Taxifahrer wehren sich: Gericht stoppt Uber-Fahrer
Weil ein Fahrer nicht über die Konzession verfügt, darf er nicht weitermachen. Tut er es doch, muss er 250.000 Euro zahlen. Oder in den Knast.
BERLIN taz | Das Landgericht Frankfurt geht konsequent gegen den Fahrdienstvermittler Uber und seine Fahrer vor. Per einstweiliger Verfügung untersagten die Richter einem Fahrer, Aufträge über die App des US-Unternehmens anzunehmen und Kunden gegen Bezahlung zu fahren, solange er keine dafür vorgeschriebene Konzession besitzt, wie aus dem am Donnerstag bekannt gewordenen Beschluss hervorgeht. Sollte sich der Fahrer nicht an das Verbot halten, drohen ihm für jede illegal durchgeführte Fahrt ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder bis zu sechs Monate Ordnungshaft.
Der Vorwurf des Gerichts lautet unlauterer Wettbewerb. Die Firma Uber, von Google und der US-Investmentbank Goldman Sachs finanziell unterstützt, bringt mit ihrem Dienst Uberpop Fahrer und Kunden zusammen. Da die Fahrer sich nicht an die Regeln des Taxigewerbes halten, können sie die Preise der Konkurrenz unterbieten; Uber kassiert bei jeder Fahrt eine Vermittlungsgebühr und entzieht sich ansonsten weitgehend der Verantwortung.
Ohnehin ist Uber die Vermittlung derartiger Fahrten in Deutschland derzeit untersagt, wie das Landgericht Frankfurt per einstweiliger Verfügung entschieden hatte. Diesen Beschluss hat das Gericht in dieser Woche bestätigt und einen Antrag von Uber auf Einstellung der Zwangsvollstreckung aus der einstweiligen Verfügung abgelehnt. In der Sache verhandelt wird am kommenden Dienstag. Geklagt hatte die Taxi Deutschland eG, ein genossenschaftlicher Zusammenschluss von Taxizentralen, die die App „Taxi Deutschland“ betreibt.
Genossenschaftschef Dieter Schlenker: „Uber betreibt illegalen Billig-Wettbewerb zu Lasten der Sicherheit.“ Das Modell sei schlecht für die deutschen Verbraucher und zerstöre sozialversicherungspflichtige Jobs. Sich offen über die deutschen Verbraucherschutz-Gesetze hinwegzusetzen, sei ein Affront, der das wahre Gesicht dieses Unternehmens offenbare.
Schlenker sieht auch die Verbraucher in der Verantwortung: „Wer bei Uberpop-Fahrern einsteigt, fährt mit einem gerichtlich gestoppten Anbieter, der in Deutschland keine Steuern zahlt, sozialversicherungspflichtige Jobs gefährdet und die rechtsstaatlichen Standards unserer Gesellschaft ignoriert.“
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Müntefering und die K-Frage bei der SPD
Pistorius statt Scholz!
Kampf gegen die Klimakrise
Eine Hoffnung, die nicht glitzert
Krieg in der Ukraine
Biden erlaubt Raketenangriffe mit größerer Reichweite
Rentner beleidigt Habeck
Beleidigung hat Grenzen
Donald Trump wählt seine Mannschaft
Das Kabinett des Grauens
Unterwanderung der Bauernproteste
Alles, was rechts ist