Terrorprozess gegen Jungnazis: Vom Kinderzimmer in den Rassenkrieg
In Hamburg stehen jetzt acht Jugendliche vor Gericht, denen rechtsextremer Terror vorgeworfen wird. Nicht alle Elternhäuser waren wohl ahnungslos.
Es waren großspurige Pläne, die Lenny, Jason oder Benny verfolgten. Von einem bevorstehenden Rassenkrieg sollen die Teenager in ihrer Whatsapp-Gruppe, die der „Letzten Verteidigungswelle“, fabuliert haben. Von einer Bewaffnung, einem „Tag X“, einem Umsturz. Vorher werde man „Kanacken“ verprügeln oder „Zecken“ töten, ihnen das Leben zur Hölle machen, ohne Gnade. In ein paar Jahren, soll einer der Jugendlichen getönt haben, werde man zu Tausenden sein und in Berlin mit Hakenkreuzflaggen aufmarschieren. „Wir sind die Welle, die den Dreck aus unserem Land spült und ihre Existenz zerstört“, gab sich die Gruppe als Leitspruch.
Dann aber stand die Polizei am 21. Mai 2025 in ihren Kinderzimmern in Altdöbern, Neubukow oder Wismar und nahm Lenny M., Jason R., Benjamin H. und zwei weitere Teenager fest, alle damals 14 bis 18 Jahre alt – im Auftrag der Bundesanwaltschaft. Drei weitere beschuldigte Jugendliche saßen da schon wegen Straftaten in Haft. Der Vorwurf nun: Bildung einer terroristischen Vereinigung, in zwei Fällen auch versuchter Mord, in einem Fall Verabredung zum Mord.
Am Donnerstag beginnt gegen die acht Jugendlichen der Prozess vor dem Oberlandesgericht Hamburg. Ihnen gegenüber steht mit der Bundesanwaltschaft die höchste Anklagebehörde des Landes. In Hamburg findet der Prozess statt, weil zwei der beschuldigten Anführer, Jason R. und Benjamin H., aus Mecklenburg-Vorpommern kommen, es dort aber keine Kapazitäten für das Verfahren gab.
Der Prozess wird der größte, seit vor rund zwei Jahren bundesweit plötzlich neue Gruppen sehr junger Neonazis auftauchten, erst auf Tiktok oder Instagram, dann auch auf der Straße, vor allem bei Störaktionen gegen CSDs, mit Namen wie „Deutsche Jugend Voran“, „Jung und Stark“, „Der Störtrupp“, „Elblandrevolte“ – oder eben die „Letzte Verteidigungswelle“. Und das Verfahren ist ein Novum: Noch nie war eine von der Bundesanwaltschaft angeklagte Terrorgruppe so jung. Dennoch soll der Prozess öffentlich beginnen. Das Gericht wies aber bereits darauf hin, dass sich dies noch ändern könne, wenn es „im Interesse der Erziehung“ geboten sei.
Mit massiver Gewalt
Noch weit stärker als die anderen Gruppen schritt die „Letzte Verteidigungswelle“ mit massiver Gewalt zur Tat – und putschte sich zu immer weiteren Taten auf. Schon im April 2024 soll die Gruppe entstanden sein, über eine gleichnamige Whatsapp-Gruppe und einen dortigen „Generalchat“, gegründet von Benjamin H. aus Neubukow und Jason R. aus Wismar, damals 16 und 18, beide aus getrennten Elternhäusern kommend. Benjamin H. präsentierte sich online in der Natur, Jason R. posierte in Bomberjacken und Springerstiefeln. H. soll der Ideengeber für den Gruppennamen gewesen sein, schon zuvor Gründungsversuche unternommen haben. Die taz gehörte zu den Ersten, die auf die Gruppe hinwiesen.
Schon kurz nach der Gründung soll auch Lenny M. aus dem Brandenburger Altdöbern in der Chatgruppe dazugestoßen sein, 15 Jahre alt, der prompt zum „Propagandaminister“ ernannt worden sein soll. Ein 13-Jähriger aus Hessen, nun ebenfalls angeklagt, wurde zum Leiter der „Gestapo“. Das Gespann soll fortan im Chat zu Straftaten angestachelt, Lenny M. Videos für Tiktok zusammengestellt haben. Auf denen präsentierten sich Mitglieder mit Waffen oder Hitlergrüßen, brüllten rechtsextreme Parolen. Das Gruppenlogo zeigte den Totenkopf der Waffen-SS.
Und die Gruppe gab sich straff organisiert. Benjamin H. soll laut Bundesanwaltschaft als Anführer fungiert haben, später Jason R. Es soll eine Satzung gegeben haben und im Chat fast 30 regionale Untergruppen, für Sachsen gab es einen „Gauleiter“. Bis zu 130 Mitglieder soll die Chatgruppe zwischenzeitlich gezählt haben. Beitreten durfte offenbar nur, wer ein Video einer Straftat schickte: ein rechtsextremes Graffiti, ein eingeworfenes Fenster einer Geflüchtetenunterkunft, ein verprügelter Migrant.
