Kommentar Cannabis-Urteil: Entspannung statt Schmerzen

Das Urteil ist überfällig: Es zeigt die Gesundheitspolitik im Umgang mit Schmerzpatienten als von Vorurteilen und Misstrauen geprägt.

Ein Mensch im gelben Pullover hält eine kleine Cannabispflanze in der Hand

Ein Pflänzlein gegen die Schmerzen: medizinisches Cannabis Foto: reuters

Dreißig Jahre hat sich ein Mann, dem die Multiple Sklerose seine Gesundheit, seinen Job und seine Lebensträume genommen hat, durch alle Gerichtsinstanzen gekämpft. Dreißig Jahre hat ein Mann, der aufgrund seiner Krankheit regelmäßig das Gleichgewicht verliert, der seine Wörter beim Sprechen entgleiten hört und der von spastischen Krämpfen geschüttelt wird, sein Ziel nicht aus den Augen verloren: Zumindest die Schmerzen wollte er auf ein für ihn aushaltbares Maß reduzieren dürfen.

Dank Cannabis, dem einzigen Stoff, der ihm aus ärztlicher Sicht nachweislich hilft, und den er infolge einer verfehlten Gesundheitspolitik – Medizinalhanf aus der Apotheke wird derzeit nicht erstattet – aus der ökonomischen Not heraus selbst anbauen muss.

Einem unheilbar kranken Menschen in einer solchen Lebenssituation die Kostenübernahme für das einzige Mittel zu versagen, das ihm das Leben erträglicher macht, und ihm zugleich den Eigenanbau zu verbieten, das ist nicht bloß zynisch. Es ist unvereinbar mit dem Grundrecht auf Achtung der körperlichen Unversehrtheit. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig jetzt, nach 30 Jahren Rechtsstreit, klar gestellt.

Das Urteil ist so überfällig wie wegweisend. Es entlarvt die Gesundheitspolitik im Umgang mit Schmerzpatienten als das, was sie vielerorts immer noch ist: ein von Vorurteilen, Misstrauen und diffusen Ängsten geprägtes Unternehmen – auch angesichts der Unfähigkeit mancher politischer Verschwörungstheoretiker, zwischen illegalem Drogenkonsum und dem sinnvollen Einsatz von Betäubungsmitteln zu medizinischen Zwecken zu unterscheiden.

Zugleich stärkt das Urteil dem Kreis um Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) den Rücken, der spät, aber endlich erkannt hat: Cannabis für Schwerkranke muss künftig von den Krankenkassen bezahlt werden. Gröhes umstrittenes Cannabis-Gesetz muss jetzt vom Parlament fix auf den Weg gebracht werden, will sich die Politik nicht endgültig blamieren und ihren Job weiterhin den Gerichten überlassen.

Seinen großen Erfolg nach 30 Jahren Kampf konnte der schwerkranke Mann übrigens nicht persönlich genießen. Im Gericht in Leipzig saß stellvertretend für ihn seine Lebensgefährtin. Und das dürfte kaum daran gelegen haben, dass der stolpernde, stotternde und schwer gestörte Mann auf seiner heimischen, vermeintlichen „Rauschgiftplantage“ bekifft in der Ecke lag.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Heike Haarhoff beschäftigt sich mit Gesundheitspolitik und Medizinthemen. Nach einem Freiwilligen Sozialen Jahr in einem Kinderheim bei Paris ab 1989 Studium der Journalistik und Politikwissenschaften an den Universitäten Dortmund und Marseille, Volontariat beim Hellweger Anzeiger in Unna. Praktika bei dpa, AFP, Westfälische Rundschau, Neue Rhein Zeitung, Lyon Figaro, Radio Monte Carlo, Midi Libre. Bei der taz ab 1995 Redakteurin für Stadtentwicklung in Hamburg, 1998 Landeskorrespondentin für Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern und von 1999 bis 2010 politische Reporterin. Rechercheaufenthalte in Chile (IJP) und den USA (John McCloy Fellowship), als Stipendiatin der Fazit-Stiftung neun Monate Schülerin der Fondation Journalistes en Europe (Paris). Ausgezeichnet mit dem Journalistenpreis der Bundesarchitektenkammer (2001), dem Frans-Vink-Preis für Journalismus in Europa (2002) und dem Wächterpreis der deutschen Tagespresse (2013). Derzeit Teilnehmerin am Journalistenkolleg "Tauchgänge in die Wissenschaft" der Robert Bosch Stiftung und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.