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Thema Sterbehilfe auf dem ÄrztetagKein Tod auf Rezept

Die Ärztekammer will Medizinern künftig die Hilfe beim Suizid von Patienten verbieten. Die Berufsordnung soll verändert werden. Bei Verstößen drohen hohe Geldbußen.

Die eigene Innung sagt den Ärzten: Finger weg von tödlichen Dosen. Bild: dpa

FREIBURG taz | Ärzte sollen Patienten nicht bei der Selbsttötung helfen dürfen. Das will die Bundesärztekammer auf ihrem Ärztetag in Kiel beschließen, der an diesem Dienstag beginnt. In der Berufsordnung für Ärzte soll der Satz eingefügt werden: "Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten." Wenn Ärzte dagegen verstoßen, können sie mit hohen Geldbußen bestraft werden.

Eigentlich ist Beihilfe zum Suizid in Deutschland nicht strafbar, anders als zum Beispiel in Großbritannien. Bei uns gilt: Weil die Selbsttötung nicht verboten ist, kann auch die Hilfe dazu nicht bestraft werden - jedenfalls wenn der Suizid nicht Ausdruck einer psychischen Krankheit ist.

Wer seinem sterbewilligen Freund einen Strick besorgt oder ein Buch über Selbsttötungsmethoden, macht sich nicht strafbar.

Doch gerade Schwerkranke können sich oft nicht mehr selbst töten. Hier kommen mitunter nur noch medikamentöse Methoden in Betracht. Zwar kann ein Kranker seine Medikamente überdosieren und hoffen, dass er stirbt. Doch es gibt Medikamente, die sich wegen ihrer sanften, aber effizienten Wirkung besonders gut zur Selbsttötung eignen. In der Schweiz wird zum Beispiel Natriumpentobarbital verschrieben. Dort ist das ärztliche Berufsrecht liberaler als in Deutschland.

Deutscher Ärztetag

Sterbehilfe und Präimplantationsdiagnostik (PID) sind die beiden ethischen Kontroversen, die den 114. Deutschen Ärztetag in Kiel vom 31. Mai bis 3. Juni 2011 beschäftigen werden.

Das Strafrecht verbietet die Beihilfe zum Suizid nicht, sofern sichergestellt ist, dass der Sterbewillige in vollem Bewusstsein und freier Verantwortung handelt. Nach dem Willen der Spitze der Bundesärztekammer sollen Tötung auf Verlangen und Hilfe zur Selbsttötung nun aber berufsrechtlich erstmals explizit verboten werden. Bislang war die Beihilfe zum Suizid zwar auch untersagt, doch ließ die Formulierung im Berufsrecht Interpretationsspielräume. Bislang wurde noch kein Arzt standesrechtlich für die Suizidbeihilfe bestraft, etwa indem ihm die ärztliche Zulassung entzogen wurde. Das könnte sich mit dem Beschluss ändern, den Frank Ulrich Montgomery, bislang Vizepräsident der Kammer, auf dem Ärztetag herbeiführen will. (HEIKE HAARHOFF)

Bei uns gingen die Ärzte auch bisher schon davon aus, dass die Hilfe zum Suizid gegen ihr Standesrecht verstößt. Dies war aber nicht in der Berufsordnung geregelt, sondern in den "Grundsätzen zur ärztlichen Sterbebegleitung", die bei der Auslegung der Berufsordnung helfen.

Keine Aufgabe für den Arzt

Dort hieß es bis vor kurzem: "Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung widerspricht dem ärztlichen Ethos." Doch viele Ärzte störte es, wenn die Hilfe beim Suizid als "unethisch", also moralisch schlecht, eingestuft wurde.

Im Februar wurden diese Grundsätze dann neu gefasst: "Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe", heißt es jetzt. Viele Beobachter interpretierten dies als Tauwetter in der Ärzteschaft. Immerhin konnten sich nach einer Umfrage der Bundesärztekammer 37 Prozent der Mediziner vorstellen, einem Patienten beim Suizid zu helfen.

Und der scheidende Ärztekammer-Präsident Jörg-Dietrich Hoppe sagte im Juli 2010 in einem Spiegel-Interview: "Auch aufgrund dieser Umfrage müssen wir jetzt überlegen, ob wir im Berufsrecht bei der Frage des ärztlich assistierten Suizids weiter über das Strafrecht hinausgehen."

Doch es kam ganz anders. Statt einer Aufweichung steht nun sogar eine Verschärfung der Berufsordnung an. "Mit der vorgeschlagenen Formulierung muss und kann nicht mehr interpretiert werden", sagte Hoppe im Vorfeld des Ärztetags, "es ist jetzt für jeden klar, dass Ärzte keinen Suizid unterstützen dürfen."

Und niemand zweifelt daran, dass dies beschlossen wird. Immerhin kommt der Änderungsvorschlag vom Vorstand der Bundesärztekammer. Auch die beiden aussichtsreichsten Kandidaten für Hoppes Nachfolge, Frank Ulrich Montgomery und Theodor Windhorst, unterstützen die Änderung.

