kreuzberger Bergmannkiez diese dem Bezirksamt melden. Denn seit dem 1. Mai dieses Jahres sollen Besitzer ihre Ferienwohnungen anzeigen, dafür dürfen sie ihr Geschäft mindestens bis April 2016 betreiben. Danach wird erneut entschieden. Doch für die Besitzerin der 1,5-Zimmer-Wohnung gilt das nicht: denn ihre 46 Quadratmeter liegen in einem Milieuschutzgebiet, einem Gebiet zum Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung.
Neben der nördlichen Bergmannstraße gehören im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Teile der Luisenstadt, Graefestraße, Boxhagener Platz, Hornstraße und der Chamissoplatz zu den sieben Milieuschutzgebieten. Und dort sind Ferienwohnungen verboten. Gegen diese geht der Bezirk bereits seit März 2013 vor.
Bisher waren dafür jedoch umfangreiche Recherchen wie Mieterlisten nötig, sagt Stadtrat Hans Panhoff, das Amt brauche gerichtsfeste Beweise, um das Geschäft mit den Ferienwohnungen zu verbieten. Durch das neue Gesetz, das die Besitzer zur Meldung verpflichtet, werde das einfacher.
Alle anderen, deren Wohnung nicht in einem Milieuschutzgebiet liegt, müssen zunächst kaum mit Konsequenzen rechnen. Trotzdem sollten sie ihre Wohnung bis spätestens Ende Juli melden. Nur so erhalten sie den zweijährigen Bestandsschutz.
Bisher haben sich nur wenige Eigentümer wegen des neuen Zweckenentfremdungsverbots, so der bürokratische Titel des Gesetztes, gemeldet. Mitte und Pankow haben 40 Selbstmeldungen, Lichtenberg hat um die 20, Friedrichshain-Kreuzberg kann gar keine Angaben machen – außer zu der eingangs erwähnten Eigentümerin im Bergmannkiez. Über 500 Meldungen, sagt Stephan von Dassel (Grüne), stellvertretender Bürgermeister von Mitte, seien es jedoch insgesamt in der Stadt, wenn man die Anzeigen der verärgerten Nachbarn mitzählt.
Rund 11,3 Millionen Touristen besuchten vergangenes Jahr Berlin, zählte das Statistische Landesamt. Längst nicht alle schlafen im Hotel, sondern mieten eine Ferienwohnung. Wie viele dieser Unterkünfte noch nicht angemeldet sind, ist unklar. Denn zwar gibt es seit dem 1. Mai das Gesetz, doch die nötigen Strukturen zur Bearbeitung von Anzeigen fehlen bisher.
Für die Umsetzung des neuen Gesetzes hat jeder Bezirk einen Mitarbeiter abgestellt. Da dies zu wenig ist, erhält jeder Bezirk einen weiteren Mitarbeiter aus dem Stellenüberhang des Landes. Ergibt insgesamt 34 Mitarbeiter für die ganze Stadt.
Einige Bezirke denken darüber nach, sich für diese Verwaltungsarbeit zusammenzuschließen, um Ressourcen zu sparen. Welche Bezirke mitmachen wollen oder ob es eine gesamtstädtische Lösung gibt, ist unklar. Erst wenn es einen konkreten Vorschlag gibt, entscheiden die Bezirke, wie das Zweckenentfremdungsverbot umgesetzt werden soll.
Diesen konkreten Vorschlag will Stephan von Dassel dem Bezirksamt Mitte bis Ende diesen Monats vorlegen.
Von Dassel wünscht sich eine gemeinsame Verwaltung in Mitte, doch die Expertise der Bezirke in Fallentscheidungen wäre trotzdem wünschenswert. „Nicht dass wir beispielsweise eine Arztpraxis am Mexikoplatz wegen Zweckentfremdung abmahnen, die die Gegend dringend braucht“, sagt er.
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