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Teilbesetzte HabersaathstraßeWasserversorgung wiederhergestellt

Der Eigentümer der Habersaathstraße hat das Kaltwasser wieder aufrehen lassen, sagen Bewohner:innen. Es drohen weiter kalte Heizungen ab Samstag.

Die Polizei rückt bei Be­set­ze­r:in­nen an, aber selten, wenn sich Eigentümer falsch verhalten Foto: Sven Kaeuler/dpa

taz | In den teilbesetzten Häusern der Habersaathstraße 42-48 wurde die Trinkwasserversorgung wiederhergestellt. Laut Be­woh­ne­r:in­nen drehten am Donnerstagmorgen Klempner im Auftrag des Eigentümers Andreas Pichotta den Kaltwasserhahn wieder auf. Pichotta hatte die Wasserversorgung zuvor abstellen lassen, mutmaßlich, um die Be­woh­ne­r:in­nen zum Auszug zu zwingen.

Die Häuser in der Habersaathstraße sind als Spekulationsobjekt schon lange umkämpft. Eigentümer Pichotta will die Häuser abreißen und Luxuswohnungen errichten. Dem entgegen stehen derzeit vor allem fünf Mietparteien mit unbefristeten Verträgen. 2021 haben obdachlose Menschen gemeinsam mit Ak­ti­vis­t:in­nen den damals überwiegend leerstehenden Häuser besetzt. Erst am vergangenen Montag waren mehrere Wohnungen in der Hausnummer 48 geräumt worden. Ende vergangener Woche hatten dann auch noch vom Eigentümer beauftragte Sicherheitskräfte ohne richterlichen Beschluss illegal versucht, noch weitere Be­woh­ne­r:in­nen zu räumen.

Alle Be­woh­ne­r:in­nen hätten nun wieder funktionierendes Wasser und Toiletten, heißt es von den Bewohner:innen. Allerdings hätten die Klempner die Abstellrädchen an den Ventilen geklaut. Das Wasser könne also im Notfall nicht mehr unmittelbar abgestellt werden.

Warmes Wasser gibt es für Bewohnende ohne Vertrag indes schon länger nicht. Zudem will der Eigentümer den überwiegend ehemaligen obdachlosen Be­woh­ne­r:in­nen ab dem 1. November die Fernwärme abstellen. Ab Samstag könnten die Heizungen deshalb kalt bleiben. Lediglich den regulären Mie­te­r:in­nen sollen laut dem Bezirksamt Mitte behelfsweise Radiatoren bereitgestellt werden. Das Bezirksamt hatte gegenüber verschiedenen Medien erklärt, erst einschreiten zu können, wenn die Heizung tatsächlich ausbleibt. Es bestehe „bisher kein Mangel“, so die Behörde.

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