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Taxifahrer wehren sichGericht stoppt Uber-Fahrer

Weil ein Fahrer nicht über die Konzession verfügt, darf er nicht weitermachen. Tut er es doch, muss er 250.000 Euro zahlen. Oder in den Knast.

Gegen Uber in Barcelona: Auch in Spanien sind die Taxifahrer wütend auf die Billigkonkurrenz aus Kalifornien. Bild: dpa

BERLIN taz | Das Landgericht Frankfurt geht konsequent gegen den Fahrdienstvermittler Uber und seine Fahrer vor. Per einstweiliger Verfügung untersagten die Richter einem Fahrer, Aufträge über die App des US-Unternehmens anzunehmen und Kunden gegen Bezahlung zu fahren, solange er keine dafür vorgeschriebene Konzession besitzt, wie aus dem am Donnerstag bekannt gewordenen Beschluss hervorgeht. Sollte sich der Fahrer nicht an das Verbot halten, drohen ihm für jede illegal durchgeführte Fahrt ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder bis zu sechs Monate Ordnungshaft.

Der Vorwurf des Gerichts lautet unlauterer Wettbewerb. Die Firma Uber, von Google und der US-Investmentbank Goldman Sachs finanziell unterstützt, bringt mit ihrem Dienst Uberpop Fahrer und Kunden zusammen. Da die Fahrer sich nicht an die Regeln des Taxigewerbes halten, können sie die Preise der Konkurrenz unterbieten; Uber kassiert bei jeder Fahrt eine Vermittlungsgebühr und entzieht sich ansonsten weitgehend der Verantwortung.

Ohnehin ist Uber die Vermittlung derartiger Fahrten in Deutschland derzeit untersagt, wie das Landgericht Frankfurt per einstweiliger Verfügung entschieden hatte. Diesen Beschluss hat das Gericht in dieser Woche bestätigt und einen Antrag von Uber auf Einstellung der Zwangsvollstreckung aus der einstweiligen Verfügung abgelehnt. In der Sache verhandelt wird am kommenden Dienstag. Geklagt hatte die Taxi Deutschland eG, ein genossenschaftlicher Zusammenschluss von Taxizentralen, die die App „Taxi Deutschland“ betreibt.

Genossenschaftschef Dieter Schlenker: „Uber betreibt illegalen Billig-Wettbewerb zu Lasten der Sicherheit.“ Das Modell sei schlecht für die deutschen Verbraucher und zerstöre sozialversicherungspflichtige Jobs. Sich offen über die deutschen Verbraucherschutz-Gesetze hinwegzusetzen, sei ein Affront, der das wahre Gesicht dieses Unternehmens offenbare.

Schlenker sieht auch die Verbraucher in der Verantwortung: „Wer bei Uberpop-Fahrern einsteigt, fährt mit einem gerichtlich gestoppten Anbieter, der in Deutschland keine Steuern zahlt, sozialversicherungspflichtige Jobs gefährdet und die rechtsstaatlichen Standards unserer Gesellschaft ignoriert.“

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4 Kommentare

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  • Ich frage immer wieder: Warum sollte ein deutscher Bürger für die Gier eines US-Unternehmens bezahlen?

    Uber ist nur an Profit interessiert, nicht an den jeweiligen Landesgesetzen! Und mit TTIP oder CETA wird das alles noch schlimmer - wir liefern uns der Profitgier der US-Konzerne aus.

    Wer will das wirklich???

  • Welche Grundsätze stecken eigentlich hinter dem ausgesprochenen Verbot gegen Uber? Geht es da nicht auch um den Schutz der scheinselbstständigen Fahrer vor einem Unternehmen, das sie ausnutzt, um Profit zu machen? Wenn ja, warum spricht das Gericht jetzt ein Verbot gegenüber genau diesem Fahrer aus, anstatt das angedrohte Bußgeld gegen Uber zu verhängen?

     

    Es ist ja wohl nicht anzunehmen, dass Uber sich an den Anwalts- und Gerichtskosten beteiligen wird, die den privaten Fahrern durch seinen eigenen Rechtsstreit entstehen. Die anderen Fahrer fahren weiter, und Uber macht weiter seine Profite. Was versteht das Landgericht Frankfurt unter einem Rechtsstaat?

    • @Smaragd:

      Die im Personenbeförderungsgesetz festgelegten Bestimmungen, wer an der gewerblichen Fahrgastbeförderung teilnehmen darf, betrifft ausschließlich den jeweiligen Fahrer einer Uber-Tour. Denn Uber besitzt keines der genutzten Fahrzeuge und nimmt auch nicht an der Personenbeförderung teil - sie vermittelt sie nur. Daher handelt es sich um zwei getrennt zu betrachtende Rechtssachen. Gegen Uber wird weiter verhandelt. Jeder Fahrer, der für oder durch Uber tätig wird ist aber jetzt schon betroffen, da ohne Lizenz auf jeden Fall gegen das PersBefG verstoßen wird.

    • @Smaragd:

      Das ist doch genauso, wie wenn Bauern, die gentechnisch verändertes Saatgut anbauen, für die Schäden durch Auskreuzungen haften sollen. Diese Verantwortung und dieses Risiko gehört in die Hand der Konzerne, die das Saatgut verkaufen.