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Tötungsdelikt in ChemnitzEin Festgenommener wieder frei

Die Staatsanwaltschaft Chemnitz hat einen 22-jährigen Mann aus der Untersuchungshaft entlassen. Es bestehe kein dringender Tatverdacht gegen ihn.

Gedenken in Chemnitz: Beim Stadtfest vor drei Wochen wurde der 35-jährige Daniel H. erstochen Foto: dpa

Chemnitz dpa/rtr/epd | Einer der Tatverdächtigen, der nach einer tödlichen Messerattacke auf den 35-jährigen Daniel H. in Chemnitz festgenommen worden war, ist wieder frei. Von einem dringenden Tatverdacht des 22-Jährigen könne nicht mehr ausgegangen werden, sagte die Sprecherin der Chemnitzer Staatsanwaltschaft, Ingrid Burghart, am Dienstag nach einem Haftprüfungstermin. Der Iraker wurde am Dienstag aus der Untersuchungshaft entlassen.

Der Anwalt des Mannes betonte in einem Statement auf seiner Homepage, es sei „ein Phantasiegebilde der Staatsanwaltschaft“, dass sein Mandant einer der Mittäter gewesen sein könnte. „Kein Tatzeuge bezichtigte meinen Mandanten der Tatbeteiligung. Zeugen konnten ihn auf Lichtbildern nicht identifizieren. Die Polizei fand ein Messer mit Blutanhaftungen der Opfer. Aber Fingerabdrücke meines Mandanten befanden sich daran nicht“, erklärte Rechtsanwalt Ulrich Dost-Roxin.

Ein zweiter Tatverdächtiger bleibt in Untersuchungshaft. Es bestehe gegen den 23 Jahre alten Mann weiterhin dringender Tatverdacht, teilte die Staatsanwaltschaft Chemnitz am Dienstag mit.

Beide Männer sind Geflüchtete und waren verdächtigt worden, am 26. August einen 35 Jahre alten Daniel H. auf offener Straße niedergestochen und zwei weitere Männer durch Messerstiche zum Teil schwer verletzt zu haben. Die Chemnitzer Polizei hatte die beiden Männer schon kurz nach der tödlichen Messerattacke festgenommen. Als weiterer Tatverdächtiger wird ein weiterer Mann mit Haftbefehl gesucht. Nach ihm wird international gefahndet. Der Tatvorwurf lautet auf gemeinschaftlichen Totschlag.

Im Anschluss an das Gewaltverbrechen am Rande des Chemnitzer Stadtfestes war es mehrfach zu Demonstrationen von rechten Kräften und rassistischen Übergriffen gekommen. An den Kundgebungen gegen die Migrationspolitik der Bundesregierung hatten auch Rechtsradikale aus dem gesamten Bundesgebiet teilgenommen.

Gegen mehrere Personen laufen Ermittlungsverfahren unter anderem wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Zwei Männer sind wegen des Zeigens des Hitlergrußes bereits zu fünf Monaten Haft beziehungsweise acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

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2 Kommentare

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  • 6G
    60440 (Profil gelöscht)

    Man sollte einen Trauermarsch für die Unschuldsvermutung und das Justizversagen organisieren. Ein offenbar Tatunbeteiligter zu Unrecht wochenlang eingesperrt, der Haftbefehl mit seinen Personalien seitens eines Mitarbeiters der JVA Bautzen kopiert, an Nazis weitergeben und von diesen veröffentlicht. "Der" Iraker - wochenlang als Täter, ducrh die Reüublik und die Presse genudelt. Ein hochrangiger Jurist, für sein Versagen und seine offensichtliche Naziblindheit zum Staatssekrerär befördert, sah seine nichtexistente Tat sogar als Mord, den linke Kreise mittels gefälschter Videos zu vertuschen suchten



    Ganz braunes Kino.

  • Es gibt gute Gründe, warum man Haftbefehle nicht veröffentlichen darf. Das ist Pegida, AfD und dem ganzen anderen rechten Pack aber egal. Die Hauptsache ist doch, dass die gefühlte "Wahrheit" ans Licht kommt.