Terrorismus-Prozess gegen Franco A.: Was eine Pistole erzählen kann
Franco A. soll rechte Anschläge geplant haben. Im Prozess gegen den Bundeswehroffizier wird eine Schusswaffe zu einem aufschlussreichen Beweisstück.
Dieser behauptet, er habe im Januar 2017 während einer Sauftour in Wien pinkeln müssen und dabei eine mit sieben Kugeln geladene Pistole der Marke M. A. P. F. in einem Gebüsch gefunden. Als er nach Deutschland zurückkehren wollte, sei ihm auf dem Flughafen die Waffe wieder eingefallen. Weil er sich nicht anders zu helfen wusste, habe er sie dort in einer Toilette versteckt.
Christina Stein hat die Pistole nie selbst in der Hand gehalten. Beamt:innen der Polizei in Niederösterreich haben sie mit speziell dafür angefertigten Papierquadraten, sogenannten Onserts, abgerieben. Diese Abriebe hat Stein untersucht. Sie sagt, es sei nur die DNA von Franco A. auf der Waffe gefunden worden. Und: „Die DNA-Profile waren insgesamt doch sehr stark ausgeprägt, sodass man davon ausgehen kann, dass sie durch einen regelmäßigen Gebrauch, durch regelmäßiges Hantieren entstanden sind.“
Ob diese Spuren auch durch Urin entstanden sein könnten, will der Vorsitzende Richter Christoph Koller wissen. Stein antwortet, die Beamt:innen hätten keine Auffälligkeiten wie zum Beispiel Spritzspuren festgestellt. „Es würde auch nicht zu dem Bild, was ich jetzt von dieser Waffe habe, passen.“ Selbst an Stellen, die bei Pistolen üblicherweise wenig angefasst würden, seien starke Spuren gefunden worden. Urin enthalte dafür im Verhältnis zu seinem Gesamtvolumen zu wenig DNA.
Unappetitliche Ungereimtheiten
„Und ist es wissenschaftlich erlaubt, aufgrund ihrer Feststellungen den Schluss zu ziehen, dass die Person die Waffe öfters in der Hand gehabt haben muss?“, fragt Christoph Koller.
„Öfters, ja“, sagt Stein, „weil ich hier vom Magazin, das ist ja in der Waffe drin, ein genauso starkes DNA-Profil habe wie von der Griffschale.“
Franco A. muss die Waffe also mehr als einmal in der Hand gehabt haben. Und das Magazin hat er auch herausgenommen und angefasst. Beides kommt in seiner Pinkelerzählung aber nicht vor.
Die Pistole ist wichtig, weil sich bedeutsame Aspekte der Anklage auf sie stützen. Der Generalbundesanwalt wirft Franco A. vor, er habe einen oder mehrere Anschläge geplant, um den rassistischen Hass auf Geflüchtete weiter anzustacheln. Franco A. hat zwar zugegeben, auch weitere Waffen besessen zu haben, darunter ein Schnellfeuergewehr G 3. Aber die Pistole, ein Fabrikat, das von Wehrmachtsoffizieren im besetzen Frankreich benutzt wurde, ist die einzige Waffe, die die Ermittler tatsächlich auch gefunden haben.
Showdown vor der Airport-Toilette
Sie ist auch der Grund, warum die Ermittler:innen Franco A. überhaupt auf die Spur kamen. Am 3. Februar 2017 kehrt der nämlich wieder zum Wiener Flughafen zurück und geht wieder auf eben jenes Klo, auf dem er die Pistole versteckt hat. Die ist allerdings weg, eine Putzkraft hat sie gefunden. Als Franco A. wieder aus der Toilette kommt, warten österreichische Polizisten auf ihn.
Diese Szene ist in der Gerichtsverhandlung am Montag auch zu sehen, aufgezeichnet von einer Videokamera. Die Polizei hatte eine Falle installiert, um zu sehen, wer die Waffe abholen will. Die Österreicher vernehmen Franco A. und schicken seine Fingerabdrücke nach Deutschland.
Dadurch wiederum kommt heraus, dass der inzwischen suspendierte Oberleutnant 15 Monate lang ein Doppelleben geführt hat: als aus Syrien geflüchteter Mann mit dem Namen Benjamin David. Im Dezember 2015 stellt er in der hessischen Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen einen Asylantrag.
Er bekommt eine Unterkunft im bayerischen Erding und ein knappes Jahr später subsidiären Schutz als Bürgerkriegsflüchtling. Der Generalbundesanwalt wirft Franco A. vor, er habe diese Identität für einen Anschlag oder ein Attentat unter falscher Flagge benutzen wollen.
Plante er einen Anschlag unter falscher Flagge?
Das Szenario der Ankläger könnte so aussehen: Ein Mann schießt auf Menschen, tötet oder verletzt sie. Die Fingerabdrücke, die später von ihm zum Beispiel auf der Tatwaffe gefunden werden, sind einem Geflüchteten zuzuordnen. Daraufhin kommt es zu Ausschreitungen.
Österreichische Medien haben spekuliert, dass Franco A. deshalb am 3. Februar zurück nach Wien gekommen ist. An diesem Tag organisiert die rechtsradikale FPÖ jedes Jahr den Akademikerball. Tausende Menschen demonstrieren dagegen. Theoretisch ein ideales Szenario für einen Anschlag unter falscher Flagge.
Die Verteidigung versucht in der Verhandlung am Montag, die Aussagen von Christina Stein mit Fragen zu relativieren. Die wiederholt ihre Aussagen, nur deutlicher. Daraufhin bekommen die Anwälte einen Anranzer von Richter Koller: „Der Herr A. tut mir leid, wenn er so verteidigt wird.“
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