Terrorverdächtiger in Berlin verhaftet: BGH lehnt Haftbefehl offenbar ab
Der Bundesgerichtshof hat offenbar einen Haftbefehl für den in Berlin gefassten Terrorverdächtigen verweigert. Dieser bleibt aber wegen Urkundenfälschung in Haft.
Die Bundesanwaltschaft hatte am Donnerstagabend beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs Haftbefehl gegen den 27-jährigen Ashraf A. beantragt, der verdächtigt wird, Mitglied der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) gewesen zu sein. Nach Erkenntnissen der Ermittler hatte er Kontakt zu einem IS-Mitglied in Syrien, das für Anschläge im Ausland zuständig ist. „Von dort soll er die Erlaubnis erhalten haben, zeitnah einen Anschlag auf Menschen in Deutschland zu planen“, teilte die Karlsruher Behörde am Donnerstagabend mit.
Nach Informationen von Focus hatte er für kommenden Montag ein Messerattentat in Berlin beabsichtigt. Der US-Geheimdienst habe ein Gespräch des 27-Jährigen mit seinem IS-Kommandanten abgehört und das Bundesamt für Verfassungsschutz informiert. Beamte des Landeskriminalamtes nahmen den Mann daraufhin am Mittwochabend in einer Wohnung in Berlin-Schöneberg fest.
Laut Focus stieß der Mann nach seiner Festnahme im Polizeigewahrsam seinen Kopf gegen die Zellenwand – offenbar, um sich das Leben zu nehmen. Daraufhin hätten ihm Beamte einen Schutzhelm aufgesetzt und gefesselt.
Erst vor knapp drei Wochen war in Leipzig der Syrer Dschaber al-Bakr unter Terrorverdachts festgenommen worden. Er soll einen Anschlag auf einem Berliner Flughafen geplant haben. Al-Bakr beging kurz nach seiner Festnahme Selbstmord in seiner Zelle. Die Polizei in Berlin war deswegen entsprechend sensibilisiert.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) zeigte sich erleichtert. „Ich bin sehr froh, dass es gelungen ist, diesen Verdächtigen festnehmen zu lassen“, sagte er am Rande eines Kongresses zur Arbeit der Geheimdienste in Berlin. Die Behörden täten alles, „damit es in Deutschland nicht zu einem Anschlag kommt“.
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