piwik no script img

Tanzeinlage in Saudi-Arabien„Macarena-Tänzer“ festgenommen

Ein 14-Jähriger hat den berühmten Macarena-Tanz auf einer Straßenkreuzung im saudischen Dschidda aufgeführt. Die Polizei reagierte prompt.

Mit gekonntem Hüftschwung: Teenager in Aktion in Dschidda Screenshot: twitter.com/xmyd3

BERLIN taz | Die Polizei in Saudi-Arabien hat einen 14-Jährigen festgenommen, der in der saudi-arabischen Hafenstadt Dschidda einen öffentlichen Tanz aufführte. Das berichtet die saudische Onlinezeitung Sabq.

Der Junge, dessen Name nicht bekannt ist, hatte sich auf Dschiddas beliebter Ausgehmeile Tahliya auf einer Straßenkreuzung vor wartenden Autos positioniert – und gekonnt die legendären Tanzbewegungen zum Neunzigerjahre-Hit „Macarena“ von Los del Rio zur Schau gestellt: rechter Arm vor, linker Arm vor und so weiter.

Als Grund für die Festnahme gab ein Sprecher der Polizei die Behinderung des Straßenverkehrs sowie einen Verstoß gegen die „öffentliche Moral“ an. Ein Video der Tanzeinlage sei von mehreren zuständigen Behörden zuvor „analysiert“ worden.

Mehrere Tausend Nutzer teilten das Video auf Twitter. Unter anderem verbreitete es der saudische Journalist und Blogger Ahmed Al Omran.

Empfohlener externer Inhalt

Wir würden Ihnen hier gerne einen externen Inhalt zeigen. Sie entscheiden, ob sie dieses Element auch sehen wollen:

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung

In Saudi-Arabien sind Musik und Tanz nicht grundsätzlich verboten. Besonders in der als relativ liberal geltenden Stadt Dschidda sammelt sich die Kreativszene des Königreichs. Unter anderem hat sich eine rege HipHop-Szene etabliert. Je nach Kontext und Grad der Öffentlichkeit können Kreative aber große Schwierigkeiten mit den Behörden bekommen.

Eine Religionspolizei sorgt zusammen mit der regulären Polizei in Saudi-Arabien für die Einhaltung der „Sitten“ und die „Verhinderung von Lastern“. In Dschidda sind die Sittenwächter jedoch zurückhaltender als in anderen Städten des Königreichs, teils sogar komplett abwesend.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

1 Kommentar

 / 
  • 8G
    85198 (Profil gelöscht)

    Das mit dem Sittengesetz kommt mir bekannt vor. Hört sich an nach Grundgesetz Artikel 2.