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Terrorverdächtiger in Berlin verhaftetBGH lehnt Haftbefehl offenbar ab

Der Bundesgerichtshof hat offenbar einen Haftbefehl für den in Berlin gefassten Terrorverdächtigen verweigert. Dieser bleibt aber wegen Urkundenfälschung in Haft.

Hier sollte der Verdächtige dem Richter vorgeführt werden: Kameramann vor dem Bundesgerichtshof Foto: dpa

Berlin dpa | Der Bundesgerichtshof hat den beantragten Haftbefehl wegen Terrorverdachts gegen den in Berlin gefassten mutmaßlichen IS-Mann nach Angaben seines Anwalts verweigert. Der 27-Jährige bleibe aber auf Grund eines Haftbefehls des Amtsgerichts wegen Urkundenfälschung in Untersuchungshaft, sagte der Pflichtverteidiger Jonathan Burmeister Spiegel Online. Eine Bestätigung vom BGH oder von der Bundesanwaltschaft gab es am Freitagmorgen zunächst nicht.

Die Bundesanwaltschaft hatte am Donnerstagabend beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs Haftbefehl gegen den 27-jährigen Ashraf A. beantragt, der verdächtigt wird, Mitglied der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) gewesen zu sein. Nach Erkenntnissen der Ermittler hatte er Kontakt zu einem IS-Mitglied in Syrien, das für Anschläge im Ausland zuständig ist. „Von dort soll er die Erlaubnis erhalten haben, zeitnah einen Anschlag auf Menschen in Deutschland zu planen“, teilte die Karlsruher Behörde am Donnerstagabend mit.

Nach Informationen von Focus hatte er für kommenden Montag ein Messerattentat in Berlin beabsichtigt. Der US-Geheimdienst habe ein Gespräch des 27-Jährigen mit seinem IS-Kommandanten abgehört und das Bundesamt für Verfassungsschutz informiert. Beamte des Landeskriminalamtes nahmen den Mann daraufhin am Mittwochabend in einer Wohnung in Berlin-Schöneberg fest.

Laut Focus stieß der Mann nach seiner Festnahme im Polizeigewahrsam seinen Kopf gegen die Zellenwand – offenbar, um sich das Leben zu nehmen. Daraufhin hätten ihm Beamte einen Schutzhelm aufgesetzt und gefesselt.

Erst vor knapp drei Wochen war in Leipzig der Syrer Dschaber al-Bakr unter Terrorverdachts festgenommen worden. Er soll einen Anschlag auf einem Berliner Flughafen geplant haben. Al-Bakr beging kurz nach seiner Festnahme Selbstmord in seiner Zelle. Die Polizei in Berlin war deswegen entsprechend sensibilisiert.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) zeigte sich erleichtert. „Ich bin sehr froh, dass es gelungen ist, diesen Verdächtigen festnehmen zu lassen“, sagte er am Rande eines Kongresses zur Arbeit der Geheimdienste in Berlin. Die Behörden täten alles, „damit es in Deutschland nicht zu einem Anschlag kommt“.

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4 Kommentare

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  • Als die Meldung gestern abend in der Tageschau kam, dachte ich mir noch...Hmmm klingt irgendwie nicht überzeugend. Fakten wurden keine genannt, und das Geschwurbel vom Innenminister steigerte meine Skepsis noch, vor allem dadurch, das er den VS lobend erwähnte. Wieviele "Terroristen" mussten wieder freigelassen werden, nachdem sich keinerlei Verdachtsmomente bestätigt hatten. Jedes mal die gleiche Leier von Herrn d.M., in denen er vor allem sich selbst und seine Dienste lobte. Die Frage bleibt allerdings, was ist der Zweck des Ganzen, wenn Herr d.M. regelmäßig solche Festnahmen durchführen läßt, obwohl er ja auch keine Beweise vorliegen haben kann?

  • Hmm, was meint der Bundesgerichtshof, soll er wieder laufen gelassen werden, oder wie? "Die Behörden täten alles, 'damit es in Deutschland nicht zu einem Anschlag kommt'." - der Satz klingt in diesem Zusammenhang seltsam.

    • @Laurenz Kambrück:

      Glücklicher Weise leben wir in einem Rechtsstaat, in dem es nicht reicht laut Terror zu brüllen um jemanden nach Guantanamo zu schicken. Wenn der Haftbefehl verweigert wurde, dann wurden wahrscheinlich dem Richter nicht ausreichende Beweise vorgelegt.

      • @Philipp Weiß:

        Mag sein. Das geht so aus dem Artikel aber nicht hervor. Da tun die einen angebl. "alles" und nur einer "verweigert" sich.