Mitglieder sollten sich mit Messern, Schlagringen, Schreckschusspistolen oder Böllern bewaffnen. Auch reale Gruppentreffen soll es gegeben haben, etwa im Januar 2025 in Jena. Zudem sollen einige Mitglieder bei Protesten gegen CSDs in Bautzen oder Wismar 2024 dabei gewesen sein.
Jagd auf vermeintliche Pädophile
Es blieb schnell nicht bei Worten. Schon im August 2024 sollen zwei Gruppenmitglieder in Gößnitz in Thüringen einen jungen Mann verprügelt und ihn als „pädophile Sau“ beschimpft haben – eine sogenannte Pedo-Hunting-Aktion, um vermeintliche Pädophile abzustrafen. Das Video der Attacke soll danach in den „Generalchat“ eingestellt und gefeiert worden sein. Später folgten vier weitere solcher Aktionen. Selbst ein 13-Jähriger soll als Pädophiler beschuldigt und bedrängt worden sein.
Und dann schritt Lenny M. in Altdöbern zur Tat. Bereits im April 2024 soll er im dortigen Kulturhaus „Kultberg“ eine Fensterscheibe eingeworfen haben – weil das Haus angeblich von Linken übernommen worden sei. Später soll der Zehntklässler im Chat angekündigt haben, in den Herbstferien dort etwas Größeres zu machen.
In der Nacht vom 23. Oktober 2024 soll sich M. dann mit einem Mitangeklagten, auch er damals 15 Jahre alt, gefilmt haben, wie er ein Fenster beim „Kultberg“ einschlug und Brandbeschleuniger hineinkippte. Vor den Flammen soll er noch mit Hitlergruß posiert haben. Der Tanzsaal brannte komplett nieder. M. soll auch dieses Video in die Chatgruppe eingestellt und in einer Rede, vermummt und im Flecktarnanzug, zu weiteren solcher Taten aufgerufen haben, was in der Gruppe mit Beifall quittiert worden sein soll.
Es ist diese Tat, die die Bundesanwaltschaft als versuchten Mord bewertet. Denn neben dem Tanzsaal, im gleichen Gebäudekomplex, schliefen in der Nacht das Betreiberpaar mit ihrer kleinen Tochter und ein Bekannter. Nur weil diese rechtzeitig durch den Rauchgeruch aufwachten, konnten sie sich retten. Es entstand ein Sachschaden von rund 550.000 Euro. Die Betreiberfamilie verließ später Altdöbern, weil sie vor Ort keine Perspektive mehr sah: Die Gemeinde hatte ihren Pachtvertrag nach dem Brand gekündigt. Das Kulturhaus ist bis heute eine Brandruine.
Anschlag auf Geflüchtetenunterkunft
Auch eine zweite Tat wertet die Bundesanwaltschaft als versuchten Mord: einen Angriff auf eine Geflüchtetenunterkunft im Thüringer Schmölln gut zwei Monate später. Zwei Mitglieder sollen in der Nacht zuerst Hakenkreuz-Graffitis an das Gebäude gesprüht, dann ein Fenster eingeschlagen und eine Feuerwerksbatterie darauf geschossen haben. Ein Brand entstand nicht, aber hinter dem Fenster stand ein Bewohner der Unterkunft. Hätten sich die Vorhänge entzündet, hätte es auch hier zu tödlichen Folgen kommen können, soll nach taz-Informationen ein Gutachter erklärt haben.
Ein weiterer Anschlag auf eine Geflüchtetenunterkunft soll dabei schon in Planung gewesen sein, in dem Fall im Brandenburger Senftenberg. Dort werde man Feuer legen, soll der sächsische „Gauleiter“ der „Verteidigungswelle“ im Chat geschrieben haben. Es müsse „wenigstens einen Toten geben“. Erst sollten Möbel und Vorhänge im Erdgeschoss brennen, dann Bewohner im oberen Stockwerk.
Zwei sogenannte Feuertöpfe für die Tat soll der 21-Jährige schon in Tschechien besorgt haben. Dann aber wurde er im Februar 2025 festgenommen – kurz bevor er den Anschlag laut Chat verüben wollte. Eine RTL-Journalistin, die sich undercover in die Gruppen eingeschleust hatte, hatte zuvor die Polizei informiert. Die Ermittler waren nach dem Brand im „Kultberg“ zunächst noch von einem technischen Defekt ausgegangen.
Ein Teil der Gruppe aber machte selbst nach der Festnahme ihres sächsischen „Gauleiters“ weiter. Noch Mitte Mai 2025 soll Jason R. mit drei Mittätern in Wismar einen Jugendlichen mit Fäusten und Springerstiefeltritten traktiert haben. Das Opfer soll dabei mit dem Kopf gegen eine Metallstange geflogen und bewusstlos geworden sein. Vier Tage später ließ die Bundesanwaltschaft Jason R. und die anderen festnehmen.