Nur wenige Ärzte wie der Berliner Michael de Ridder kritisieren offen die Zuspitzung: "Sie setzt die Gewissensfreiheit des einzelnen Arztes außer Kraft, und sie schaltet das Gewissen der deutschen Ärzteschaft gleich."

Aktive Stebehilfe bleibt verboten

Der Freiburger Medizinrechtler Hans-Georg Koch sieht auch rechtliche Probleme: "Ein Verbot ohne Ausnahme für dramatische Einzelfälle könnte unverhältnismäßig sein", sagte er der taz. Außerdem sei fraglich, ob die Ärzte in ihrer Berufsordnung überhaupt Fragen regeln können, die vor allem Patienten betreffen. "Das ist eigentlich keine ,eigene Angelegenheit' der Ärzte." Sollte ein Arzt mit berufsrechtlichen Sanktionen belegt werden, müssten die Gerichte klären, ob das Verbot der Suizidhilfe nicht selbst rechtswidrig ist.

Aktive Sterbehilfe bleibt aber auch jetzt auf jeden Fall strafbar, zum Beispiel wenn der Arzt dem Sterbewilligen eine Todesspritze gibt. Passive Sterbehilfe bleibt dagegen straflos. Gemeint ist damit der Abbruch einer Heilbehandlung auf Wunsch des Patienten, dazu gehört auch das Abschalten von medizinischen Apparaten. Als Selbsttötung gilt nur, wenn der Kranke die letzte todbringende Handlung selbst vollzieht, also zum Beispiel mit einem Röhrchen ein tödliches Medikament trinkt.

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6 Kommentare

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  • R
    rob

    @Wolfgang:

    Man kann doch die hilfe bei der erfuellung des letzten wunsches eines sterbenden menschen, den er sich selbst erfuellen duerfte, wenn er es noch alleine koennte, nicht mit dem massenhaften mord (!) an ganz und gar nicht damit einverstandenen menschen durch die nazis vergleichen. Damals haben ja nicht die "euthanasie"-opfer selbst die entscheidung ueber ihr eigenes leben gefaellt, sondern andere leute haben entschieden, dass sie getoetet werden sollen, ob sie wollen oder nicht.

    Es ist mir ein raetsel, wo da eine relevante gemeinsamkeit liegen soll.

  • PP
    Peter Puppe

    Dies ist die einzige sachgerechte Kommentierung, die ich in den Medien gefunden habe. Danke!

     

    Zur aktuellen Information siehe hier:

     

    Peter Puppe 'Ich sterbe mich. Aus dem Alltag deutscher Sterbehelfer 2010.'

    www.peterpuppe.de

  • R
    rob

    Vielleicht sollten diejenigen, die sich so pauschal gegen jeglichen Suizid aussprechen, auch mal überlegen, ob die bestehende Suizidprohibition nicht auch einige problematische Nebenwirkungen hat. Zum Beispiel wenn sich gefährdete Menschen nicht trauen, Hilfe zu suchen, weil sie die dann drohenden Zwangsmassnahmen fürchten. Kann man jedenfalls diesem Abschiedsbrief entnehmen:

     

    http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:http://pdf23ds.net/2011/03/15/bye/

     

    "I passionately hate that all of the mental health people are obligated by law to commit me to an asylum if they think I’m about to kill myself. They can’t be objective. You know, if they could talk to me without such stupid constraints, they might have prevented this very suicide."

  • A
    aurorua

    Sterbehilfe? Soweit kommts noch! Solange die GKV noch nicht komplett demontiert und privatisiert ist lassen sich doch locker Milliarden aus dem System pressen, wenn jemand verschlaucht und verkabelt am würdevollen Sterben gehindert wird. Pharma-Medizinapparate-und Krankenhausaktionäre lechzen schließlich nach Dividenden.

  • WB
    Wolfgang Banse

    Leben erhalten

    Ärzte haben den Eid abgeleistet sich für das Leben ein zu setzen und nicht Leben zu verkürzen,durch eine eingeleitete Sterbehilfe.Du sollst nicht töten,dies sollte auch für die Berufssparte Mediziner gelten,auch im Bezug auf die jüngste deutsche Geschichte.wo maßgeblich Mediziner bei der Euthaseniewelle mit gewirkt haben.

    Ein ganzer Berufsstand,wie die Ärzteschaft würde Schaden nehmen,wenn die Sterbehilfe legalisiert werden würde.

  • S
    saalbert

    "Die Ärztekammer will Medizinern künftig die Hilfe bem Suizid von Patienten verbieten." "bem"? Fehlt noch bimbambum - bom.

     

    (Nein, nein.. nicht bimbambum fehlt hier, sondern einfach nur ein klitzekleines i, und dann heißt es "beim". Die Red./wlf)