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Teilzeit-Lehrer zu unrecht beschränkt

■ Bundesarbeitsgericht gibt Bremer Lehrerinnen Recht

Das Land Bremen nimmt seine Teilzeit-LehrerInnen zu unrecht von altersbedingten Stundenermäßigungen aus. Das Bundesarbeitsgericht in Kassel hat jetzt eine Klage von zwei Bremer Lehrerinnen entschieden, die sich gegenüber VollzeitkollegInnen benachteiligt fühlten. Das Gericht gab den KlägerInnen Recht und verwarf damit die Bremer Verordnung.

Danach wird Vollzeit-LehrerInnen über 55 Jahren eine Stunde Altersnachlaß gewährt – den TeilzeitkollegInnen jedoch nicht. Diese Halbtagskräfte seien nicht so belastet und müßten daher auch nicht geschont werden, lautete die bisherige Bremer Begründung. Diese Ansicht wies das Gericht jetzt als „rein spekulativ“ zurück. Teilzeitkräfte seien neben dem Beruf sehr stark in die Familie eingebunden. Die Belastungsgrenze sei da sehr wohl schon bei bis zu zwölf Wochenstunden erreicht.

Bremens Bildungssenatorin Bringfriede Kahrs (SPD) hielt sich gestern mit Kommentaren zurück. „Solange keine schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, sagen wir nichts“, wehrte Sprecher Rainer Gausepohl Nachfragen zum weiteren Vorgehen ab. Derzeit sind fast 1.200 der rund 4.800 Lehrerstellen von über 55jährigen besetzt. Wieviele davon Teilzeitstellen sind, konnte Gausepohl gestern nicht sagen. kat

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