Zerrüttete Elternhäuser
Der Prozess gegen die Jugendlichen könnte auch aufhellen, wie es zu dieser Radikalisierung kommen konnte. Nach taz-Informationen kommen fast alle Angeklagten aus zerrütteten Elternhäusern, fast alle wohnten noch bei ihrer Mutter, einer beim Stiefvater. Zwei Angeklagte gingen auf eine Förderschule, einer verließ diese ohne Abschluss und hing danach nur noch biertrinkend ab. Ein anderer verlor seinen Ausbildungsplatz wegen Verschlafens, jobbte dann in einem Supermarkt. Ein dritter soll einer Bekannten geschrieben haben, er habe es genossen, bei der „Verteidigungswelle“ zu einer Gruppe dazuzugehören, wo er jemand sei.
Eine Ausnahme bildet Lenny M., dessen Eltern in Behörden arbeiten, die Familie lebte in Altdöbern bürgerlich in einem Neubauhaus. Der inzwischen 16-Jährige ging aufs Gymnasium, schaffte nach taz-Informationen trotz Haft seinen Zehnte-Klasse-Abschluss. Seine Freizeit aber verbrachte er offensichtlich vor allem online. Im Chat der „Verteidigungswelle“ soll er geschrieben haben, schon seit seinem siebten Lebensjahr rechtsextrem zu sein. Gekommen sei es dazu durch einen Schulwechsel und Mobbing.
Die Eltern von Lenny M. wollen angeblich erst kurz vor der Festnahme die Radikalisierung ihres Sohns mitbekommen haben. Andererseits sollen sie ihm schon Wochen vor der Festnahme verboten haben, mit dem sächsischen „Gauleiter“ nach Tschechien zu fahren, wo dieser später die Feuertöpfe kaufte.
Anderen Eltern kann die Radikalisierung nicht verborgen geblieben sein. Ihre Kinder kleideten sich mit Bomberjacke und Springerstiefeln wie Neonazis der neunziger Jahre, im Zimmer zweier Angeklagter soll eine Hakenkreuzfahne gehangen haben, einer hatte sich das Symbol auch tätowiert. Bei einem anderen soll an der Wand ein Porträt des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß gehangen haben, Polizisten fanden dort auch ein Hakenkreuz aus Metall. Und der Vater eines Angeklagten soll seinem Sohn für eine Tat ein Alibi angeboten und sich danach mit „Heil Hitler“ verabschiedet haben.
Menschenleben auf dem Spiel
Verteidiger der Angeklagten ließen taz-Anfragen zu den Vorwürfen offen oder wollten sich dazu vorerst nicht äußern. Die Anklage aber scheint gut belegt. So soll der jüngste Angeklagte gegenüber den Ermittlern umfangreich über die Gruppe ausgesagt haben und wurde daraufhin bereits im Juli 2025 aus der Haft entlassen.
Zudem hörte die Bundesanwaltschaft nach taz-Informationen Telefone ab, konnte Handys auswerten, Schreckschusswaffen, Messer und Schlagringe beschlagnahmen. Ihr sollen eine Vielzahl an Chats und Videos vorliegen. Darin soll ein Mitglied selbst die Gruppe als „Terroreinheit“ bezeichnet haben. Auch soll eine Fülle an Gewaltaufrufen dokumentiert sein, Migranten oder Linke umzubringen, Häuser anzuzünden oder „bis in den Tod zu kämpfen“. Auch Lenny M. soll sich nach dem Brandanschlag in Altdöbern bewusst gewesen sein, dass er Menschenleben aufs Spiel gesetzt hatte. Bei der Tat sei ja niemand getötet worden, soll ihm ein G. geschrieben haben. M.s Antwort: „aber fast“.
Nach den Festnahmen bei der „Letzten Verteidigungswelle“ und Verurteilungen der Anführer der „Elblandrevolte“ oder des Berliner Ablegers der „Deutschen Jugend Voran“ waren die Aktivitäten der Jungnazi-Szene zuletzt etwas abgeflaut. Verschwunden sind sie nicht. Dem Bundesamt für Verfassungsschutz zufolge weisen die Gruppen „nach wie vor ein hohes Mobilisierungspotenzial“ auf. Die Anziehungskraft für internetaffine Minderjährige bleibe hoch, auch entstünden immer wieder neue Gruppen. Für Betroffene, die ins Feindschema der Szene fielen, bestehe „weiterhin eine abstrakte Gefährdung“.
Bei der „Verteidigungswelle“ soll sich der als Mitanführer beschuldigte Lenny M. inzwischen in einem Aussteigerprogramm befinden. Der Bundesgerichtshof hielt seinen Haftbefehl dennoch aufrecht, da seine Einbindung in die rechtsextreme Szene so eng und angesichts einer zu erwartenden hohen Strafe das Fluchtrisiko zu groß sei.
Andere Angeklagte geben eine Abkehr nicht mal vor. Im Haftraum eines Beschuldigten sollen nach taz-Informationen an der Wand SS-Runen und ein Hakenkreuz gefunden worden sein. Bei einem anderen ein Zettel, mit dem Plan, eine Person zu finden, um die RTL-Journalistin zu töten, die die Gruppe auffliegen ließ. Und ein weiterer Angeklagter soll in einem Brief aus der Haft heraus bekräftigt haben: Er werde seine Gesinnung „niemals ändern“.
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